Juleka
Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL
kritisiert, dass Kita-Kindern gekündigt werden kann, wenn deren
Betreuung aufgrund ihres Verhaltens mit dem zur Verfügung stehenden
Personal nicht möglich sei. Dies ist in §16 der Entgeltordnung der
städtischen Kitas festgelegt. „Ebenso
wie die Kreis- und Stadtelternvertretung sehen wir darin einen
Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das SGB
VIII.“, so die GAL Politikerin.
Die Fraktion Freie Wähler und GAL stellt deshalb einen Antrag in der kommenden Bürgerschaft, die Linke Fraktion hat sich dem Antrag angeschlossen. Darin wird gefordert, die geltenden Bestimmungen zu Inklusion im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung vollständig zu erfüllen. Darüber hinaus beantragen die Fraktionen, dass die Verwaltung bis Ende Mai 2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreuten Kinder im Alter von 0-14 Jahren sichergestellt werden kann. „Es darf nicht sein, dass Kinder Leidtragende aufgrund fehlenden Personals sind. Auch für Eltern ist es unzumutbar, plötzlich ohne Betreuung dazustehen, wenn der Kitaplatz überraschend gekündigt wird oder erst gar kein Betreuungsplatz in Aussicht gestellt werden kann. Ebenso dürfen Kitamitarbeitende mit dem Thema Inklusion nicht allein gelassen werden. Daher brauchen wir ein strukturell verankertes und verlässlich anwendbares Inklusionskonzept„, erklärt Juleka Schulte-Ostermann.
In ihrer Funktion als Stadtelternvertretung hatte sie im Mai 2019 um Überprüfung des §16 gebeten. Nach der nun vorliegenden Auskunft des Rechtsamtes sei Inklusion entgegen der Auffassung der Kreis- und Stadtelternvertretung nicht unbegrenzt verpflichtend, z.B. sei eine Kündigung zulässig, wenn trotz vorhandener Finanzen das erforderliche Personal nicht gefunden werden könne.
„Meiner Auffassung nach stellt die Auskunft des Rechtsamtes weiterhin eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar. Denn in der einschlägigen juristischen Kommentierung zu diesem Thema heißt es ausdrücklich, dass ein Ausschluss von Inklusion aufgrund von Personalmangel nicht zulässig sei und eine verdeckte Diskriminierung der Kinder darstelle, da mit vorausschauender Jugendhilfeplanung dieses Problem lösbar sei. Zudem könne mit dem Hinweis auf nicht rekrutierbares Personal in Zeiten von Fachkräftemangel jegliche Inklusion abgelehnt werden.“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann. Als haarsträubend bezeichnet sie die Haltung der CDU im Jugendhilfeausschuss. Die zuständige Senatorin stellte die rhetorische Frage, ob sie aufgrund des erhöhten Personalaufwands für ein Kind eine ganze Gruppe schließen solle. Ein CDU Mitglied verteidigte daraufhin die mögliche Kündigung eines Kindes mit Behinderung, damit die Betreuung der anderen Kinder gewährleistet bliebe.
„Das ist ein diskriminierender Schlag ins Gesicht von Eltern und Kindern, die intensiveren Betreuungsaufwand benötigen!“, so Juleka Schulte-Ostermann.
Lübeck überMORGEN: Wie geht’s weiter in der Innenstadt?
Einladung zur Diskussion am Montag, 10.5.2019, 18 Uhr im Mittelsaal, Kanzleigebäude Lübeck
Rahmenplan Innenstadt
In
einer öffentlichen Fraktionssitzung der Freien Wähler und GAL wird Frau
Dr. Julia Lindfeld
vom Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck über den
Rahmenplan und das Mobilitätskonzept für die Innenstadt informieren. In
dem Beteiligungsprozess LÜBECK überMORGEN war ein Team von Planerinnen
und Planern mit der zukünftigen Entwicklung der Lübecker
Innenstadt befasst. Der Rahmenplan enthält viele gute Ideen und
Maßnahmen, die zum Ziel haben, die Innenstadt attraktiver zu machen und
mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. Die unterschiedlichen Interessen
und Bedarfe finden sich auch in dem Mobilitätskonzept
wieder. Darüber und wie es nun weiter gehen wird, will die Fraktion
Freie Wähler und GAL mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ins
Gespräch kommen. Erste Anträge zur Umsetzung des Konzepts sind für die
kommende Bürgerschaftssitzung gestellt.
