GAL kritisiert GRÜNE: Bauschutt aus AKW bleibt Atommüll
Die Lübecker Grünen sind bereit,
mehrere hunderttausend Tonnen freigemessenen Abfalls aus
stillgelegten Atomkraftwerken in der Deponie Niemark aufzunehmen,
reden von „Bauschutt“
und nennen das „Verantwortung
zeigen“. Die
GAL kritisiert die Haltung der Grünen als „Verharmlosung der
Risiken von Atommüll“.
„Erstaunlich wie regierungstreu
die Grünen die Argumentation der Energiekonzerne übernehmen und
Gegnerinnen dieser Pläne als verantwortungslos abstempeln wollen.“,
wundert sich GAL-Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. Mit der
Strahlenschutznovelle wurde 2001 die Freigaberegelung in Deutschland
eingeführt. Diese ermöglicht Energiekonzernen ihre Atomkraftwerke
nach Abriss zu 95-98 Prozent kostengünstig auf Mülldeponien und in
-Verbrennungsanlagen zu entsorgen oder für Straßen- und Gebäudebau
zu recyceln. Dabei handelt es sich bei einem AKW um insgesamt 300.000
bis 500.000 Tonnen Material in Form von Beton, Metallen,
Isoliermaterial, Elektroteile, Kunststoffen, Glas oder Werkzeugen.
Juristisch
wurde festgelegt, dass Material, das die Freigabegrenzwerte von 10
Mikrosievert nicht überschreitet, nicht als radioaktiv eingestuft
wird, selbst wenn es strahlt. „Maßgebend
sind nach dem Atomgesetz also nicht die Gesetzmäßigkeiten der
Physik sondern die der Politik“,
heißt es in einer Broschüre der BAESH, einer Bürgerinneninitiative
in Harislee.
„Wir
halten es nicht für verantwortbar, freigemessene Abfälle mit
geringer Radioaktivität quer durchs ganze Bundesland zu karren und
auf vorhandenen Mülldeponien zu verteilen.“, äußert sich Katja
Mentz als stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss für die GAL.
„Denn über mögliche gesundheitliche Risiken ist sich die
Ärzteschaft in Deutschland uneins. Es gibt einen Beschluss der
Landesärztekammern und des Dt. Ärztetages aus 2018, wonach die
Freigabe radioaktiven Materials auch unter dem Grenzwert von unter
Zehn-Mikrosievert pro Jahr gesundheitlich bedenklich sei. Als
Abgeordneter des Deutschen Ärztetages, wies Dr. Robin Maitra darauf
hin, dass Strahlung atomaren Restmülls zwar ein geringes, aber
zusätzliches Risiko für die Bevölkerung bedeute. Der Baseler
Onkologe Claudio Knüsli spricht davon, dass es keine ungefährliche
Strahlung gäbe. Hinzu kommt, es gibt keine Langzeituntersuchungen
über die Risiken freigemessener AKW-Abfälle auf Deponien der Klasse
I-III. Niemark würde zum Testfeld, das Risiko trägt die
Bevölkerung. Dagegen wissen wir, dass im 20 km Umfeld von
Atomkraftwerken die Kinderkrebsrate signifikant erhöht ist –
obwohl die Strahlungsbelastung unter 10 Mikrosievert liegt. Deshalb
sind wir gegen die Pläne der Landesregierung und des Energiekonzerns
Vattenfall, den Müll nach Lübeck zu bringen. Mit der Deponie
Ihlenberg trägt Lübeck bereits ein sehr hohes Risiko in nächster
Nähe. Dort liegt unter anderem der freigemessene Schutt aus dem AKW
Lubmin. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Müll nicht immer das
enthält, was deklariert wurde und lediglich Stichproben zur
Überprüfung durchgeführt werden.“
Juleka Schulte-Ostermann (Vorsitzende der GAL Wähler*innengemeinschaft) pocht auf einen anderen Weg. So wie in Frankreich müsse der Müll aus dem Abriss von AKW weiterhin als Atommüll behandelt werden und dürfe nicht aus Gründen der Kostenersparnis als Bauschutt deklariert und aus der Kontrolle entlassen werden. „Bisher hören wir nur, der Müll müsse auf die vorhandenen Deponien. Aus Erfahrung wissen wir allerdings, dass die Verharmlosung von Atomkraft und der Entsorgungsproblematik durch Politik und Energiekonzerne niemals zutreffend war. Deshalb bleiben wir bei unserer Haltung und fordern die Landesregierung dazu auf, eine breite und kritische Diskussion über mögliche Zwischenlösungen mit allen Beteiligten und Betroffenen zu führen und nicht einfach Fakten gegen den Willen und auf Kosten der betroffenen Bevölkerung zu schaffen.“
*Foto: Kernkraftwerk Brokdorf: Von Nightflyer – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=68194159
GAL beglückwünscht BIN zu dem großartigen Erfolg der Menschenkette
„Natur
statt Beton! Hände weg vom Kohlenhof!“
Mitte
Juni hatte die Wähler*innengemeinschaft GAL Mitstreiter*innen für
eine Gruppe in Travemünde gesucht, die sich für den Erhalt der
Natur auf dem Priwall und gegen eine Bebauung am Kohlenhof stark
machen wollen. Gleichzeitig verteilte die GAL Aufkleber mit der
Forderung „Natur erhalten und schützen! Keine Bebauung am
Kohlenhof!“
Aus
den Aktivitäten der ersten Stunde ist schnell die BIN erwachsen –
eine mittlerweile über Parteigrenzen hinausgehende
Bürger*inneninitiative für Nachhaltigkeit in Travemünde und
Priwall.
