GAL: Lübeck klimaneutral bis 2035!

GAL dankt den Unterstützenden des Klimaentscheids Lübeck

Die Wähler*innengemeinschaft GAL (grün + alternativ + links) bedankt sich herzlich bei den engagierten Menschen des Klimaentscheids, die das Bürgerbegehren für Lübeck gestartet haben und allen Unterzeichnenden. Ihr Einsatz ermöglicht es, unsere Klimaschutzmaßnahmen so anzupassen, dass Lübeck das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 erreichen kann.
Das überwältigende Ergebnis, mit deutlich mehr Stimmen als für das Bürgerbegehren notwendig, zeigt, dass ein bedeutender Teil der Gesellschaft die Dringlichkeit zeitnahen Klimaschutzes erkannt hat, wie ihn die Wissenschaft bereits seit Jahrzehnten fordert. Es ist unumstritten, dass es im Interesse kommender Generationen liegt, bis 2035 in unserer Stadt Klimaneutralität zu erreichen.

Ronald Thorn

„Wir nehmen der jetzigen und nachfolgenden Generationen ihre Zukunft, wenn wir nicht umgehend umsteuern. Niemand kann sich noch ernsthaft hinter dem Argument verstecken, dass Klimaschutz überwiegend Aufgaben des Landes, Bundes und/oder anderer Nationen sei“, betont Ronald Thorn, Vorstandsmitglied der GAL.

Bereits heute sind Millionen Menschen von Umweltkatastrophen derart betroffen, dass kein Leben in ihrer Heimat mehr möglich ist. Temperaturextreme, austrocknende Flüsse und Seen, zerstörerische Überschwemmungen und verheerende Orkane bedrohen die Lebensgrundlagen. Auch Kriege, ausgelöst durch Verteilungskämpfe, werden weiter zunehmen und die Migrations- und Fluchtbewegungen zwangsläufig verstärken.

„Deutschland steht innerhalb der EU an der Spitze der Klimaschädigung und hat 2021 fast doppelt so viel Treibhausgas-Emissionen ausgestoßen wie Frankreich oder Italien“, informiert Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann (GAL) besorgt.

Es ist an der Zeit, den eigenen Beitrag zu leisten. Deutschland hat 2021 pro Person rund 8 Tonnen CO2 ausgestoßen und steht weltweit an 10. Stelle. Im Gegensatz dazu wies Indien, das bevölkerungsreichste Land der Erde, nur einen Pro-Kopf-Verbrauch von unter 2 Tonnen CO2 auf. Das verdeutlicht die Dringlichkeit für Deutschland, den globalen Fußabdruck zu verkleinern.

Juleka Schulte-Ostermann

„Unser Grundgesetz verpflichtet uns dazu, nachwachsenden Generationen ein Leben in Freiheit und Frieden zu ermöglichen. Mit unserem Fraktionspartner Die Linke werden wir daher für die Annahme des Bürgerbegehrens stimmen und vertrauen darauf, dass die Mehrheit der Lübecker Bürgerschaft unsere Ansicht teilt und ebenfalls für das Bürgerbegehren stimmen wird,“ so Schulte-Ostermann abschließend.

Katja Mentz 30. November 2023

GAL zu Musikschulen: Bürgerschaft muss Wort halten!

Alle Fraktionen im Rathaus erhielten am Mittwoch einen Brief der Dozentinnen und Dozenten der Musik-und Kunstschule Lübeck. Darin schildern sie ihre Arbeit: Rund 65 Lehrkräfte unterrichten insgesamt 6.500 überwiegend junge Schülerinnen und Schüler in Lübeck. Die meisten kommen zum Musik- oder Tanzunterricht in die Schule an der Kanalstraße, viele Angebote finden jedoch auch in Lübecks Schulen und Kitas statt. Von ersten Erfahrungen in der musikalischen Früherziehung bis zur Streicher-, Bläser- oder Keyboardklasse, Band-Training oder Urban Dance. Die Angebotspalette ist breit gefächert – ebenso die Qualifikationen der Dozierenden. Das Gehalt entspricht jedoch bei weitem nicht dem, was im Öffentlichen Dienst gezahlt würde, obwohl die Arbeit mit Musiklehrkräften an Schulen vergleichbar ist. Die Einnahmen der Musikschule besteht u.a. aus Kursgebühren und einem Förderbetrag der Stadt. Der betrug zuletzt 200.000 Euro pro Jahr.

In 2021 hatte die Bürgerschaft beschlossen, diesen städtischen Förderbetrag ab 2023 so zu erhöhen, dass die Entlohnung der Lehrkräfte schrittweise an den TVöD angepasst werden kann. In der Haushaltssitzung im September 2023 wurde dieser Beschluss jedoch von CDU, Grünen und FDP gekippt, indem diese einen Antrag der SPD & FW ablehnten, in dem eine Verdoppelung der Fördersumme und Umsetzung des Beschlusses von 2021 beantragt wurden.

