Fledermausschutz beachten!

(C) creativecommons
In den Medien wurde berichtet, dass eine Abrissfirma von dem „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee großflächig Dachpfannen abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“. Unsere Fraktion fordert einen Bericht darüber, wie viele Fledermäuse in dem Gebäude überwintern und ob diese durch die begonnenen Abrissarbeiten beeinträchtigt werden. Sollte die Unversehrtheit der Fledermäuse bedroht sein, müssen die Arbeiten an dem Gebäude gestoppt werden, denn laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Neben dem BNatSchG schützt auch die FFH-Richtlinie der Europäischen Union die 25 bedrohten Fledermausarten, die bei uns heimisch sind.
Das Areal gehört dem Discounter Lidl, das Gebäude soll abgerissen werden. (mehr …)
Die Bewerbung Lübecks als europäische Kulturhauptstadt 2025 ist unrealistisch. Bereits im vergangenen November hat die GAL-Fraktion deshalb dagegen gestimmt, 25.000 Euro für eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie auszugeben. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass Hamburg sich jedenfalls nicht an einer Bewerbung beteiligen würde. Und auch in den Gremien der Metropolregion liegt das Thema auf Eis. Die GAL hat deshalb in der Januarsitzung der Bürgerschaft noch einmal beantragt, die Studie zu stoppen. Damit konnten wir uns nicht durchsetzen. 