Flughafenausbau: GAL ermutigt zu weiterem Widerstand

(C) Adrian Pingstone / Wikipedia
GAL ermutigt Groß Grönau zu weiterem Widerstand und kritisiert die Verschleuderung von Haushaltsmitteln
Die GAL Fraktion hofft, dass Groß Grönau beim Kampf gegen den Flughafenausbau nicht aufgibt, sondern rechtliche Möglichkeiten voll ausschöpft und vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision erstreitet.
„Die anvisierten Zahlen von über drei Millionen Fluggäste widersprechen den Aussagen früherer Gutachter: Danach wird der Lübecker Flughafen keine „große Rolle“ spielen. An dieser Stelle im Land sei kein Platz für den wirtschaftlichen Betrieb eines Flughafens. Dass der Lübecker Flughafen „Hamburg entlasten“ solle, zeigte schon damals, dass es nicht um Lübecker Interessen geht. Und dafür will die Stadt 5,5 Millionen Euro zahlen. Nicht einmal nach dem Verkauf an einen Privatunternehmenr hört die Verschleuderung Lübecker Haushaltsmittel auf. Die Ausgaben für den Busverkehr wurden dagegen gesenkt und gedeckelt.“, kritisiert Hans-Jürgen Schubert, Flughafen- und Verkehrsexperte der GAL.
„Erst recht geht es nicht um die Interessen der Bewohner*innen Groß Grönaus. Die Ausnahmen für Nachtflüge bis 23 Uhr und ab 6 Uhr sind eine Farce.“, macht Antje Jansen, GAL Fraktionsvorsitzende klar. „Es ist damit zu rechnen, dass Maschinen verspätet und morgens verfrüht ankommen werden. Was ist mit Menschen, die im Frühdienst arbeiten und abends zeitig schlafen gehen? Was ist mit Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner*innen?“
Gingen die Pläne von 48.500 Flugbewegungen pro Jahr gehen auf, würde dies bedeuten, dass täglich 132 An- und Abflüge den Luftraum über Groß Grönau belasten würden. Das wären sieben bis acht Flugbewegungen in der Stunde. Schon vor Jahren, als der Flughafen noch durch Ryan Air angeflogen wurde, störte der Fluglärm den Schulunterricht und Anwohner*innen litten stark unter dem ohrenbetäubenden Lärm.
Die GAL will keine weiteren Haushaltsmittel für den Flughafenausbau verschleudern. (mehr …)
GAL: Lübecker Modell für Erbpacht

Dr. Volker Koß (GAL)
Nach dem Vorschlag der GAL soll der Erbpachtzins bei neuen Verträgen an die reale Umlaufrendite gekoppelt werden und immer zwischen 1,7% und 4% liegen. In diesem Jahr soll er 1,7% betragen. Welche Vorteile bringt der Vorschlag für Lübeck und die Erbpächterinnen?
Springen wir doch einmal ins Jahr 2038. Das Lübecker Modell der GAL gilt seit langem. Neue, lebendige Erbpachtsiedlungen sind entstanden. Die Umlaufrendite liegt bei 1%, ein wenig höher als heute. 2037 war der Erbpachtzins erneut auf 1,7% festgelegt worden. Der Zins ist mathematisch begründet, viele Apps und Videos erklären ihn anschaulich. Der Gedanke, dass Erbpacht und Verkauf eines Grundstücks denselben Ertrag erbringen, ist in der Bürgergesellschaft selbstverständlich. Andere Städte haben das Lübecker Modell übernommen. Die 1200 (!) Lübecker Erbpächterinnen, deren Verträge in den nächsten 13 Jahren fällig werden, machen sich keine Sorgen. Sie wissen, wie ihre Verträge weiter geführt werden und sie wissen, dass sie sie bezahlen können. Nur die Erbpächterinnen, die 2018 das Stufenmodell gewählt haben, demonstrieren. Ihre Erbpacht wird gerade von 3% auf 4% angehoben. Das finden sie bei einer Umlaufrendite von 1% skandalös.
Aber die reale Umlaufrendite könnte doch 2038 auch bei 6% liegen. Dann zahlen die Erbpächterinnen 4%. Lübeck würde gegenüber den heutigen Lübschen Erbpachtverträgen keinen Cent weniger einnehmen. Bloß damals, als die Zinsen niedrig waren, sind keine neuen Erbbausiedlungen entstanden.
Dr. Volker Koß, GAL-Experte für das Thema, erntete für sein Modell bereits Lob aus der Fachwelt. (mehr …)
GAL entsetzt über Abstimmungsverhalten im Umweltausschuss

Yorckstraße 23-25, (C) K Mentz/GAL
Am kommenden Montag sollen Gebäude in der Yorckstraße 23-25 abgerissen werden. Ein Investor will dort neu bauen. Das gesamte Gebiet entlang der Wakenitz ist Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten, die unter Naturschutz stehen. Es ist laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, geschützte Tiere zu stören, zu töten oder ein Quartier zu vernichten..
Für die GAL liegt nahe, dass das leerstehende Gebäude ein Winterquartier für Fledermäuse sein kann. Werden diese in ihrer Winterruhe gestört, bedeutet dies den Tod für die Tiere. Jede Störung bewirkt einen hohen Energieverlust und es gibt noch keine Nahrung für Fledermäuse. Der Schutz eines Winterquartiers dauert bis zum 31. März. Bis dahin haben die Tiere ihre Winterruhe beendet und suchen andere Quartiere auf.
Die Mitglieder des Umweltausschusses lehnten in der Sitzung am 20.02.2018 den GAL Dringlichkeitsantrag ab, die Gebäude Yorckstraße 23-25 vor Abriss auf Vorkommen geschützter Arten untersuchen zu lassen. In dem Antrag wurde der Senator aufgefordert, bei dem Investor darauf hinzuwirken.
„Ich bin fassungslos, dass Mitglieder des Umweltausschusses wiederholt gegen die Belange des Naturschutzes stimmen.“, so Katja Mentz. „Das Eintreten für Natur- und Umweltschutz sollte in diesem Ausschuss Vorrang haben vor der Verteidigung wirtschaftlicher Interessen einzelner Investoren. Der Ausschuss hätte ein Zeichen setzen können. Wir werden einen erneuten Anlauf in der Bürgerschaft machen.“
Vielleicht wird der Investor von selbst zur Einsicht kommen. Denn werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Wir fordern den Investor auf, ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausexperten anfertigen zu lassen – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ vor dem endgültigen Abriss passiert ist. Werden keine Fledermäuse gesichtet, besteht zumindest aus naturschutzrechtlicher Sicht kein Grund, den Abriss zu verhindern. Sollte es keine Untersuchung geben, werden wir die Abrissarbeiten genauestens beobachten.
GAL fordert: geplanten Abriss in der Yorckstraße stoppen!
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Mobilitätsumfrage für Lübeck – alle Ergebnisse auf einen Blick
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Kunst, Kultur & Kreativität – Zeit für ein Gespräch am Freitag 22.09.
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Mobilitätsumfrage für Lübeck
Wir führen eine Mobilitätsumfrage für Lübeck durch. Baustellen, Staus oder zugeparkte Straßen gehören in Lübeck zum Alltag. Mit dieser Umfrage möchten wir, die Bürgerschaftsfraktion GAL, etwas über das Mobilitätsverhalten der […]
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