„Wir gehen davon aus, dass die Ablehnung durch „Jamaika“ aus Unkenntnis des ursprünglichen Beschlusses geschehen ist“, so Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion LINKE& GAL. „Jedenfalls haben wir sofort reagiert und noch gestern einen Antrag für die kommende Bürgerschaftssitzung formuliert, der den Beschluss von 2021 wieder herbeiführen soll. Damit mindestens – wie vereinbart schrittweise mit einer Erhöhung des städtischen Förderbetrags begonnen wird und die Lehrkräfte mehr Geld erhalten.“

Juleka Schulte-Ostermann (GAL) ergänzt: „In dem Brief wird deutlich gemacht, dass andere Städte weitaus mehr Mittel zur Verfügung stellen und andere Musikschulen damit attraktiver sein könnten, wenn es bei Musik-Lehrkräften um die Wahl des Arbeitsplatzes geht. Damit könnten Lübeck Fachkräfte abwandern. Das wollen wir auf keinen Fall.“

In dem Brief wird dieses Problem genau geschildert: „Gerade auch angesichts der allgemeinen Erhöhung der Lebenshaltungskosten ist zu befürchten, dass sich in Zukunft die Studienabgänger z.B. der Musikhochschule Lübeck – unsere Nachwuchslehrkräfte – vermehrt finanziell attraktiveren Standorten zuwenden; denn dies zeichnet sich jetzt schon ab“, heißt es in dem Brief. Die Stadt Kiel unterstützt ihre Musikschule mit einem elfmal höheren Betrag als Lübeck. „Und selbst in einer armen Kommune wie Grevesmühlen ist die finanzielle Förderung jedes/r Musikschüler*in um ein Mehrfaches höher als in der „Kulturstadt“ Lübeck!“, schreiben die Dozent*innen an die Fraktionen.

Alle Fraktionen wurden von der Geschäftsführerin der Fraktion LINKE & GAL angeschrieben und um Unterstützung für den Antrag gebeten. Darin wird auch beantragt, mit der Musik- und Kunstschule sowie der Musikschule der Gemeinnützigen Gespräche aufzunehmen, um über eine grundlegende Erhöhung des städtischen Zuschusses ab 2024 zu sprechen. „Die Kurs- und Unterrichtsangebote der Lübecker Musikschulen müssen auf jeden Fall erhalten bleiben“, so die Fraktion LINKE & GAL.

Katja Mentz 19. November 2023

GAL: Endlich mehr Photovoltaik und Solarthermie in Lübeck erlaubt

Ronald Thorn

Die Fraktion LINKE & GAL stellte in der Bürgerschaft am 28.09.2023 erfolgreich den Antrag, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden. Einzige Ausnahme hiervon sind Flächen, die zum Weltkulturerbe zählen.

Ronald Thorn, Vorstandsmitglied der GAL Lübeck berichtet: „Ich stolperte vor einiger Zeit zusammen mit meinem Kollegen Volker Koß über veraltete Vorschriften in Bebauungsplänen, die regenerative Technik zur Energiegewinnung im möglichen und für den Klimaschutz notwendigen Umfang verhinderten. So schreibt beispielsweise der für den Lübecker Teil von Krummesse geltende Bebauungsplan in der Fassung von 1997 für Satteldächer roten Dachpfannen mit den konkreten RAL-Farben vor. Deshalb sind Photovoltaikanlage auf den Dächern untersagt, da diese üblicherweise nicht rot sind. Diese Vorschrift entstand 1997 ohne Verhinderungsabsicht von Photovoltaik, weil 1997 Photovoltaik noch nicht üblich war. Heute dagegen ist Photovoltaik eine tragende Säule der Energiewende – auch im privaten Bereich von Hausbesitzenden.

Eine ähnliche Situation wie in Krummesse gibt es bei dem Bebauungsplan vom Bornkamp, der von 2004 ist. GAL-Mitglied Volker Koß erklärt: „Beim Bornkamp sind zwar Materialien, die der Solarenergienutzung dienen, von den Material- und Farbfestsetzungen für Dächer ausgenommen, jedoch durch die Vorgabe, dass die Fläche dieser Materialien 30 % der jeweiligen geneigten Dachfläche nicht überschreiten darf, so begrenzt, dass schlussendlich Photovoltaik im zielführenden Umfang verhindert wird.“

Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL ergänzt: „Es ist widersprüchlich, einerseits Balkonphotovoltaikanlagen in Lübeck zu fördern, andererseits aber die Photovoltaikanlage auf den Dächern in den Vorstädten und Dörfern Lübecks zu verbieten oder einzuschränken. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit dem Bürgerschaftsbeschluss eine Veränderung der Bebauungspläne auf den Weg bringen konnten, damit Hausbesitzende zukünftig regenerative Energien zur Versorgung ihrer Häuser nutzen können, wenn sie das möchten. Die einzige demokratische Partei, die gegen den Antrag stimmte, war die CDU, für die demnach anscheinend Ästhetik Vorrang gegenüber dem notwendigen Klimaschutz hat.“

Die Fraktion LINKE & GAL hält abschließend fest: „Eine Herausforderung, der wir uns bei dem Thema regenerative Energieversorgung von Immobilien zeitnah noch stellen müssen, sind die Dachflächen des Weltkulturerbes. Hier gilt es, nochmals gesondert Lösungen zu finden, wie eine Vereinbarkeit von Klima- und Denkmalschutz möglich gemacht werden kann.“

GAL: Keine Mehrheit für bessere Bezahlung der städtischen Reinigungskräfte

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Ja zu Europa, aber nein zur Festung Europa. Am 30.6. um 15 Uhr demonstrieren wir auf dem Rathausplatz in Lübeck gegen die GEAS Reform. Gemeinsam mit den anderen Gruppen stehen […]

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Ronald 23. Juni 2023

GAL & LINKE gründen Fraktion

Am Mittwoch, 31. Mai 2023 unterzeichneten Katjana Zunft und Andreas Müller von den Linken und Juleka Schulte-Ostermann von der GAL Wähler*innengemeinschaft die Vereinbarung, in der sie die Bildung einer Fraktion […]

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Katja Mentz 1. Juni 2023

GAL: In der Bürgerschaft für Mensch, Umwelt und Klima

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Katja Mentz 17. Mai 2023

Wahlprogramm: Für Mensch, Umwelt und Klima

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