GAL: SeniorInneneinrichtungen (SIE) neu ausrichten, Heiligen-Geist-Hospital erhalten

„Als GAL begrüßen wir, dass der Sozialausschuss in der Sondersitzung und nun auch die Bürgerschaft sich mehrheitlich für die Neuausrichtung der städtischen SeniorInneneinrichtungen (SIE) ausgesprochen hat, und mit den geplanten Neubauten nicht nur die Betreuung und Pflege von Senior*innen ihre hohe Qualität behalten, sondern auch die Gebäude zukünftig moderne, energetische Standards erfüllen sollen. Auch eine Anhebung des Platzangebots ab 2031 durch Vergrößerung der geplanten Einrichtungen im Neubau ist aus unserer Sicht sinnvoll, um dem künftigen Bedarf gerecht zu werden und unsere kommunale Lenkungsfunktion zu erhalten“, so Antje Jansen.

Foto: Commons Wikimedia

„Kritisch sehen wir jedoch die geplante Aufgabe der Einrichtung im Heiligen-Geist-Hospital, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wird und unterstützen die Proteste gegen die drohende Schließung. Gut, dass die Entscheidung darüber zunächst bis Februar vertagt und so der Zeitdruck genommen wurde. Dennoch fühlt es sich für die Betroffenen vermutlich wie ein Damoklesschwert an. In der Sitzung des Sozialausschusses habe ich mich vehement dafür eingesetzt, dass nun unmittelbar eine breite Beteiligung erfolgen muss“, so Antje Jansen.

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GAL: Verpflegungskosten in Kitas aller Träger deckeln und Defizitausgleich einführen

Die Fraktion Freie Wähler & GAL stellt einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“ und fordert darin, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen (Ziffer 1. und 2. des Antrags, siehe unten).

Gleichzeitig fordert die Fraktion, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant zu erhöhen, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen.

Verpflegungskosten deckeln und Defizitausgleich einführen

Foto: K.Mentz/GAL

Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, beantragen die Freien Wähler und GAL, dass die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten „Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten“ einrichtet. Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastbaren Zahlen hinterlegt sein. Alle Einrichtungen aller Träger werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten. Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.

40 Euro für Kita-Verpflegung in Kiel

Juleka Schulte-Ostermann, GAL

„Wir haben herausgefunden, dass in der Stadt Kiel seit vielen Jahren von Eltern ein Verpflegungskostenbeitrag von 40 Euro erhoben wird. Dies gilt für alle Kitas – egal bei welchem Träger Kinder betreut werden. Die tatsächlichen Kosten werden den Einrichtungen von der Stadt Kiel erstattet“, weiß Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL. „Das führt zu einer stadtweiten finanziellen Entlastung von Eltern und insgesamt mehr Gerechtigkeit, denn die Betreuungskosten – und dazu zählen für Eltern ja auch die Verpflegungskosten, dürfen nicht davon abhängen, wo ich für mein Kind einen Kitaplatz erhalte. In Lübeck gibt es bisher gravierende Unterschiede.“

Geplante Erhöhung der Kosten ist ein Armutszeugnis

Antje Jansen, GAL

„Die Stadt Lübeck meint, mit der Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Einrichtungen zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Das ist ein Armutszeugnis für sozialdemokratische Politik“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. „Wir können doch nicht in Zeiten, in denen Menschen nicht wissen, ob sie zukünftig noch ihre Energierechnungen bezahlen können, zusätzlich die Verpflegung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen  in Frage stellen, indem der Beitrag um mehr als 100 Prozent erhöht wird. Eltern brauchen dringend eine stärkere finanzielle Entlastung, denn sie tragen gesellschaftlich gesehen viel mehr Kosten für die Allgemeinheit. Deshalb beantragen wir eine Deckelung der Verpflegungskosten auf maximal 52,50€ in allen Einrichtungen, das ist der Betrag, den Eltern zur Zeit in städtischen Kitas entrichten müssen.“

Finanzielle Deckelung und qualitative Standards einführen

Katja Mentz, GAL

Um nicht nur finanziell sondern auch qualitativ einheitlich hohe Standards bei der Verpflegung zu erhalten, schlägt die Fraktion vor, dass an den Defizitausgleich auch Kriterien der Nachhaltigkeit an die Lebensmittel geknüpft werden. „Um Einrichtungen und Catering Firmen nicht zu überfordern, kann die Umstellung des Essens stufenweise erfolgen“, so Katja Mentz (GAL). „Wir sehen hierin die Chance, dass mit einer nachhaltigen Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen ein wichtiger Beitrag für Gesundheit und Umweltschutz geleistet werden kann. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag auch dazu auf, mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Kontakt zu treten, um entsprechende Standards im Kita-Gesetz zu verankern. Frisches Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau und je nach Jahreszeit aus der Region müssen bei der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen Standard werden.“

Vorschlag der Grünen greift zu kurz

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allen Einrichtungen freier Träger pauschal 54,15 € für Getränk und Beköstigung je Kind und Monat zu zahlen, stößt bei den GAL Politikerinnen auf Kritik: „Der Antrag der Lübecker Grünen geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. Dies allein würde nicht automatisch zu mehr finanzieller Gerechtigkeit führen, weil weiterhin große Unterschiede bei der Kostenentstehung in den einzelnen Kitas bestehen bleiben. Es würde dazu führen, dass Einrichtungen pauschal bezuschusst würden, ohne die tatsächlichen Kosten zu Grunde zu legen.“

Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL im Wortlaut:

2022-06-30-Aenderungsantrag-Entgeltordnung-fuer-Kitas

GAL fordert weiterhin Verzicht auf Fällung von Eichen

Die Wähler*innengemeinschaft GAL hatte sich im Dezember 2021 dafür ausgesprochen, die Fällung alter Eichen im Lübecker Stadtwald für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren auszusetzen. Vorangegangen waren Proteste von Bürger*innen, die massive Fällungen alter Eichen in Forst Ritzerau und Behlendorf verhindern wollten.

