GAL lehnt Erhöhung ab

Seit Februar 2022 wird über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der städtischen Kitagebühren diskutiert. Die Verwaltung will die Verpflegungskosten von derzeit 52,50 Euro um mehr als 100 Prozent auf rund 106 Euro anheben und die Randbetreuungszeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag kostenpflichtig machen.

„Die GAL lehnt die Pläne der Verwaltung ab. Stattdessen haben wir im Juni einen Änderungsantrag gestellt (siehe auch: https://gal-luebeck.de/?s=kita). Darin beantragen wir, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen. Gleichzeitig fordern wir, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant für Eltern zu steigern, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen. Dies soll auch für die Kindertagespflege gelten“, so Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Gleich gute Bedingungen für alle

 „Wir wollen für alle gleich gute Bedingungen – nicht gleich schlechte. In der Stadt Kiel wird ein Defizitausgleich bereits seit Jahren praktiziert. Dort zahlen Eltern für die Verpflegung ihrer Kinder in der Kita oder Kindertagespflege lediglich 40 Euro im Monat. Ein ähnliches Modell stellen wir uns für Lübeck vor. Es wäre die einfachste und wirkungsvollste Lösung dafür, dass die Hansestadt Lübeck die jahrelange Ungerechtigkeit beseitigt, nur die städtischen Kitas zu subventionieren.“ 

Derzeit kostet die Verpflegung in städtischen Kitas 52,50 Euro

CDU und SPD wollen Verpflegungskosten erhöhen

Deshalb lehnt die GAL auch den Antrag von SPD und CDU ab, der wenige Stunden vor dem Jugendhilfeausschuss am 01.12.2022 eingereicht wurde. SPD und CDU folgen dem Vorschlag der Verwaltung und befürworten eine Erhöhung der Verpflegungskosten auf rund 106 Euro. „Richtig finden wir allerdings den Vorschlag der beiden Fraktionen, Einkommen der Eltern nur zu 70% bei der Sozialstaffel anzurechnen. Denn dadurch wären mehr Eltern berechtigt, den Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Unterm Strich würden jedoch sehr viele Eltern von Kindern in städtischen Kitas mehr Geld bezahlen müssen, wenn die Verpflegungskosten steigen.“

Um alle vorliegenden Anträge, den der GAL und Freien Wähler, FDP, Grüne, SPD und CDU zu diskutieren und vor allem auch betroffene Eltern mit einbeziehen zu können, wurde aufgrund von Protesten im Jugendhilfeausschuss entschieden, Anfang des kommenden Jahres eine Sondersitzung zur Entgeltverordnung der städtischen Kitas einzuberufen.

Sondersitzung zum Thema Kitaentgelt und Verpflegungskosten

„Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Behandlung allein des Antrags von CDU und SPD in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wäre absolut undemokratisch gewesen – denn Eltern hatten nicht den Hauch einer Chance, sich mit dem kurzfristig eingebrachten Antrag zu befassen und dazu Stellung zu nehmen. Dass SPD und CDU eine Elternbeteiligung an der Diskussion mit ihrem kurzfristigen Antrag zu verhindern versuchten, war nicht in Ordnung. Ich bin froh, dass auch durch unseren Protest die Sondersitzung unter Einbeziehung aller Beteiligten beschlossen wurde“, so Juleka Schulte-Ostermann und ergänzt:

„Dass wir als GAL und Freie Wähler an der Seite der Eltern stehen und gemeinsam mit FDP und GRÜNEN die von Verwaltung, CDU und SPD erhöhte Beitragserhöhung ablehnen, stimmt uns optimistisch. Die Kooperationspartner CDU und SPD werden eine Beitragserhöhung und damit eine Verschlechterung des Betreuungsangebots nicht einfach durchdrücken können. 

Defizitausgleich als gute Lösung für Eltern

Die Lösungsansätze von FDP und Grünen, Verpflegungskosten mit einem Pauschalbetrag zu begegnen, sehen wir als GAL jedoch kritisch. Denn dies würde für Eltern in Lübeck nicht zu mehr Gerechtigkeit bei der tatsächlichen finanziellen Belastung führen. Wir appellieren an alle Fraktionen, sich unseren Vorschlag für einen Defizitausgleich genauer anzusehen. In Kiel klappt es seit vielen Jahren problemlos und Eltern zahlen trägerübergreifend den gleichen Beitrag für Essen“, so Juleka Schulte-Ostermann.

