Die GAL begrüßt ausdrücklich die nun beschlossene Erhöhung der städtischen Parkgebühren zum Juni 2025. Damit wird eine langjährige Forderung der GAL Wähler:innengemeinschaft endlich Realität – nachdem politische Mehrheiten in der Vergangenheit wiederholt blockiert hatten.
„Wir haben jahrelang für höhere Parkgebühren gekämpft – als klares Signal für den Klimaschutz und für eine faire Preisgestaltung im Vergleich zum ÖPNV“, erklärt Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Dass unsere Anträge für die Erhöhung der Parkgebühren immer wieder an CDU, FDP, SPD und zuletzt sogar an den Grünen gescheitert sind, war frustrierend. Doch die Verwaltung hat nun klargestellt: Die Festsetzung der Gebühren ist keine politische Entscheidung – sie liegt bei ihr selbst. Und sie hat gehandelt – zukunftsorientiert, im Sinne des Klimas und der Verkehrswende. Dafür danken wir.“
Die neue Gebührenordnung ist für die GAL ein wichtiger Schritt – aber kein Schlusspunkt. Denn nach wie vor wird das Parken pro Stunde auch ab Juni in Lübeck fast überall günstiger als ein ÖPNV-Ticket für Erwachsene sein – trotz der Gebührensteigerung. Wer zum Beispiel mit mehreren Personen mit dem Auto nach Travemünde an den Strand fährt, zahlt fürs Parken weniger als für den ÖPNV – obwohl der klimafreundlichere Weg mit Bus und Bahn eigentlich auch über finanzielle Attraktivitätssteigerung gefördert werden müsste.
„Das muss sich ändern“, so der Appell von Juleka Schulte-Ostermann an die Lübecker Verwaltung. „Die Preislogik muss klar sein: Wer das Klima schont, soll nicht draufzahlen. Der ÖPNV muss günstiger werden als Parken – nur so schaffen wir echte Anreize, umzusteigen.“
Katja Mentz, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Linke & GAL, ergänzt: „Mit der längst überfälligen Erhöhung setzt die Verwaltung die Nutzungsgebühren nur in ein etwas realistischeres Verhältnis zu den Bau- und Unterhaltungskosten von Parkplätzen im öffentlichen Raum. Um tatsächlich eine umweltverträgliche Verkehrswende zu erreichen, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Deshalb wünschen wir uns von den politischen Kräften, die bei dem Thema bisher auf der Bremse stehen, ihren Blick wirklich mal in deutsche oder europäische Städte zu richten, die mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass alle Mitglieder der Gesellschaft gewinnen, wenn es gute ökologische Alternativen bei der Wahl der Mobilitätsform gibt.“
Auch Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL, sieht Luft nach oben: „Private Parkhäuser – wie beispielsweise das Parkhaus St. Marien im Zentrum der Stadt – verlangen schon heute zum Teil wesentlich höhere Gebühren als für die städtischen Flächen gezahlt werden muss. Daran ändert auch die Preissteigerung der Stadt zum Juni 2025 nichts. Das zeigt: Es gibt Spielraum. Mehr Einnahmen durch Parkgebühren bedeuten nicht nur mehr Gerechtigkeit – sie schaffen auch finanzielle Möglichkeiten, um Bus und Bahn endlich attraktiver und bezahlbarer zu machen.“
„Wir danken der Verwaltung für diesen entscheidenden Schritt – und hoffen, dass er der Anfang für mehr Mut in der Lübecker Verkehrspolitik ist“, so die drei GAL-Politiker*innen abschließend.
Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats endlich in Sicht
Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess liegen nun die Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ für institutionalisierte Beteiligung im Jugendhilfeausschuss vor.
