Protest per Post und Email gegen Verkauf der Gebäude Röhre, Koki und Jugendherberge

Die Wähler*innengemeinschaft GAL hatte für Freitag, 30.10., Tag der Trave Aufsichtsratssitzung eine Protestkundgebung angemeldet. Unabhängige und Die Linke hatten sich dem Aufruf angeschlossen. Eine Genehmigung lag uns bis gestern nicht vor. Aufgrund der stark gestiegenen Inzidenz in Lübeck sagt die GAL nun die Kundgebung ab, ruft jedoch weiterhin zum Protest gegen einen Verkauf der Gebäude in der Mengstraße und Geraden Querstraße auf, in dem das Jugendzentrum Röhre, Kino Koki und die Jugendherberge seit Jahrzehnten ihren Standort haben. „Wir haben damit gerechnet, dass sehr viele Menschen zu der Protestkundgebung kommen würden. Aufgrund der Inzidenz von 50,8 halten wir ein Zusammentreffen von Menschenmengen zur Zeit jedoch nicht für verantwortbar“, so Vorstandsmitglied Hermann Eickhoff. „Um dennoch unserem Protest Ausdruck zu verleihen, rufen wir stattdessen zu Protestschreiben per E-Mail und per Brief auf. Schreiben wir an den Aufsichtsrat der Trave mbH, dass wir die soziokulturellen Einrichtungen nicht dem Risiko preisgeben wollen, nach Auslauf der Mietverträge eine neue Bleibe suchen zu müssen. Selbst wenn jetzt noch einmal die Mietverträge erneut verlängert würden, bliebe ein Fortbestehen auf Dauer in Frage gestellt. Aus unserer Sicht gibt es keine Notwendigkeit, dass sich die Stadt Lübeck bzw. die städtische Grundstücksgesellschaft von den Gebäuden trennt. Die Trave generiert jährlich sichere Mieteinnahmen, mit denen sich eine Sanierung der Gebäude finanzieren lässt. Die Gebäude bleiben dabei im Besitz der städtischem Gesellschaft. Bei einem Verkauf würden städtische Haushaltsmittel in erheblicher Höhe in private Hände fließen. Selbst wenn neue Eigentümer sich heute verpflichten, die Mietverhältnisse aufrecht zu halten. Was passiert, wenn diese irgendwann nicht mehr leben und ihre Erben den gesellschaftlichen Wert der Einrichtungen nicht teilen. Wir wollen keine Spekulation im Sinne von Verkauf wichtiger gesellschaftlicher Einrichtungen und fordern deshalb, die Gebäude nicht zu verkaufen. Koki, Röhre und auch die Jugendherberge sind wichtige notwendige Einrichtungen und Freiräume. Dies wurde zuletzt mit einer Verlängerung der Mietverträge um zehn Jahre zum Ausdruck gebracht, daran hat sich nichts geändert.“ Protestschreiben können per E-Mail an den Aufsichtsrat Trave gesendet werden: info@trave.de oder per Post an: Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Trave mbH, Falkenstraße 11, 23564 Lübeck.  

Flexible Schulanfangszeiten – GAL fordert: alle an einen Tisch

„Es kann nicht so schwer sein, Schulanfangszeiten gestaffelt auf die Taktfrequenzen der Busse anzupassen“, kritisiert die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL Juleka Schulte-Ostermann. „Da, wo Schüler*innenzahlen besonders hoch sind, müssen Sonderbusse eingesetzt werden – notfalls von anderen Anbietern, wenn der Stadtverkehr dies nicht leisten kann. Denn nichts kommt uns teurer zu stehen als erneute Schulschließungen. Diese drohen, wenn wir nicht im Vorfeld die Infektionsgefahren durch geeignete Maßnahmen eindämmen. Es kann nicht angehen, dass nach den Herbstferien eine Maskenpflicht für 14 Tage im Unterricht angeordnet wird, während gleichzeitig die Schüler*innen gezwungen sind, wie Ölsardinen in einer Dose in den Schulbussen zum Unterricht zu fahren. Diese Widersprüchlichkeit torpediert das gesamte Bemühen der Schülerschaft, das Risiko von Coronaausbrüchen in Schulen durch Maskentragen einzudämmen“, so Schulte-Ostermann verärgert. „Vereinzelt gäbe es zeitliche Staffelungen des Unterrichtsbeginns bereits, um beispielsweise Pausenzeiten auf Schulhöfen zu entzerren“, führt Schulte-Ostermann aus und ergänzt: „Da reichen bereits 15 Minuten. Bei großen Schulen könnte dies auch mit mehreren unterschiedlichen Anfangszeiten im Viertelstundentakt passieren. Es sollten sich alle Schulleitungen mit hoher Anzahl von Fahrschüler*innen gemeinsam an einen Tisch mit Stadtverkehr und Schulamt setzen und einen Plan ausarbeiten.“