GAL fordert: Sanierung der Dom-Schule ohne Verzögerung ausführen!

Ausschuss stimmt für Sanierung der Dom-Schule

Auf Antrag der GAL empfiehlt der Schul- und Sportausschuss der Lübecker Bürgerschaft, die Durchführung der Sanierung der Dom-Schule, so wie ursprünglich geplant und angekündigt, ohne zeitliche Verzögerungen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sollen im Haushalt 2023 geordnet werden. Elf Ausschussmitglieder stimmten in der Ausschusssitzung am Donnerstag, 22. September 2022, für den GAL Antrag, die Mitglieder der CDU enthielten sich.

„Wir waren sehr überrascht, zuvor im Bauausschuss zu hören, dass die geplante Sanierung der Grundschule am Dom gestoppt wurde, um die Planungsarbeiten für den Dachausbau der Oberschule zum Dom vorzuziehen“, so Antragstellerin Katja Mentz, Mitglied der GAL im Schulausschuss. „Die Sanierungsplanung für die Grundschule ist nahezu abgeschlossen. Die Sanierungsarbeiten müssen nun nahtlos folgen, denn seit Jahren ist der Brandschutz und somit die Sicherheit von Kindern und Mitarbeitenden in der Schule nicht gewährleistet.“ Dies legten auch Elternvertreterinnen der Dom-Schule im Schulausschuss dar.

Komplettsanierung dringend notwendig

Um heutigen technischen Standards zu genügen, muss beispielsweise die Elektrik aus dem Jahr 1969 vollständig erneuert werden. Durch das Dach trat mehrfach Regenwasser ins Gebäude. Der schlechte Zustand des Schulgebäudes erfordert eine Komplettsanierung, angefangen bei den Toiletten im Keller bis zum Dachausbau. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Platzbedarf nochmals enorm steigen. Auch die angrenzende kleine Sporthalle ist marode.

„Stattdessen nun, auf Drängen der CDU, zunächst den Ausbau des Dachgeschosses der Oberschule zum Dom vorzuziehen und die Sanierung der benachbarten Grundschule für Jahre auf Eis zu legen, macht aus unserer Sicht überhaupt keinen Sinn. Wenn ich Nudeln kochen will und vor mir bereits ein Topf mit kochendem Wasser steht, gehe ich ja auch nicht los, um für das Essen am nächsten Tag Kartoffeln einzukaufen“, so Katja Mentz.

Während die Sanierungsarbeiten der Dom-Schule starten, könnte die Planung für den Dachausbau der OzD parallel laufen. Umgekehrt, zunächst die Planung und Realisierung des Dachausbaus der OzD vorzunehmen, würde den Sanierungsstart der Dom-Grundschule voraussichtlich um mindestens drei bis vier Jahren verzögern.

Raumbedarf an vielen Schulen

„Klar ist für uns, dass beide Schulen dringenden Raumbedarf haben. Wir müssen jedoch berücksichtigen, dass der Zustand der Grundschule und der Sporthalle bereits seit vielen Jahren so schlecht ist, dass die Sanierung keinen Aufschub erlaubt. Zunächst nur die Verkehrssicherheit im laufenden Betrieb herzustellen, ist aus unserer Sicht keine Option. Es ist den Kindern und Lehrkräften nicht zuzumuten, während des Unterrichts Baulärm und Staub ertragen zu müssen. Außerdem würde eine zeitliche Verschiebung die notwendige Sanierung voraussichtlich erheblich verteuern.