Bild: KI-generiert
Ausschuss- und Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann (GAL) stellte hierzu den Antrag, dass entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises, ein Kinder- und Jugendbeirat eingeführt werden soll und die dafür notwendigen Mittel in geschätzter Höhe von 300.000 Euro im kommenden Haushalt und fortlaufend geordnet werden. Nach Erstellung einer Satzung, soll ein Ausschreibungsverfahren gestartet und ein freier Träger gefunden werden, der die konzeptionelle und pädagogische Aufgabe zur Begleitung und Unterstützung eines Kinder- und Jugendbeirats übernimmt, und gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen die weiteren notwendigen Schritte bis zur ersten Wahl eines Kinder- und Jugendbeirats durchführt.
„Mit der fortlaufenden Bereitstellung der finanziellen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2026 wollen wir sicherstellen, dass ein Kinder- und Jugendbeirat dauerhaft eingerichtet und damit eine institutionalisierte Vertretung und Beteiligung junger Menschen in Lübeck erreicht wird“, so Juleka Schulte-Ostermann.
Ein ebenfalls eingereichter Antrag von CDU, Grünen und FDP sieht vor, dass „der Personalkostenaufwand kostenneutral oder über eingeworbene Drittmittel umzusetzen“ sei.
Hieran übt Katja Mentz, stellvertretendes Mitglied der GAL im Jugendhilfeausschuss scharfe Kritik: „Mit dieser Vorgabe wird deutlich, dass es CDU, Grünen und FDP nicht wirklich ernst mit der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats ist. Die Finanzierung von Personal- und Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit, eines Budgets zur eigenen Verfügung der künftigen Beiratsmitglieder sowie Sitzungsgelder müssen von Anfang an und dauerhaft im städtischen Haushalt geordnet werden. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Aufgabe handelt, würde die Abhängigkeit von Drittmitteln bedeuten, dass ein Kinder- und Jugendbeirat ewig auf der Kippe steht. Das darf nicht sein.“
Am Dienstag, 8. April, wurde im Hauptausschuss mehrheitlich auf Antrag von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) beschlossen, die Sielanschlusskosten für die Grundstücksmietenden auf der Herreninsel in monatlichen Abschlagszahlungen zu entrichten. Die SPD hatte sich dem Antrag angeschlossen.
„Wir freuen uns mit den Bewohnenden der Herreninsel über diesen Erfolg“, so Juleka Schulte-Ostermann, Mitglied im Hauptausschuss für die Fraktion Linke & GAL. Ursprünglich sollten die Mieterinnen und Mieter der Grundstücke die Sielanschlusskosten auf einen Schlag bezahlen – Kosten, die zum Teil um die 30.000 Euro liegen. Dabei ist überhaupt noch nicht klar, dass die Bewohnenden dauerhaft auf der Herreninsel bleiben können. In der Begründung des Antrags heißt es deshalb: „Solange für die Herreninsel kein B-Plan beschlossen wird und neue, langfristige Miet- oder Erbpachtverträge geschlossen werden, müssen die jetzigen Bewohnenden davon ausgehen, dass das Wohnen auf der Herreninsel zeitlich begrenzt auf ihre Lebenszeit bzw. die ihrer vor 2016 geborenen Kinder ist. Es wäre unlauter, den überwiegend älteren Bewohnenden die vollen Sielanschlusskosten auf einmal in Rechnung zu stellen, solange nicht gesichert ist, dass dort ein dauerhaftes oder langfristiges, übertragbares Wohnrecht geschaffen wird.“
Der Hauptausschuss folgte der Begründung und beschloss den Antragswortlaut, dass „die Sielanschlusskosten solange als zusätzlich zu zahlende, anteilige Nebenkosten der Mietsache abgerechnet werden, bis die zeitlich begrenzten Mietverträge in langfristige Erbpachtverträge umgewandelt wurden, die das dauerhafte Wohnen auf der Herreninsel sichern. Bei vorzeitiger Aufgabe und Rückgabe der Mietsache an die Stadt Lübeck wird der Restbetrag erlassen.“
„Über einen Bebauungsplan (B-Plan) für die Herreninsel wurde bisher noch nicht entschieden. Wir hoffen auf ein baldiges gutes Ende für die jetzigen und die zukünftigen Bewohnenden des kleinen Idylls“, so Juleka Schulte-Ostermann (GAL) und Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion Linke & GAL.
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