GAL entsetzt über Abstimmungsverhalten im Umweltausschuss

Yorckstraße 23-25, (C) K Mentz/GAL

Am kommenden Montag sollen Gebäude in der Yorckstraße 23-25 abgerissen werden. Ein Investor will dort neu bauen. Das gesamte Gebiet entlang der Wakenitz ist Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten, die unter Naturschutz stehen. Es ist laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, geschützte Tiere zu stören, zu töten oder ein Quartier zu vernichten..

Für die GAL liegt nahe, dass das leerstehende Gebäude ein Winterquartier für Fledermäuse sein kann. Werden diese in ihrer Winterruhe gestört, bedeutet dies den Tod für die Tiere. Jede Störung bewirkt einen hohen Energieverlust und es gibt noch keine Nahrung für Fledermäuse. Der Schutz eines Winterquartiers dauert bis zum 31. März. Bis dahin haben die Tiere ihre Winterruhe beendet und suchen andere Quartiere auf.

Die Mitglieder des Umweltausschusses lehnten in der Sitzung am 20.02.2018 den GAL Dringlichkeitsantrag ab, die Gebäude Yorckstraße 23-25 vor Abriss auf Vorkommen geschützter Arten untersuchen zu lassen. In dem Antrag wurde der Senator aufgefordert, bei dem Investor darauf hinzuwirken.

„Ich bin fassungslos, dass Mitglieder des Umweltausschusses wiederholt gegen die Belange des Naturschutzes stimmen.“, so Katja Mentz. „Das Eintreten für Natur- und Umweltschutz sollte in diesem Ausschuss Vorrang haben vor der Verteidigung wirtschaftlicher Interessen einzelner Investoren. Der Ausschuss hätte ein Zeichen setzen können. Wir werden einen erneuten Anlauf in der Bürgerschaft machen.“

Vielleicht wird der Investor von selbst zur Einsicht kommen. Denn werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Wir fordern den Investor auf, ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausexperten anfertigen zu lassen – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ vor dem endgültigen Abriss passiert ist. Werden keine Fledermäuse gesichtet, besteht zumindest aus naturschutzrechtlicher Sicht kein Grund, den Abriss zu verhindern. Sollte es keine Untersuchung geben, werden wir die Abrissarbeiten genauestens beobachten.

 

Katja Mentz 21. Februar 2018

GAL fordert: geplanten Abriss in der Yorckstraße stoppen!

Am kommenden Montag rollen Bagger in der Yorckstraße 23-25 an, um mit dem umstrittenen Abriss der alten Eishalle und der Garagen zu beginnen. Dies erfuhr die GAL-Fraktion von einem Anwohner. Wir fordern die Verwaltung auf, umgehend einzuschreiten.  

Die Gebäude wurden unseres Wissens bisher nicht von einem unabhängigen Gutachter auf Fledermausvorkommen untersucht. In dem gesamten Gebiet entlang der Wakenitz sind jedoch viele verschiedene Arten Fledermäuse zu beobachten.  In Dachböden und leerstehenden Gebäuden finden sie ihre Winterquartiere. So liegt es nahe, dass auch in dem leerstehenden Gebäude in der Yorckstraße Fledermäuse ihr Quartier haben und überwintern.

Werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Deshalb fordern wir den Investor auf, die Bagger abzubestellen und stattdessen ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausgutachter anfertigen zu lassen – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ auf unsere Initiative hin und mit Unterstützung des Umweltsenators passiert ist. 

„Den geplanten Querriegel, der dort parallel zur Wakenitz entstehen soll, wo jetzt mehrere Garagen in einer Senke stehen, lehnen wir als Fraktion rigoros ab. Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet und würde alten Baumbestand schädigen. Hier erwarten wir, dass die Untere Naturschutzbehörde von der Bauordnung fachlich einbezogen wird.“, so Carl Howe, Baupolitiker der GAL.

Auch muss vor Abriss geprüft werden, ob bei der ehemaligen Eishalle Denkmalschutz besteht. Da es Klagen von betroffenen Anwohner*innen gegen das massive Bauvorhaben gibt, würde mit einem frühzeitigen Abriss auch Einspruchsrecht ausgehebelt werden. 

„Wir verurteilen das Vorgehen des Investors aufs Schärfste. Der geplante Querriegel mit Wakenitzblick in Steinwurfentfernung lässt sich auch nicht mit bestehender Wohnungsnot begründen. Unseres Wissens leiden reiche Leute derzeit nicht unter Wohnungslosigkeit.“ , zeigt sich Katja Mentz empört.  

„Anstatt auf Konsens zu setzen, wie es Karsten Schröder von der Stadtplanung in den Medien versprochen hat, will sich der Investor offensichtlich im Eiltempo über die Proteste von Anwohner*innen und Politik hinweg setzen. Es wird Zeit, dass die Bauverwaltung ein geordnetes Bauplanungsverfahren einleitet.“, so die GAL.

Im Umweltausschuss am 20. Februar stellt die GAL folgenden Dringlichkeitsantrag: (mehr …)

GAL unterstützt Forderung nach Zebrastreifen

(C) V.Koß/GAL

Die GAL unterstützt das Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner des Hochschulstadtteils, die in der Maria-Goeppert-Straße einen Zebrastreifen oder eine Bedarfsampel fordern. Diese sei laut Vorschrift nicht erlaubt, weil die Straße bereits in einer Tempo 30 Zone liege.

Viele Kinder müssen die Straße auf ihrem Schulweg oder auf dem Weg zum Kindergarten überqueren. Das dort geltende Tempolimit von 30 km/h würde längst nicht von allen Autofahrenden eingehalten, beklagen besorgte Anwohnerinnen die Situation – und das seit Jahren. „Die Stadt argumentiert damit, dass das Verkehrsaufkommen in der Straße zu gering sei, um hier von einer besonderen Gefährdungslage zu sprechen. Nur bei außergewöhnlichen Zuständen könne die obere Straßenverkehrsbehörde in Kiel  eine Ausnahme zulassen.“, berichteten die Medien.

Die GAL argumentiert dagegen: „An anderer Stelle, nämlich vor der GGS-St. Jürgen in der Kalkbrenner Straße war es in 2010 kein Problem, einen Zebrastreifen zu ziehen und die Fahrbahn einzuengen.“, so GAL Mitglied Volker Koß (siehe Fotos im Anhang). „Auch diese Straße liegt in einer Tempo 30 Zone.“ Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL wird dem Grünen Antrag im Bauausschuss zustimmen. „Ich hoffe, dass es hierfür eine Mehrheit gibt und Kiel zügig eine Ausnahme zulässt. Dort, wo regelmäßig Kinder Straßen überqueren, sollte grundsätzlich von einer besonderen Gefährdungslage ausgegangen werden, da Kinder – je nach Alter – Verkehrssituationen und die Geschwindigkeit herannahender Autos noch nicht richtig einschätzen können. Die Sicherheit von Kindern muss Vorrang haben.“, so Howe. (mehr …)

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