GAL-Wahlprogramm für die Kommunalwahl am 6. Mai 2018

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Flughafenausbau: GAL ermutigt zu weiterem Widerstand

(C) Adrian Pingstone / Wikipedia

GAL ermutigt Groß Grönau zu weiterem Widerstand und kritisiert die Verschleuderung von Haushaltsmitteln

Die GAL Fraktion hofft, dass Groß Grönau beim Kampf gegen den Flughafenausbau nicht aufgibt, sondern rechtliche Möglichkeiten voll ausschöpft und vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision erstreitet.

„Die anvisierten Zahlen von über drei Millionen Fluggäste widersprechen den Aussagen früherer Gutachter: Danach wird der Lübecker Flughafen keine „große Rolle“ spielen. An dieser Stelle im Land sei kein Platz für den wirtschaftlichen Betrieb eines Flughafens. Dass der Lübecker Flughafen „Hamburg entlasten“ solle, zeigte schon damals, dass es nicht um Lübecker Interessen geht. Und dafür will die Stadt 5,5 Millionen Euro  zahlen. Nicht einmal nach dem Verkauf an einen Privatunternehmenr hört die Verschleuderung Lübecker Haushaltsmittel auf. Die Ausgaben für den Busverkehr wurden dagegen gesenkt und gedeckelt.“, kritisiert Hans-Jürgen Schubert, Flughafen- und Verkehrsexperte der GAL.

„Erst recht geht es nicht um die Interessen der Bewohner*innen Groß Grönaus. Die Ausnahmen für Nachtflüge bis 23 Uhr und ab 6 Uhr sind eine Farce.“, macht Antje Jansen, GAL Fraktionsvorsitzende klar. „Es ist damit zu rechnen, dass Maschinen verspätet und morgens verfrüht ankommen werden. Was ist mit Menschen, die im Frühdienst arbeiten und abends zeitig schlafen gehen? Was ist mit Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner*innen?“

Gingen die Pläne von 48.500 Flugbewegungen pro Jahr gehen auf, würde dies bedeuten, dass täglich 132 An- und Abflüge den Luftraum über Groß Grönau belasten würden. Das wären sieben bis acht Flugbewegungen in der Stunde. Schon vor Jahren, als der Flughafen noch durch Ryan Air angeflogen wurde, störte der Fluglärm den Schulunterricht und Anwohner*innen litten stark unter dem ohrenbetäubenden Lärm.

Die GAL will keine weiteren Haushaltsmittel für den Flughafenausbau verschleudern. (mehr …)

GAL: Lübecker Modell für Erbpacht

Dr. Volker Koß (GAL)

Nach dem Vorschlag der GAL soll der Erbpachtzins bei neuen Verträgen an die reale Umlaufrendite gekoppelt werden und immer zwischen 1,7% und 4% liegen. In diesem Jahr soll er 1,7% betragen. Welche Vorteile bringt der Vorschlag für Lübeck und die Erbpächterinnen?

Springen wir doch einmal ins Jahr 2038. Das Lübecker Modell der GAL gilt seit langem. Neue, lebendige Erbpachtsiedlungen sind entstanden. Die Umlaufrendite liegt bei 1%, ein wenig höher als heute. 2037 war der Erbpachtzins erneut auf 1,7% festgelegt worden. Der Zins ist mathematisch begründet, viele Apps und Videos erklären ihn anschaulich. Der Gedanke, dass Erbpacht und Verkauf eines Grundstücks denselben Ertrag erbringen, ist in der Bürgergesellschaft selbstverständlich. Andere Städte haben das Lübecker Modell übernommen. Die 1200 (!) Lübecker Erbpächterinnen, deren Verträge in den nächsten 13 Jahren fällig werden, machen sich keine Sorgen. Sie wissen, wie ihre Verträge weiter geführt werden und sie wissen, dass sie sie bezahlen können. Nur die Erbpächterinnen, die 2018 das Stufenmodell gewählt haben, demonstrieren. Ihre Erbpacht wird gerade von 3% auf 4% angehoben. Das finden sie bei einer Umlaufrendite von 1% skandalös.

Aber die reale Umlaufrendite könnte doch 2038 auch bei 6% liegen. Dann zahlen die Erbpächterinnen 4%. Lübeck würde gegenüber den heutigen Lübschen Erbpachtverträgen keinen Cent weniger einnehmen. Bloß damals, als die Zinsen niedrig waren, sind keine neuen Erbbausiedlungen entstanden.

Dr. Volker Koß, GAL-Experte für das Thema, erntete für sein Modell bereits Lob aus der Fachwelt. (mehr …)

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