Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist diese Novellierung zu begrüßen – jedoch nur, wenn sie sich nicht, wie vorgesehen, ausschließlich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Denn die Betreuungskosten für Schulkinder sollen lt. Gesetzesvorlage nicht unter die Geschwisterermäßigung fallen. Die GAL kritisiert diese Planung und verlangt die Überarbeitung der Vorlage.

Juleka Schulte-Ostermann

Bisher ist die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt und gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahre. „Das muss beibehalten werden“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. “Die GAL stellt daher in der kommenden Bürgerschaft einen Antrag, die Landesregierung zu einer Änderung der Vorlage aufzufordern. Solange CDU, FDP und GRÜNE im Land nicht bereit sind, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern, soll die Hansestadt Lübeck weiterhin die Geschwisterermäßigung wie bisher auch für Schulkinder gewähren.“ „Die Jamaika-Landesregierung belastet mit ihren Plänen weiter die Städte und Kommunen, wenn diese – wie in Lübeck – auch für Schulkinder Geschwisterermäßigung leisten. Übernehmen Kommunen diese Leistung zukünftig nicht freiwillig, bedeutet dieser Punkt der Novellierung für Eltern eine Belastung. Denn im Durchschnitt liegen knapp 4 Jahre Altersabstand zwischen Geschwisterkindern in Schleswig-Holstein, das dritte Kind kommt häufig zur Welt, wenn die älteren Geschwister schon zur Schule gehen oder kurz vor der Einschulung stehen. So hört sich eine 100-prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind prima an, kommt jedoch in der Praxis kaum vor“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzt: „Angenommen Eltern lassen zwei Kinder im Hort und das dritte Kind im Kindergarten betreuen, dann erhalten sie heute für das zweite und dritte Kind eine Ermäßigung. Nach der Novellierung aber zahlen sie für jedes Kind 100% der Elternbeiträge – über 500 Euro pro Monat, wenn die Kommune nicht freiwillig Geschwisterermäßigung für die Hortplätze gewährt. Das kann so nicht bleiben! “, so Schulte-Ostermann abschließend.

Anfrage der Fraktion Freie Wähler & GAL deckt auf: Kostenverteilung zulasten der Elternbeiträge

Juleka Schulte-Ostermann (GAL)

Eine Anfrage der Fraktion Freie Wähler & GAL vom 25. Februar 2019 deckt auf, dass die Elternbeiträge im Ganztag an Schule – prozentual gesehen – doppelt so hoch wie in den Kita-Horten sind. Damit spart die Stadt je Betreuungsplatz in Ganztag an Schule erheblich – bei schlechterer Betreuungsqualität im Vergleich zu den Hortplätzen.
„Da Eltern mittlerweile nur geringfügig mehr für einen Hortplatz im Vergleich zur Betreuung „Ganztag an Schule“ zahlen, wollten wir wissen, an welcher Stelle Kosten durch die Umschichtung der Hortmittel gespart werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann, jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Eltern tragen 60 Prozent der Betreuungskosten

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Horte bleiben! Jugendhilfeausschuss beschließt GAL Antrag

S.v.Gehren / pixelio.de

S.v.Gehren / pixelio.de

Nach langer Diskussion wurde im Jugendhilfeausschuss am 1. Februar der GAL-Antrag beschlossen, dass „die noch bestehenden Horte in Lübeck mindestens solange erhalten bleiben bis entsprechende Angebote in Qualität und Umfang für die Betreuung „Ganztag an Schule“ geschaffen wurden. 

„Über die mehrheitliche Zustimmung zu unserem Antrag freuen wir uns sehr.“, so Katja Mentz, die für die GAL im Jugendhilfeausschuss sitzt und den Antrag gestellt hatte. „Der Erhalt der Horte ist ein weiterer Erfolg, den sich vor allem auch die Elterninitiativen auf die Fahne schreiben können, die sich seit einem Jahr für bessere Betreuungszeiten und Qualität in Kindertageseinrichtungen und an den Grundschulen einsetzen. Wir unterstützen deren Positionen und haben gern den entsprechenden Antrag eingebracht.“ (Antrag siehe unten) 

Anhand der Diskussion in den vergangenen Monaten ist deutlich geworden, dass die Einrichtungen Ganztag an Schule und Betreute Grundschule an Grenzen gestoßen sind. Es gibt zu wenig qualifiziertes Personal und die Räume an Schulen sind bei gestiegenen Schülerzahlen nicht ausreichend, um die Angebote von Ganztag an Schulen weiter auszubauen. Momentan werden rd. 4000 Grundschulkinder nach dem Schulunterricht betreut, davon 248 Kinder in Horten.

Diese sollten weiter abgebaut werden, um Platz und finanziellen Spielraum zu schaffen. Dagegen protestierten Eltern und schlossen sich vor einem Jahr zur Initiative Hortretter zusammen. Sie machten darauf aufmerksam, dass die noch bestehenden Hortangebote weiterhin gebraucht werden.

„Wir finden es nach wie vor richtig, dass Lübecker Grundschulen zu Ganztagsschulen weiterentwickelt werden und so viel mehr Kinder als noch vor einigen Jahren die zahlreichen Angebote am Nachmittag wahrnehmen, die von Hausaufgabenbetreuung bis Freizeit-, Musik- und Sportaktivitäten reichen. Jedoch darf der quantitative Ausbau nicht zulasten der Qualität erfolgen.

Auch wurde deutlich, dass die Angebote an Schulen den Bedarf nicht vollständig decken. Nicht jedes Kind ist passend in dieser Betreuungsform untergebracht. Das Konzept von Horten mit maximal fünfzehn Kindern je Gruppe und vorgeschriebener Mindestqualifizierung des Betreuungspersonals bietet ein wertvolles ergänzendes Angebot für Kinder, die beispielsweise einen höheren Förderbedarf haben oder sich in kleinen festen Gruppen besser orientieren und entwickeln können.“, so Katja Mentz. „Auch können Eltern ihre Kinder hier bis 17 Uhr betreuen lassen, was für viele Berufstätige aufgrund ihrer Arbeitszeiten wichtig ist.“

„Es ist sehr erfreulich, was wir innerhalb kurzer Zeit für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessernd erreichen konnten. Hier gilt der Dank den engagierten Elterninitiativen und der Kreiselternvertretung. Und auch die Verwaltung hat sich zügig auf den Weg gemacht, um mit den Trägern und Einrichtungen zu besprechen, wie der Bürgerschaftsbeschluss Ende November zur Erweiterung der Öffnungstage zeitnah umgesetzt werden kann.

In einem zeigten sich Politik, Verwaltung und Freie Träger im Jugendhilfeausschuss einig: Alle wollen eine qualitativ gute Betreuung, die sich am Wohl der Kinder orientiert.

Hier geht’s zum Antrag:
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