Linke und GAL:  Inklusion bleibt Lippenbekenntnis der Bürgerschaftsmehrheit

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Erbpacht? Ja bitte!

Dr. Volker Koß (GAL)

Lübeck ist – keiner sagt es – die Stadt der Erbpacht! Mit 8500 Erbpachtverträgen für Wohnzwecke ist Lübeck die deutsche Stadt mit den meisten Erbpachtgrundstücken. Rund 750 Verträge laufen in den 2020er Jahren aus. Zeit, Bilanz zu ziehen. Einige ErbpächterInnen wollen ihr Grundstück kaufen, andere möchten es verkleinern, doch alle wollen auf ihrem Grundstück bleiben. Die Stadt will die Verträge für weitere 99 Jahre verlängern. Die Bilanz ist positiv. Doch die alten Verträge sind – zum Vorteil der ErbpächterInnen – nicht inflationsgesichert. Das wird geändert. Der Vorteil der Stadt liegt im Wertzuwachs der Grundstücke. Und der ist erheblich. Die Beschlüsse der Bürgerschaft zu den neuen Erbpachtverträgen erklären die Berechnung des neuen, aus Sicht der GAL zu hohen Erbpachtzinses nicht. Das ist unwürdig in einer Bürgergesellschaft. Ein wertgesicherter 4%iger Pachtzins ist viel höher als der übliche 4%ige Zins. Die GAL fordert einen durchsichtigen Zins, bei dem Lübeck nach 99 Jahren den selben Betrag kassiert – egal ob das Grundstück heute verkauft oder wertgesichert verpachtet wird. Kein Problem für eine erfahrene ModellrechnerIn. Lasst uns dann mit diesem fairen Pachtzins für die neuen alten ErbpächterInnen im Januar 2019 das hundertjährige Bestehen des Erbbaurechtsgesetzes feiern. In Lübeck, der Stadt der Erbpacht! Lübeck ist – keiner sagt es – die Stadt der Erbpacht! Mit 8500 Erbpachtverträgen für Wohnzwecke ist Lübeck die deutsche Stadt mit den meisten Erbpachtgrundstücken. Rund 750 Verträge laufen in den 2020er Jahren aus. Zeit, Bilanz zu ziehen. Einige ErbpächterInnen wollen ihr Grundstück kaufen, andere möchten es verkleinern, doch alle wollen auf ihrem Grundstück bleiben. Die Stadt will die Verträge für weitere 99 Jahre verlängern. Die Bilanz ist positiv. Doch die alten Verträge sind – zum Vorteil der ErbpächterInnen – nicht inflationsgesichert. Das wird geändert. Der Vorteil der Stadt liegt im Wertzuwachs der Grundstücke. Und der ist erheblich. Die Beschlüsse der Bürgerschaft zu den neuen Erbpachtverträgen erklären die Berechnung des neuen, aus Sicht der GAL zu hohen Erbpachtzinses nicht. Das ist unwürdig in einer Bürgergesellschaft. Ein wertgesicherter 4%iger Pachtzins ist viel höher als der übliche 4%ige Zins. Die GAL fordert einen durchsichtigen Zins, bei dem Lübeck nach 99 Jahren den selben Betrag kassiert – egal ob das Grundstück heute verkauft oder wertgesichert verpachtet wird. Kein Problem für eine erfahrene ModellrechnerIn. Lasst uns dann mit diesem fairen Pachtzins für die neuen alten ErbpächterInnen im Januar 2019 das hundertjährige Bestehen des Erbbaurechtsgesetzes feiern. In Lübeck, der Stadt der Erbpacht!

Katja Mentz 27. Juni 2017

GAL startet mit offenem Team beim Stadtradeln

Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) beteiligt sich an der Aktion Stadtradeln, die am Samstag, 24.6. startet. „Wer Lust hat mitzumachen jedoch kein Team hat, ist herzlich eingeladen, sich unserem Team GAL anzuschließen“, wirbt  Rolf Klinkel, zweiter stellvertretender Stadtpräsident, der mit seinen 72 Jahren immer noch leidenschaftlich gern Rad fährt. „Bei uns steigt allerdings niemand um, denn wir fahren auch an allen anderen Tagen des Jahres möglichst mit dem Fahrrad.“ Zur Registierung geht’s hier: www.stadtradeln.de/luebeck

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Bauschuttanlage Travemünder Landstraße: Fehlentscheidung in allen Einzelheiten

Hans-Jürgen Schubert (GAL)

Bauschuttanlage an der Travemünder Landstraße:

Fehlentscheidung in allen Einzelheiten“

 Spätestens seit der Veröffentlichung des Gutachtens vom „Umweltnetzwerk Hamburg – Büro für Umweltfragen“ sind weitere Verzögerungen bei der Aufklärung der Vorgänge um Genehmigung und Betrieb der Bauschuttaufbereitung an der Travemünder Landstraße nicht mehr akzeptabel. Die Fraktion der GAL in der Lübecker Bürgerschaft bemüht sich bereits in Ausschüssen und in der Bürgerschaft um Informationen für die Öffentlichkeit. Die Mitglieder des Umweltausschusses werden daraufhin nun städtische Stellungnahmen erhalten, die im Rahmen des Genehmigungsverfahren abgegeben wurden.