„Wir
fühlen uns bestätigt, dass sehr viele Menschen die jetzige Bebauung
am Passathafen ablehnen und die noch bestehende Natur erhalten
wollen.“, so Carl Howe von der GAL. „Als Wähler*innengemeinschaft
sind wir 2018 zur Wahl angetreten, um basisdemokratische Strukturen
zu bilden und zu unterstützen. Das ist uns bereits mit dem
Lindenbündnis gelungen und setzt sich nun in Travemünde/Priwall in
Form direkter und gelebter Demokratie fort.“
GAL: Antje Jansen stellt
Bürgerschaftsanfrage zum Kaufvertrag Priwall Waterfront
„Die Hansestadt Lübeck ist lt. Kaufvertrag mit der Priwall Waterfront AG vom 20.12.2007, beschlossen durch die Bürgerschaft am 31.1.2008, nicht verpflichtet, einen B-Plan für die Teilfläche 1 (ab Kohlenhofspitze bis zum Fährplatz, angrenzend an bestehende Grundstücke) und Teilfläche 2 (Kohlenhofspitze) zu erstellen.“ So lautet die Kernaussage einer umfassenden Anfrage, mit der GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen wissen will, ob der Bürgermeister diese Aussage bestätigen kann.
Weiter
beinhaltet die Anfrage, ob die Priwall Waterfront AG vertraglich
vereinbarte Ansprüche auf Entschädigung hat, wenn es nicht zur
Erstellung eines B-Plans für o.g. Flächen kommt? Wenn ja, woraus
sich diese Ansprüche und in welcher Höhe ergeben?
„Immer
wieder kam es in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten zu
unterschiedlichen Aussagen hierüber. Dies wollen wir nun eindeutig
klären und die Fakten offenlegen lassen.“, so Antje Jansen.
Des weiteren wird gefragt, wer darüber entscheidet, ob ein B-Plan erstellt wird. Und, ob die Aussagen des Fachgutachtens „Schutzwürdigkeit und Schutzbedarf der Küsten- und Waldlandschaft des nördlichen Priwalls – Rickert & Jansen 2018“ und die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats vom 13.6.1988 zur „Bedeutung historisch alter Wälder für den Naturschutz“ bei künftigen Entscheidungen berücksichtigt werden.
„Die
Stimmung innerhalb der Bevölkerung ist in unseren Augen eindeutig.“
ergänzt Katja Mentz (GAL). „Der Ortsrat Travemünde hat einen
einstimmigen Beschluss (mit einer Enthaltung) gegen jegliche Bebauung
am Kohlenhof gefasst. Bei der Travemünder Stadtteilkonferenz LÜBECK
überMORGEN spiegelte die Bürger*innenbeteiligung wider, dass die
Natur am Kohlenhof vollständig erhalten bleiben muss. Und auch die
neu gegründete BI Nachhaltigkeit für Travemünde und Priwall
engagiert sich mit großem Zulauf für den Erhalt der Natur und gegen
eine Bebauung des Kohlenhof-Areals.“
Mit
ihrer Anfrage will Antje Jansen außerdem wissen, wie die Bevölkerung
in die weiteren Entscheidungen einbezogen wird, wie der aktuelle
Planungsstand ist und wie die weitere Zeitplanung aussieht.
„Seit der Realisierung von Priwall Waterfront am Passathafen ist die Stimmung gekippt.“, schildert Antje Jansen die heutige Situation. „Während anfangs überwiegend die Bewohner*innen des Priwalls für eine behutsamere Entwicklung gekämpft haben, lehnt nun auch ein Großteil der Bevölkerung Travemündes und anderer Stadtteile eine weitere Bebauung am Kohlenhof kategorisch ab. Vor diesem Hintergrund und mit dem heutigen Wissen über Natur- und Klimaschutz sollte Lübecks Politik mehrheitlich zum Einlenken bereit sein. Meine Anfrage soll Klarheit darüber bringen, welche Möglichkeiten und Bedingungen dazu bestehen.“
Kostenloser Nahverkehr für Lübecks Touristen: Antje Jansen (GAL) begrüßt den Vorstoß des Bürgermeisters als ersten Schritt.
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Travemünder Gruppe für eine ökologische und soziale Entwicklung sucht Mitstreiter*innen. Die GAL verteilt Aufkleber, die vorhandene Natur auf dem Priwall zu erhalten und zu schützen. Der Kohlenhof darf nicht bebaut […]
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