GAL: Radioaktiv kontaminierte Abfälle nicht verharmlosen
Der Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL, möglichst schnell Nullwertmessungen auf der Deponie Niemark und in der Umgebung durchzuführen, wurde im Werkausschuss bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Im Falle von Zwangszuweisungen von AKW-Abfällen sollen diese Messungen fortgeführt und veröffentlicht werden, um bei Abweichungen vom Nullwert Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
„Wir gehen davon aus, dass unser Antrag auch in der Bürgerschaft eine Mehrheit erhalten wird. Zufrieden sind wir dennoch nicht, denn unser Ziel bleibt nach wie vor, eine Ablagerung von freigemessenem, leicht radioaktivem Material auf Deponien wie Niemark zu verhindern“, macht Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der Wähler*innengemeinschaft GAL erneut deutlich. Gemeinsam mit anderen Fraktionen in der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative Lübeck ohne Atomschutt, BUND und IPPNW teilt die GAL die grundsätzliche Kritik an dem Entsorgungskonzept und fordert, den Richtwert der zulässigen Strahlenbelastung drastisch zu senken. „Wir fordern die Landesregierung und den Grünen Minister Albrecht dazu auf, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Großteil der Bevölkerung das zugrunde liegende 10-Mikrosievert-Konzept und damit die Deponierung radioaktiver AKW Abfälle ablehnt. Wir sind damit kein Einzelfall. In der gesamten Bundesrepublik regt sich Widerstand sowohl in der Bevölkerung als auch bei Deponiebetreibern. In einer Demokratie sollte dies Anlass sein, alte Pläne zu überdenken und Alternativen den Weg zu ebnen“, so Antje Jansen Bürgerschaftsmitglied der GAL.
Auch Grüne lange Zeit kleine Minderheit
„Enttäuschend, dass Minister Jan Philipp Albrecht radioaktiv kontaminierte Abfälle weiterhin verharmlost und Kritik vom IPPNW, dem Deutschen Ärztetag oder BUND als wissenschaftliche Mindermeinungen abtut. Schließlich waren auch Grüne lange Zeit eine kleine Minderheit als sie vor den Gefahren der Atomkraft warnten“, so Katja Mentz (GAL). „Es geht nicht darum, dass wir alle tot umfallen, wenn leicht radioaktive Abfälle in Niemark deponiert werden. Es geht darum, wie sich immer stärkere Umweltbelastungen und ein Mix aus natürlicher und künstlicher Strahlung auf die Gesundheit in Zukunft auswirken werden.“
Seit 1990 nicht mehr Stand der Wissenschaft
Volker Koß
„So wie der Sachverständige darstellte, kann die Nuklidausbreitung auf drei Wegen (Staub, direkte Strahlung und Grundwasser) erfolgen. Die Menge, die an AKW Bauschutt gelagert werden darf, wird danach bestimmt, dass die Bevölkerung im Umfeld der Deponie nach dem wichtigsten Ausbreitungspfad nicht stärker als mit 10 Mikrosievert jährlich zusätzlich belastet wird. Die Ausführungen des Sachverständigen waren nicht eindeutlig, lassen aber darauf schließen, dass der Wasserpfad der wichtigste Ausbreitungspfad der Radionuklide sein dürfte. Die Ausbreitung über den Wasserpfad wird bei der Freimessung mit einem Computerprogramm modelliert. Nach einem Gutachten für den BUND ist dieses Programm nicht öffentlich einsehbar. Der Gutachter des BUND konnte es daher nicht bewerten. Klar ist, dass in diesem Programm die Ausbreitung mit einem Verteilungskonzept simuliert wird, das seit 1990 nicht mehr Stand der Wissenschaft ist“, so GAL Mitglied Dr. Volker Koß, ehemaliges Mitglied der Projektstudie Entsorgung.
Fraktion Freie Wähler und GAL fordert schnellstmögliche Nullwertmessungen
Volker Koß (GAL)
„Als
Fraktion Freie Wähler & GAL beantragen wir zur Bürgerschaftssitzung
Ende Februar, schnellstmöglich die Umgebungsstrahlung auf der Deponie
und in den umliegenden Siedlungen kontinuierlich zu messen. Nur so ist
ein belastbarer Nullwert feststellbar“, so der Umweltchemiker und GAL
Mitglied Dr. Volker Koß. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte
sollen auf der Internetseite der Stadt gelistet werden.
„Wir
lehnen die vom Landesministerium (MELUND) geplante Zwangszuweisung von
AKW-Abfällen nach Lübeck ab und unterstützen den Widerspruch und den
Klageweg durch die Hansestadt Lübeck“, so Fraktionsvorsitzende Antje
Jansen.
Die GAL hatte immer wieder Kritik an dem Verfahren der Freimessung von Abfällen aus Atomkraftwerken geäußert. „Für den Fall, dass das Gericht dem Widerspruch nicht stattgibt, müssen wir jedoch als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Dafür braucht es vorherige Messungen der bereits vorhandenen natürlichen und künstlichen radioaktiven Umgebungsstrahlung über einen möglichst langen Zeitraum. Im Falle der Zwangszuweisung von 12.500 Tonnen Abfall des AKW Brunsbüttel sollen „die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht werden. Bei Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert“, heißt es in dem Antrag der Fraktion.
Hier der Antrag für die Bürgerschaftssitzung am 25.2.2021 im Original:
Als GAL-Wähler*innengemeinschaft haben wir in einem Flyer zusammengefasst, warum wir verhindern wollen, dass 12.500 Tonnen freigemessener Abfall aus dem Abbau des AKW Brunsbüttel per Zwangszuweisung bei uns in Lübeck oder einer anderen bestehenden Deponie zu entsorgen. Wir kritisieren grundsätzlich das Verfahren der Freimessung im Rahmen des 10-Mikrosievert Konzepts. Damit wurde im Jahr 2001 gesetzlich festgelegt, dass bundesweit Millionen Tonnen Abfall der stillgelegten Atomkraftwerken mit einer radioaktiven Strahlenbelastung um 10 Mikrosievert/Jahr auf Bauschuttdeponien entsorgt sowie zu einem noch viel größeren Anteil recycelt und in der Umwelt verteilt werden. Wir beziehen uns auf ein Gutachten des BUND, einen Beschluss des Deutschen Ärztetages, Kritik der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) und verschiedene Umweltinitiativen. Quellen sind in dem Flyer verlinkt.
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