Wir bedanken uns bei allen Ausschussmitgliedern für die Unterstützung unseres Antrags und setzen darauf, dass in der Bürgerschaft auch die CDU zur Einsicht kommt und der Empfehlung des Schulausschusses folgt.“

Hier der Antrag im Wortlaut:

Dom-Schule-Sanierung

Katja Mentz 23. September 2022

GAL zum Beschluss des Flächennutzungs- und Verkehrsentwicklungsplan

Bildrechte: @GAL Lübeck „Beckergrube“

In allen Stadtteilen beschreiben die Kinder, dass sie sich durch den Autoverkehr bedroht fühlen: Autos fahren zu schnell, Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht eingehalten, der ruhende Verkehr und die Größe der Autos führt dazu, dass die Kinder die Straßenräume, insbesondere die Kreuzungen schlecht einsehen können. Es fehlen ihnen Zebrastreifen, die Wartezeiten an den Ampeln empfinden sie als zu lang, Radwege sind mitunter schlecht ausgebaut und haben teilweise eine für die Kinder nicht nachzuvollziehende Verkehrsführung.

„Dies ist ein Auszug aus dem Bericht Kinder- und Jugendbeteiligung, die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung eines Flächennutzungs- und Verkehrsentwicklungsplans stattgefunden hat.

Wir müssen unsere Verkehrspolitik danach ausrichten, dass die schwächsten und kleinsten Verkehrsteilnehmer*innen sicher durch die Stadt kommen – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV“, so Juleka Schulte-Ostermann, Vorstandsmitglied der GAL.

„Der ursprüngliche Vorschlag von CDU und SPD, elektrisch betriebene Pkw zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln hinzuzuzählen, konterkarierte dies. Denn aus Kindersicht bleibt ein Auto ein Auto, dazu werden diese immer größer und nehmen auf Straßen und im öffentlichen Raum immer mehr Platz weg. Und auch ein Auto, das mit Strom betrieben wird, verbraucht erhebliche Ressourcen, bei der Herstellung der Batterien wird CO2 ausgestoßen, bei der Gewinnung von Kobalt werden gravierende Menschenrechtsverletzungen in Kauf genommen und ein Elektroauto fährt zur Zeit und voraussichtlich noch auf längere Sicht mit Strom aus Kohlekraftwerken.

Bild: GAL Lübeck

Also machen wir uns nichts vor. Ein Elektroauto stößt zwar kein CO2 und sonstige klimaschädlichen Emissionen aus, wenn es in Lübeck fährt. Mit einem elektrisch betriebenen Stadtwerkebus oder gar einem Fahrrad ist es jedoch definitiv nicht gleichzusetzen. Denn auch Elektroautos, die immer größer und schwerer werden, belasten bestehende Straßen, nehmen wertvollen Platz im öffentlichen Raum ein und führen zu weiteren Versiegelungen.

Mit Hinblick auf die dringend notwendige Verkehrswende, müssen wir den echten umweltverträglichen Verkehr fördern und finanzielle Mittel hierauf konzentrieren. Mit dem nun erfolgten Beschluss zur Verkehrsentwicklung haben SPD und CDU gerade noch mal die Kurve gekriegt. Mit den nun beschlossenen Zielen kann die ökologische Verkehrswende in Lübeck gelingen, denn der Schwerpunkt liegt nun darauf, den Anteil der umweltschonenden Mobilität auf 70 Prozent zu steigern. Dass CDU und SPD von ihrem ursprünglichen Antrag abgekehrt sind, haben auch die Proteste von außen bewirkt. Deshalb bedanken wir uns für den starken Rückenwind aus der Bevölkerung.“

Dem Einlenken in der Verkehrsplanung zum Opfer fällt dafür der zukünftige Flächennutzungsplan:

„CDU und SPD reichten die von der Verwaltung vorgeschlagene Flächenversiegelung für neue Gewerbegebiete nicht aus. Nein, sie wollen mit ihrem Beschluss nahezu doppelt so viel Fläche versiegeln“, so Antje Jansen, GAL Bürgerschaftsmitglied. „250 ha neue Gewerbegebiete zuzüglich der bereits geplanten haben CDU und SPD gemeinsam durchgesetzt.

Wir fragen uns, wie sich dieser Beschluss mit der Bürger*innenbeteiligung verträgt?

