Einzelfahrschein für SchülerInnen und Rabattierung der Monatskarten

Nr. VO/2016/04380 Einzelfahrschein für Schüler

  • Die Bürgerschaft empfiehlt dem Aufsichtsrat Stadtverkehr, die Altersbegrenzung für Einzelfahrkarten für Kinder bis 18 Jahre anzuheben und diese als „Schüler“-Karte zu bezeichnen.
  • Die Bürgerschaft empfiehlt dem Aufsichtsrat Stadtverkehr, eine Rabattierung für den Kauf einer zweiten, dritten und weiteren Monatskarten für SchülerInnen einzuführen.

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Verbesserung der Ferienpassangebote

ferienpass2016Der Lübecker Ferienpass bot in diesem Jahr ein 102 Seiten starkes Programmheft mit über 300 Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche. Mit 15- und 16-jährigen SchülerInnen einer DaZ-Klasse bin ich die Angebote durchgegangen. Schreibwettbewerb? Noch zu schwer. Segeltörn auf der Ostsee? Sechs Tage, 480 Euro. Sprachkurs? 290 Euro. Hochseilgarten, 10 Euro? In Geesthacht. Tauchen in der Ostsee? 66 Euro. Windsurfen auf der Wakenitz? 90 Euro. Gitarrenkurs, 5 Euro! Schon ausgebucht. Ausritt für Anfänger? 30 Euro. Grafitti-Workshop für 7 Euro? Ausgebucht. Manga-Zeichenkurs, 1 Euro! Ebenfalls ausgebucht.

Der Anteil kostengünstiger und gleichzeitig ansprechender Ferienpass-angebote ist insbesondere für Jugendliche zu gering. 30 Prozent der Lübecker Kinder gelten als arm. Sie fahren nicht in Urlaub und erhalten auch kein Geld für teure Freizeitaktivitäten. (mehr …)

Eltern müssen mehr zahlen

Seit Jahren gibt es in Lübeck den Bildungsfonds. Zwei Millionen Euro, getragen von Stiftungen und Stadt, haben ermöglicht, dass Kindergarten- und Schulkinder, deren Eltern wenig Geld haben oder auf Hartz IV angewiesen sind, trotzdem Sportvereine besuchen, ins Theater gehen oder an Klassenausflügen teilnehmen können.

Das war gut so, denn jedes dritte Kind in Lübeck gilt als arm. Ohne den Bildungsfonds, der die Kosten bis auf einen geringen Eigenbeitrag der Eltern übernimmt, hätten diese Kinder auf viele Bildungsangebote verzichten müssen.

Nun reicht das Geld im Bildungsfonds nicht mehr für alle Kinder aus und die Stadt wird einen geringeren Zuschuss gewähren. Eltern müssen mehr dazu zahlen. Weniger Kinder werden deshalb an Ausflügen teilnehmen oder Sport treiben können. Die GAL kritisiert dieses Vorgehen. Höhere Elternbeiträge schärfen die Armutsschere, die Kinder von gesellschaftlicher Teilhabe abschneidet.

Wenn zu wenig Geld im Bildungsfonds ist, darf die Stadt sich nicht darauf beschränken, den Mangel abwärts zu verwalten. Alle Lübecker Kinder haben ein Recht auf Förderung. Teilhabe an Bildung ist staatliche Aufgabe und kann nicht den Stiftungen zugeschoben werden. Deren Beitrag ist wertvoll und hilfreich, aber er entlässt die Kommune nicht aus der Verantwortung.

V.i.S.d.P. Antje Jansen

Kinder mit ’nem Willen

Kinder und Jugendliche wollen mitbestimmen! Wer Kinder hat, weiß das. Im vergangenen Jugendhilfeausschuss wurde deutlich, warum viele Jugendliche frustriert ein Desinteresse an Politik entwickeln. Eine Gruppe junger Menschen aus Buntekuh […]

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