Antje Jansen, Bürgerschaftsschafsmitglied der GAL Lübeck: „Es ist uns unverständlich, warum bei Kindern und Jugendlichen immer erst reagiert wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Die Pandemie wird voraussichtlich noch Monate andauern. Wir fordern daher ausdrücklich, dass mehr Geld als bisher in die Hand genommen wird, um vorausschauend Kinder und Jugendliche, aber auch Lehrkräfte zu schützen, damit der Schulbetrieb möglichst aufrecht erhalten werden kann. Für den worst case von Klassen- und Schulschließungen muss mindestens die digitale Ausstattung so gefördert werden, dass es jedem Kind und Jugendlichen ermöglicht wird, von zu Hause aus zu lernen. Was derzeit geschieht ist das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeit auf dem Rücken der jungen Generation. Das ist nicht hinnehmbar.“

GAL kritisiert: Geschwisterermäßigung unzureichend geregelt

„Überraschend erreichte uns die Information einer Familie, die mit drei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen keine Geschwisterermäßigung erhält und monatlich rund 370 Euro Betreuungskosten inklusive Verpflegung zahlt.“ Die Bürgerschaft hat Ende Juni beschlossen, dass Lübeck für Betreuungskosten Geschwisterermäßigung gewährt. Dies gilt jedoch nicht für alle Schulen und auch nicht für alle Betreuungsformen. „Hier muss die Bürgerschaft dringend nachbessern“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. „Denn aktuell zählt weder die Betreuung eines Kindes an einem Förderzentrum noch an der Waldorfschule. Auch die Betreuung an Grundschulen in den frühen Morgenstunden wird nicht mitgerechnet, so dass der Geschwisterbonus nicht zählt, obwohl Betreuungskosten für die Eltern anfallen. Dabei war das fraktionsübergreifende Bekenntnis zur Geschwisterermäßigung auch für Schulkinder analog des neuen Kitagesetzes aus unserer Sicht eindeutig, von Ausnahmen war nie die Rede.“

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Nehmen wir eine Familie mit drei Kindern. Das älteste Kind ist morgens an fünf Tagen pro Woche in der Frühbetreuung, das zweite Kind ist Vollzeit in einer Kita und das dritte Kind besucht täglich eine Krippe.

Würde die Betreuung des ältesten Kindes mit gerechnet, würden die Eltern für die Betreuung des zweiten Kindes 50% Ermäßigung erhalten und für das dritte Kind sogar zu 100% von den Kosten befreit werden. Aktuell zählt die Frühbetreuung nicht als Betreuung nach dem Konzept Ganztag an Schule, so dass die Eltern lediglich 50% Ermäßigung für das dritte Kind in der Krippe erhalten würden. Für die beiden älteren wird der volle Beitrag fällig.

Ein weiteres Beispiel, das obendrein diskriminierend ist: Besucht ein Kind eine Schule die Förderzentrum ist, zählt auch diese nicht für die Geschwisterermäßigung. Die Eltern haben jedoch nicht die Wahl, ob ihr Kind auf eine andere Schule geht, um dort nach dem Konzept Ganztag an Schule betreut zu werden.

„Wir fordern, dass die Geschwisterermäßigung für jede Betreuungsform gelten muss – unabhängig vom Umfang und Art der Betreuung – also auch für die Betreuung an Förderzentren, in Schulen, die nicht nach Ganztag an Schule arbeiten wie die Waldorfschule und auch für Kinder, die nach dem Unterricht von einer Tagespflegeperson betreut werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann.

„Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag auf Nachbesserung der Regelung stellen wir in der kommenden Bürgerschaft“, so Antje Jansen (GAL). „Die Geschwisterermäßigung soll ja dazu dienen, Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten. So birgt die Regelung Anreiz, ein Kind für die Ganztagsbetreuung anzumelden, obwohl der Bedarf gar nicht vorhanden ist. Dann jedoch würden die Betreuungskosten von der Stadt anerkannt werden. Warum also nicht gleich.“

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