Die Veranstaltung findet statt am Montag, 13.05.2019, 18 Uhr, im Mittelsaal des Kanzleigebäudes (Eingang über Marienkirchhof).
Auf Einladung der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler & GAL kam die Vorsitzende des Gleichstellungsausschuss Flensburg, Dr. Karin Haug, als Referentin zu der Veranstaltung „Zeit für Gleichstellung“ ins Lübecker Rathaus. Thiemo Koch vom SSW, AG Holstein-Hamburg übernahm die Moderation. Fraktionsvorsitzende Antje Jansen schilderte kurz die Ablehnung eines Gleichstellungsausschusses in Lübeck durch die Bürgerschaftsmehrheit. Seither liegt die Zuständigkeit für Gleichstellungsthemen bei dem überwiegend von Männern besetzten Hauptausschuss.
Antje Jansen (GAL)
Dr. Karin Haug berichtete über ihre Erfahrungen aus Flensburg und über die positive Wirkung, die ein Gleichstellungsausschuss erzielen kann. Empfehlungen des Ausschusses wird im Hauptausschuss oder in der Flensburger Ratsversammlung überwiegend gefolgt. Ein klarer Vorteil: Gleichstellungsthemen können im zuständigen Ausschuss effizient und ausführlich diskutiert, Expert*innen zu bestimmten Themen eingeladen und gehört werden. Dazu tagt der Ausschuss gern in unterschiedlichen Flensburger Stadtteilen und lässt sich beispielsweise das Gleichstellungskonzept von städtischen Gesellschaften vor Ort erläutern. Deutlich wurden die Unterschiede zu Lübeck. Aufgrund der Sitzverteilung im Rat diskutieren und verhandeln die jeweiligen Fraktionen sehr viel miteinander. Ein Beschluss zwischen CDU und Linken sei dort nichts ungewöhnliches, berichtete Karin Haug. Es ginge um die Sache.
Lübeck braucht Gleichstellungsausschuss
Fazit einer angeregten Diskussion: Lübeck braucht nach wie vor einen Gleichstellungsausschuss. Strukturen, die Frauen teilweise davon abhalten, sich kommunalpolitisch zu engagieren, lassen sich damit verändern. Auch wenn es in dieser Wahlperiode voraussichtlich nicht noch einmal gelingen wird, das Thema Einführung eines Gleichstellungsausschusses erneut in die Bürgerschaft zu bringen, so wird es ganz sicher bei kommenden Wahlen eine Rolle spielen, wie Parteien sich zur Gleichstellung positionieren und ob Frauen in den jeweiligen Parteien aussichtsreiche Plätze und Wahlkreise einnehmen werden. Nur dann ist gewährleistet, dass am Ende der Frauenanteil in der Bürgerschaft erheblich steigen wird.
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
„Immerhin steht auf der Tagesordnung der kommenden Bürgerschaft ein Antrag von SPD, FDP, Freie Wähler und GAL zum Beitritt der Hansestadt Lübeck zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene.“, kommentiert Antje Jansen die mühsamen Fortschritte in Lübeck. „Damit soll ermöglicht werden, dass Stadtgesellschaft, Verwaltung und Politik sich auf Ziele und Maßnahmen für zwei Jahre verständigen, die zu mehr Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. Die gemeinsame Auseinandersetzung auf unterschiedlichen Ebenen mit dem Thema Gleichstellung sehen wir sehr positiv, ebenso, dass konkrete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Deshalb rechnen wir mit einer mehrheitlichen Zustimmung zu diesem Antrag.“
GAL unterstützt Fridays for Future – auch in Lübeck am 15. März
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