Die Ausschussvertreter der GAL, Carl Howe (Bau) und Hans-Jürgen Schubert (Umwelt), haben sich am Mittwoch dieser Woche (21. Juni 2017) mit Herrn Adomeit von den Bürgerinitiativen aus Kücknitz und Pöppendorf zu einem Rundgang um die Betriebsgelände an der Travemünder Landstraße getroffen, um die Kenntnis der Akten durch Augenschein zu ergänzen. Ein anschließender Besuch bei Anwohnerinnen in nächster Nachbarschaft der Bauschuttanlage ergab wichtige Informationen über die Erfahrungen der Bürgerinnen mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Auf Anhieb wahrnehmbar war die Staubentwicklung auf dem Gelände und die Höhe der Halden, die zu überprüfen sein wird. Anwohnerinnen berichteten, dass sie vor einigen Wochen das Gesundheitsamt benachrichtigt haben und zur Zeit – bei abnehmender Geduld – noch auf Antwort warten. Eine umweltmedizinische Dokumentation ist der GAL wichtig, da durch das Einatmen des Staubes gesundheitliche Spätschäden auftreten können, für die die Verantwortlichen für Genehmigung und Betrieb künftig haftbar bleiben müssen.

Die Probleme mit der Ablagerung von Material, aus dem Schadstoffe ausgewaschen und versickern können, liegen naturgemäß nicht offen zu Tage, sondern sind von den Bodenverhältnissen abhängig. Es geht dabei vor allem um Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte. Dass der Bauschutt in einer alten Kiesgrube bearbeitet und gelagert wird, ist ein wichtiger Risikopunkt beim Schutz des Grundwassers: Bodenschichten, die eine Filterwirkung bei der Versickerung haben könnten, sind bereits abgetragen. Wir verlangen von den Genehmigungsbehörden genaue Angaben über die natürliche Dichte, Sickergeschwindigkeit und geologische Art des Untergrundes des Lagerplatzes. In welchem Raster haben die Bodenuntersuchungen vor der Betriebsgenehmigung stattgefunden? Wie wurde der Platz vor Inbetriebnahme abgedichtet? Wie wird Niederschlagswasser aufgefangen, gereinigt und abgeleitet? Welches Wasserkonzept zur Ver- und Entsorgung wurde den Behörden seitens der Firma vorgelegt?

Welches Sicherheitskonzept für brennbare belastete Althölzer wurde bei den Genehmigungsbehörden eingereicht?

Es muss öffentlich dargestellt werden, wie viele Sieb-, Brecher- und Klassieranlagen welchen Typs für die Genehmigung zugrunde gelegt und welcher Schallpegel dabei erwartet wurde. Wurden alle Lärmquellen berücksichtigt, die jetzt tatsächlich zum Einsatz kommen, und welche turnusmäßigen und welche anlassbezogenen Kontrollen fanden seit Betriebsbeginn statt?

Die Genehmigung für die Bauschuttanlage an der Travemünder Landstraße bis 2026 könnte sich in allen Einzelheiten als gigantische Fehlentscheidung erweisen. Wir werden nach unseren Möglichkeiten zur Aufklärung beitragen und die Bürgerinnen in der Region Kücknitz-Pöppendorf-Ivendorf unterstützen. (mehr …)

Öffentliche Toilette am Markt kommt

Wer regelmäßig in der Innenstadt ist, sieht den Neubau des Hotels am Markt rasant voran schreiten, das genehmigte Höhenmaß ist nahezu erreicht. Mit der Baustelle fiel an der Stelle eine […]

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Katja Mentz 20. Juni 2017

GAL beantragt: Aktionsplan Bienenschutz für Lübeck

Neben der Honigbiene wurden in Schleswig-Holstein 296 Wildbienenarten nachgewiesen. 70 Arten davon gelten als ausgestorben, 103 Arten gelten als gefährdet, denn es fehlt ihnen an Nahrungs- und Nistplätzen. Da von […]

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GAL fordert dezentrale Verwaltungseinheiten

Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) fordert, den  historischen Standort der Bauverwaltung zu erhalten, anstelle von den kühnen Plänen einer zentralen Verwaltung zu träumen. Dem Bauausschuss wurden verschiedene Varianten eines Lösungswegs vorgeschlagen: […]

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Die TRAVE bleibt Lübecks wichtigster Hebel für eine aktive kommunale Wohnungsmarktpolitik und keine Geldmaschine zur Sanierung des Haushalts!

In der Sitzung am 18. Mai 2017 lag der Bürgerschaft ein gemeinsamer Antrag der GAL und der SPD vor, mit dem die Ausschüttungsbeträge der Grundstücksgesellschaft TRAVE an den Haushalt der Hansestadt vorläufig […]

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