GAL: Radioaktiv kontaminierte Abfälle nicht verharmlosen
Der Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL, möglichst schnell Nullwertmessungen auf der Deponie Niemark und in der Umgebung durchzuführen, wurde im Werkausschuss bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Im Falle von Zwangszuweisungen von AKW-Abfällen sollen diese Messungen fortgeführt und veröffentlicht werden, um bei Abweichungen vom Nullwert Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
„Wir gehen davon aus, dass unser Antrag auch in der Bürgerschaft eine Mehrheit erhalten wird. Zufrieden sind wir dennoch nicht, denn unser Ziel bleibt nach wie vor, eine Ablagerung von freigemessenem, leicht radioaktivem Material auf Deponien wie Niemark zu verhindern“, macht Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der Wähler*innengemeinschaft GAL erneut deutlich. Gemeinsam mit anderen Fraktionen in der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative Lübeck ohne Atomschutt, BUND und IPPNW teilt die GAL die grundsätzliche Kritik an dem Entsorgungskonzept und fordert, den Richtwert der zulässigen Strahlenbelastung drastisch zu senken. „Wir fordern die Landesregierung und den Grünen Minister Albrecht dazu auf, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Großteil der Bevölkerung das zugrunde liegende 10-Mikrosievert-Konzept und damit die Deponierung radioaktiver AKW Abfälle ablehnt. Wir sind damit kein Einzelfall. In der gesamten Bundesrepublik regt sich Widerstand sowohl in der Bevölkerung als auch bei Deponiebetreibern. In einer Demokratie sollte dies Anlass sein, alte Pläne zu überdenken und Alternativen den Weg zu ebnen“, so Antje Jansen Bürgerschaftsmitglied der GAL.
Auch Grüne lange Zeit kleine Minderheit
„Enttäuschend, dass Minister Jan Philipp Albrecht radioaktiv kontaminierte Abfälle weiterhin verharmlost und Kritik vom IPPNW, dem Deutschen Ärztetag oder BUND als wissenschaftliche Mindermeinungen abtut. Schließlich waren auch Grüne lange Zeit eine kleine Minderheit als sie vor den Gefahren der Atomkraft warnten“, so Katja Mentz (GAL). „Es geht nicht darum, dass wir alle tot umfallen, wenn leicht radioaktive Abfälle in Niemark deponiert werden. Es geht darum, wie sich immer stärkere Umweltbelastungen und ein Mix aus natürlicher und künstlicher Strahlung auf die Gesundheit in Zukunft auswirken werden.“
Seit 1990 nicht mehr Stand der Wissenschaft
Volker Koß
„So wie der Sachverständige darstellte, kann die Nuklidausbreitung auf drei Wegen (Staub, direkte Strahlung und Grundwasser) erfolgen. Die Menge, die an AKW Bauschutt gelagert werden darf, wird danach bestimmt, dass die Bevölkerung im Umfeld der Deponie nach dem wichtigsten Ausbreitungspfad nicht stärker als mit 10 Mikrosievert jährlich zusätzlich belastet wird. Die Ausführungen des Sachverständigen waren nicht eindeutlig, lassen aber darauf schließen, dass der Wasserpfad der wichtigste Ausbreitungspfad der Radionuklide sein dürfte. Die Ausbreitung über den Wasserpfad wird bei der Freimessung mit einem Computerprogramm modelliert. Nach einem Gutachten für den BUND ist dieses Programm nicht öffentlich einsehbar. Der Gutachter des BUND konnte es daher nicht bewerten. Klar ist, dass in diesem Programm die Ausbreitung mit einem Verteilungskonzept simuliert wird, das seit 1990 nicht mehr Stand der Wissenschaft ist“, so GAL Mitglied Dr. Volker Koß, ehemaliges Mitglied der Projektstudie Entsorgung.
Die Wähler*innengemeinschaft GAL Lübeck wirbt dafür, dass Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern ihren Anspruch prüfen. „Es klafft ja immer noch eine große Versorgungslücke an einigen Schulen. Wer Bedarf hat, sollte zügig einen Antrag beim Jobcenter stellen“, so die GAL. Denn die Anschaffung weiterer mobiler Geräte über die Hansestadt Lübeck aus Mitteln des Digitalpakts ist noch nicht in Sicht.
Wer Anspruch auf Leistungen nach ALG II-, SGB XII oder AsylbLG hat, kann für den Distanzunterricht beim Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 Euro für ein digitales Endgerät und Zubehör beantragen, wenn die Schule kein Leihgerät zur Verfügung stellt.
Musterantrag für ein digitales Endgerät bei Distanzunterricht Download siehe Link
„Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen sowie Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Zuschuss kann beim Jobcenter beantragt werden, wenn das digitale Endgerät für den Distanzunterricht benötigt und nicht anderweitig gestellt wird. Wichtig ist, dass eine offizielle Bescheinigung der Schule vorliegt, dass kein mobiles Gerät entliehen werden kann. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können“, so die GAL.