Das Lübecker Konzept der naturnahen Waldnutzung erfährt weltweit Nachahmung. Zu dem nachhaltigen Konzept gehört, dass Eingriffe minimal vorgenommen und wirtschaftliche Einnahmen mit der Fällung weniger älterer und daher wertvoller Bäume erzielt werden.

Auf eine Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen (GAL) liegt nun die Antwort der Verwaltung vor. Danach wurden im Winter 2021/22 141 Eichen (mit einem Mindestbrusthöhendurchmesser von 80 cm) und einem Volumen von 481 m³ gefällt. Der Verkauf des Stammholzes brachte rund 307.000 Euro, was 45 Prozent der Jahreseinnahmen des Stadtwalds Lübeck entspricht. 28 dieser Eichen waren älter als 200 Jahre. Von November bis Dezember 2022 ist geplant, 150-170 Eichen zu fällen.

„Über das 1994 erfolgreich eingeführte Konzept des Lübecker Stadtwalds können wir uns wirklich glücklich schätzen. Denn während Klimaextreme anderen Wäldern in Deutschland erheblich zusetzen, blieb der Lübecker Stadtwald bisher weitgehend unbeschadet“, so Antje Jansen.

„Eichen nehmen in unseren Wäldern eine besondere Bedeutung ein. Denn vor allem diese heimische Baumart kann sowohl Trockenheit, Stürme als auch starken Regen besonders gut überstehen. Wachsen Eichen zahlreich im gesamten Wald verteilt, sorgen sie für dichte Waldkronen und schützen so das gesamte Ökosystem Wald“, ergänzt Katja Mentz, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt.

„Auch für den Erhalt der Biodiversität sind heimische Eichen von besonderer Bedeutung – je älter sie werden, desto größer die Artenvielfalt. Diese vielen Gründe sind für uns ausschlaggebend dafür, ein Einschlagsmoratorium für mindestens zehn Jahre zu fordern“, so Katja Mentz.

„Mit unserer Anfrage wollten wir aufzeigen, was es wirtschaftlich für Lübeck bedeuten würde, auf Fällungen bestimmter Baumarten zu verzichten? Der Holzpreis ist enorm gestiegen, für Eichenstammholz sogar um 57 Prozent. Die geplanten Einnahmen könnten unserer Meinung nach in 2022 also mit erheblich weniger Holzeinschlag erreicht werden. Laut Antwort der Verwaltung sollen in diesem Jahr jedoch mehr Eichen gefällt werden als im vergangenen“, so Antje Jansen.  „Auch wollten wir wissen, wie viele Eichen es im Lübecker Stadtwald gibt und wie diese auf die Forstreviere verteilt sind.“

Ein Antrag auf Zählung der Eichen im Revier Behlendorf wurde im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom Kooperationspartner der GAL zurückgezogen, nachdem ein Mitarbeiter des Stadtwalds Bericht erstattet hatte. „Dennoch hätten wir uns auch hier Klarheit gewünscht, da die Mengenangaben auf einem statistischen System mit nur groben Schätzungen beruhen. Eine Zählung der Alt-Eichen im Lauenburger Wald eröffnet die Möglichkeit, die rein statistische Hochrechnung durch konkrete Feldanalysen abzusichern oder zu korrigieren. Die benachbarten Kreisforsten Lauenburg besitzen eine solche exakte Eichen-Erhebung seit Jahren.

Öffnung des Kronendaches nach Fällung in 2021

Auch wissen wir nicht, wie sich der Eichenbestand räumlich im Lübecker Stadtwald verteilt. In Ritzerau konnten wir selbst beobachten, dass die Fällungen alter Eichen auf relativ kleiner Fläche vorgenommen wurden, sodass hier große Öffnungen in der Kronendecke entstanden sind. Dies widerspricht dem Konzept, nur minimale Eingriffe vorzunehmen.“

Mit einer weiteren Anfrage will die GAL die Diskussion um den Wert der alten Eichen im Lübecker Stadtwald lebendig halten und weitere Kommunalpolitiker*innen überzeugen:

„Zweihundertjährige Eichen werden innerhalb weniger Minuten gefällt, um zu Geld gemacht zu werden. Eichen können jedoch 1000 Jahre alt werden und so für die CO2 Absenkung, den Schutz des Klimas und die Biodiversität sorgen. Aus unserer Sicht ein unbezahlbarer Wert in den nächsten Jahrzehnten, die für die Bewältigung der Klimakrise von entscheidender Bedeutung sein werden. Deshalb setzen wir uns weiterhin dafür ein, der Klimakrise ernsthaft Rechnung zu tragen, das beispielhafte Lübecker Konzept entsprechend weiterzuentwickeln und auf die Fällung von Eichen zu verzichten.“

Antwort der Verwaltung auf Anfrage im Original als Download:

Antwort-auf-Anfrage-Faellungen-von-Eichen-11-02-22

Nachfrage-zu-Anfrage-Eichenfaellungen-28-03-2022

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