Linke und GAL: Inklusion bleibt Lippenbekenntnis der Bürgerschaftsmehrheit
In der Bürgerschaftssitzung am vergangenen Donnerstag ging es um die Aufhebung eines Sperrvermerks für den Austausch maroder Spielgeräte auf vierzehn Lübecker Spielplätzen. Im Bauausschuss sowie im Hauptausschuss hatte die Fraktion Linke & GAL beantragt, dass bei Austausch grundsätzlich barrierefreie Spielgeräte angeschafft werden sollen. „Laut Auskunft der Initiative Inklusion gibt es in ganz Lübeck keinen einzigen inklusiven Spielplatz“, so Juleka, Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion.
42 Spielplätze mangelhaft
In dem kurzen Bericht der Verwaltung wird aufgezeigt, dass es insgesamt 168 Spielplätze in Lübeck gibt, von denen 42 mit 4-6, also durchschnittlich mangelhaft bewertet wurden. „Von Inklusion auf Spielplätzen sind wir noch Meilen entfernt. Jedoch müssen wir die Chance nutzen, dass beim Austausch von Spielgeräten, gleich ein Schritt Richtung Inklusion gemacht wird. Denn Spielgeräte halten in der Regel 25-30 Jahre, und können daher – wenn sie barrierefrei sind – schon vor einer inklusiven Grundsanierung auch Kindern mit Beeinträchtigung mit Begleitung über die nicht barrierefreien Zuwege bereits Bewegungs- und Spielmöglichkeiten bieten. Bei einer späteren Grundsanierung entsprechen sie dann schon dem inklusiven Konzept und müssen nicht kostenintensiv ersetzt werden. Das war unser Ziel mit unserem Antrag“, so das Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann.
GAL: Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderung beseitigen
Wer ein Kind mit Behinderung hat, dass eine Schulbegleitung benötigt, muss hierfür als Elternteil Anträge stellen. In der Unterrichtszeit und in der Nachmittagsbetreuung an der Schule wird die Begleitperson über die Eingliederungshilfe bewilligt, weil jedes Kind ein Recht auf Bildung hat – geregelt im 9. Sozialgesetzbuch, unter Paragraf 112. Wenn dasselbe Kind mit Begleitperson auch die Ferienbetreuung im Ganztag an Schule besuchen will, müssen Eltern erneut einen Antrag stellen. Es ist jedoch ein anderer Paragraf zuständig: §113 SGB IX für soziale Teilhabe. Hierbei müssen Eltern ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Tun sie dies nicht oder liegen über einer Einkommens- oder Vermögensgrenze, übernimmt die Eingliederungshilfe nicht die Kosten für die Begleitperson des Kindes. Eltern von Kindern ohne Behinderung betrifft dies nicht. Für sie gilt der Betreuungsvertrag des Ganztags an Schule, der die Früh- und Nachmittagsbetreuung an Schultagen gleichermaßen wie Ferienzeiten einschließt.
Diese Ungleichbehandlung von Kindern mit und ohne Behinderung will die Fraktion Linke & GAL beseitigen. Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann (GAL) stellt deshalb in der kommenden Sitzung eine Anfrage, mit der juristisch klargestellt werden soll, dass die Ferienbetreuung im Ganztag an Schule zum pädagogischen Konzept der Schule gehört bzw. zum Schulprogramm und inhaltlich den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule erfüllt – somit als „Teilhabe an Bildung“ nach § 12 SGB IX zählt. „Es kann doch nicht sein, dass mit diesem umständlichen Antragsverfahren inklusive Einkommens- und Vermögensprüfung Kinder benachteiligt werden, weil sie mit einer Behinderung aufwachsen und Begleitung benötigen. Diese Ungleichbehandlung verstößt meines Erachtens eindeutig gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und wir wollen, dass die Hansestadt Lübeck zukünftig auch Kindern mit Behinderung die Ferienbetreuung an ihrer Schule ohne gesonderten Antrag gewährt, wenn die Eltern Betreuungsbedarf anmelden,“ so Juleka Schulte-Ostermann.
Anfrage von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) im Wortlaut:
Infoveranstaltung 7. Januar: Nein zur Bezahlkarte für Geflüchtete
Lübecker Flüchtlingsforum, Fraktion Die Linke & GAL und Humanistische Union Lübeck laden ein zur Informationsveranstaltung am Dienstag, den 7.1.2025, 19.00 Uhr, Diele, Mengstraße 41, Lübeck.
Eine Referentin der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird über die rechtliche Situation sprechen und die Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ wird über ihre Erfahrungen berichten.
Die Bundesregierung hat im April 2024 die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. In Schleswig-Holstein soll sie Anfang nächsten Jahres nach und nach eingeführt werden (Stand Dezember 2024).
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