Nur 150 Anträge beim Jobcenter
Doch obwohl es seit Anfang Februar die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt, die Anschaffung von digitalen Geräten finanziell zu bezuschussen, sind beim Jobcenter Lübeck bis zum 24. Februar lediglich 150 Anträge gestellt worden.
„Gemäß einer Bedarfsabfrage an Lübecker Schulen im vergangenen August müssen vermutlich immer noch rund 3.000 Kinder und Jugendliche den Distanzunterricht ohne geeignetes digitales Gerät stemmen“, zeigt sich Katja Mentz, stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss, verwundert über die niedrige Zahl von Anträgen beim Jobcenter.
5.807-2.703=?
Insgesamt hatten 5.807 Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen Bedarf für ein digitales Endgerät angemeldet. Die Hansestadt Lübeck konnte bisher 2.703 Geräte aus Mitteln des Digitalpakts beschaffen und an Schulen übergeben, um damit den Distanzunterricht zu unterstützen.
„Über den Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter sollte über Medien und Schulen noch besser informiert werden. Damit es schnell geht könnten Antragsformulare, wo nicht bereits geschehen, über die Schulen ausgegeben und als Download auf den Internetseiten der Schulen bereitgestellt werden.“
Bedarf erneut abfragen
Darüber hinaus fordert GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen Transparenz über die Nennung von Problemen und die zügige Beseitigung bürokratischer Hemmnisse bei der Verteilung der vorhandenen Geräte an Schulen. „Wer aus Geldmangel keinen Computer oder Internetanschluss hat, dem fehlt mitunter auch das Geld für eine Haftpflichtversicherung*. Das darf kein Grund sein, einer Schülerin oder einem Schüler das benötigte Notebook zu verwehren.“ (*Nachträgliche Anmerkung: Lt. einer aktuellen Presseinformation des Lübecker Bürgermeisters trägt die Hansestadt Lübeck die Haftung für verliehene Geräte. Dem Schulamt seien keine Kinder oder Jugendlichen bekannt, die Bedarf an einem digitalen Endgerät haben.)
Digitales Klassenzimmer 2020
Außerdem fordert die GAL, die 444 mobilen Endgeräten, die lt. Verwaltungsschreiben ungenutzt sind, unverzüglich an bedürftige Schülerinnen und Schüler auszuteilen.
Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, fordert eine erneute Abfrage an Schulen vor den Osterferien. „Nur so erfahren wir, ob die angeschafften Geräte der Schulen, Geräte aus Privatspenden und die neue Förderung über das Jobcenter den Bedarf decken. Wenn weiter Kinder ohne digitale Endgeräte im Distanzunterricht sitzen, müssen umgehend über neue Landes- oder auch Haushaltsmittel der Stadt Lübeck weitere Geräte angeschafft werden. Schüler:innen haben ein Recht auf Bildung und dürfen aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht noch mehr benachteiligt werden als sie es ohnehin schon sind.“
Die drei GAL Frauen machen sich für Bildungsgerechtigkeit stark
Fraktion Freie Wähler und GAL fordert schnellstmögliche Nullwertmessungen
Volker Koß (GAL)
„Als
Fraktion Freie Wähler & GAL beantragen wir zur Bürgerschaftssitzung
Ende Februar, schnellstmöglich die Umgebungsstrahlung auf der Deponie
und in den umliegenden Siedlungen kontinuierlich zu messen. Nur so ist
ein belastbarer Nullwert feststellbar“, so der Umweltchemiker und GAL
Mitglied Dr. Volker Koß. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte
sollen auf der Internetseite der Stadt gelistet werden.
„Wir
lehnen die vom Landesministerium (MELUND) geplante Zwangszuweisung von
AKW-Abfällen nach Lübeck ab und unterstützen den Widerspruch und den
Klageweg durch die Hansestadt Lübeck“, so Fraktionsvorsitzende Antje
Jansen.
Die GAL hatte immer wieder Kritik an dem Verfahren der Freimessung von Abfällen aus Atomkraftwerken geäußert. „Für den Fall, dass das Gericht dem Widerspruch nicht stattgibt, müssen wir jedoch als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Dafür braucht es vorherige Messungen der bereits vorhandenen natürlichen und künstlichen radioaktiven Umgebungsstrahlung über einen möglichst langen Zeitraum. Im Falle der Zwangszuweisung von 12.500 Tonnen Abfall des AKW Brunsbüttel sollen „die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht werden. Bei Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert“, heißt es in dem Antrag der Fraktion.
Hier der Antrag für die Bürgerschaftssitzung am 25.2.2021 im Original:
Als GAL-Wähler*innengemeinschaft haben wir in einem Flyer zusammengefasst, warum wir verhindern wollen, dass 12.500 Tonnen freigemessener Abfall aus dem Abbau des AKW Brunsbüttel per Zwangszuweisung bei uns in Lübeck oder […]
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