Wie verträgt sich dieser Beschluss mit den Klimazielen, die auch CDU und SPD mitbeschlossen haben? Es verträgt sich GAR NICHT!“

„Wir müssen den Flächenverbrauch drastisch reduzieren. Wir müssen für die Ansiedelung neuer Gewerbebetriebe zunächst unsere bestehenden Flächen nutzen, nachverdichten, neu aufteilen. Unser Ziel muss sein, möglichst keine weiteren Flächen zu verbrauchen“, so Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL.

„Das schreibt auch das Baugesetzbuch vor: „Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.“

Was CDU und SPD beschlossen haben, ist jedoch das genaue Gegenteil. Angetrieben von wirtschaftlichen Interessen und nicht von der Aufgabe, dass wir alles tun müssen, um die Klimakrise abzuwenden. Wir reden über die Erderwärmung und das drohende Klimaszenario, als hätten wir noch eine Alternative. Aber die gibt es nicht!“

„Was nützen uns wirtschaftlicher Wohlstand und Wirtschaftswachstum, wenn wir bereits heute, selbst in Lübeck, mit extremer Hitze, extremer Trockenheit und immer häufiger auftretendem Starkregen die allerersten Anfänge dieser Klimakrise zu spüren bekommen?“ stellt Antje Jansen die Argumentation in Frage.

„Die Behauptung: „Ohne Geld keine Klimaschutzmaßnahmen, ohne Versiegelung von Flächen keine Einnahmen“ ist schlicht falsch. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ohne Klimaschutzmaßnahmen wird es zukünftig auch zumindest breiten Teilen der Wirtschaft schlecht gehen. Denn die Folgen von Klimawandel kosten bereits heute viel Geld, wenn zum Beispiel Keller und Tiefgaragen voll Regenwasser laufen und Versicherungen die Kosten nicht mehr übernehmen, Straßen auf dem Priwall überschwemmen oder Energiekosten aus dem Ruder laufen. Und das ist erst der spürbare Anfang. Deshalb muss sich wirtschaftliche Entwicklung den Klimazielen unterordnen.

Und zu dem viel gehörten Argument der FDP, dass andere Kommunen Gewerbegebiete schaffen würden, wenn nicht Lübeck als Oberzentrum weitere Flächen ausweist: Das Klimaabkommen von Paris gilt auch für Stockelsdorf.“

„Mit dem erfolgten Beschluss und den zusätzlichen von CDU und SPD beantragten Hektar Gewerbeflächen, wissen wir ziemlich sicher, dass wir die notwendigen Klimaziele verfehlen werden, nur nicht ganz so stark“, so die GAL.

Vorstand der GAL Wähler*innengemeinschaft

„Die Bürgerinnen und Bürger hatten sich für Szenario D entschieden, für ein sofortiges Umsteuern, um auf Klimakurs zu kommen. Auch Fridays for Future, das Lübecker Architektur Forum, Umweltorganisationen und viele weitere Umweltexpert*innen haben sich für Szenario D ausgesprochen. Denn sie alle verfolgen das oberste Ziel, auch der jüngeren und nachfolgenden Generationen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen.

Wie kann es sein, dass wir dieses, durch die deutsche Verfassung verbriefte Recht auf Gesundheit und Leben zukünftiger Generationen nicht achten und die Warnungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Umweltexperten und engagierten Bürger*innen nicht ernst nehmen?

„Als GAL haben wir in den Gremien Szenario D unterstützt, weil es in unseren Augen die einzig richtige Wegweisung für die Zukunft ist. Auch Scientists for Future und weitere Lübecker Fachleute hatten dazu aufgerufen.

Der nun gefällte Beschluss darf jedoch keinesfalls zum Ende der Debatte führen. Denn ein Plan wird nicht zwingend umgesetzt – wie es die GroKo mit dem Beschluss des Klimanotstands von 2019 nun selbst vorführt.

Die Diskussion und die Auseinandersetzung über den zukünftigen Flächennutzungsplan muss weitergeführt werden, Wissenschaft und Fachleute dazu sprechen, wenn es um das oberste Ziel – den Erhalt der Umwelt geht. Wir dürfen nicht kurzfristige wirtschaftliche Interessen vor Umweltschutz und Klimaziele stellen“, so die Wähler*innengemeinschaft GAL.

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