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GAL: Lübecker Modell für Erbpacht

Dr. Volker Koß (GAL)

Nach dem Vorschlag der GAL soll der Erbpachtzins bei neuen Verträgen an die reale Umlaufrendite gekoppelt werden und immer zwischen 1,7% und 4% liegen. In diesem Jahr soll er 1,7% betragen. Welche Vorteile bringt der Vorschlag für Lübeck und die Erbpächterinnen?

Springen wir doch einmal ins Jahr 2038. Das Lübecker Modell der GAL gilt seit langem. Neue, lebendige Erbpachtsiedlungen sind entstanden. Die Umlaufrendite liegt bei 1%, ein wenig höher als heute. 2037 war der Erbpachtzins erneut auf 1,7% festgelegt worden. Der Zins ist mathematisch begründet, viele Apps und Videos erklären ihn anschaulich. Der Gedanke, dass Erbpacht und Verkauf eines Grundstücks denselben Ertrag erbringen, ist in der Bürgergesellschaft selbstverständlich. Andere Städte haben das Lübecker Modell übernommen. Die 1200 (!) Lübecker Erbpächterinnen, deren Verträge in den nächsten 13 Jahren fällig werden, machen sich keine Sorgen. Sie wissen, wie ihre Verträge weiter geführt werden und sie wissen, dass sie sie bezahlen können. Nur die Erbpächterinnen, die 2018 das Stufenmodell gewählt haben, demonstrieren. Ihre Erbpacht wird gerade von 3% auf 4% angehoben. Das finden sie bei einer Umlaufrendite von 1% skandalös.

Aber die reale Umlaufrendite könnte doch 2038 auch bei 6% liegen. Dann zahlen die Erbpächterinnen 4%. Lübeck würde gegenüber den heutigen Lübschen Erbpachtverträgen keinen Cent weniger einnehmen. Bloß damals, als die Zinsen niedrig waren, sind keine neuen Erbbausiedlungen entstanden.

Dr. Volker Koß, GAL-Experte für das Thema, erntete für sein Modell bereits Lob aus der Fachwelt. (mehr …)

GAL entsetzt über Abstimmungsverhalten im Umweltausschuss

Yorckstraße 23-25, (C) K Mentz/GAL

Am kommenden Montag sollen Gebäude in der Yorckstraße 23-25 abgerissen werden. Ein Investor will dort neu bauen. Das gesamte Gebiet entlang der Wakenitz ist Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten, die unter Naturschutz stehen. Es ist laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, geschützte Tiere zu stören, zu töten oder ein Quartier zu vernichten..

Für die GAL liegt nahe, dass das leerstehende Gebäude ein Winterquartier für Fledermäuse sein kann. Werden diese in ihrer Winterruhe gestört, bedeutet dies den Tod für die Tiere. Jede Störung bewirkt einen hohen Energieverlust und es gibt noch keine Nahrung für Fledermäuse. Der Schutz eines Winterquartiers dauert bis zum 31. März. Bis dahin haben die Tiere ihre Winterruhe beendet und suchen andere Quartiere auf.

Die Mitglieder des Umweltausschusses lehnten in der Sitzung am 20.02.2018 den GAL Dringlichkeitsantrag ab, die Gebäude Yorckstraße 23-25 vor Abriss auf Vorkommen geschützter Arten untersuchen zu lassen. In dem Antrag wurde der Senator aufgefordert, bei dem Investor darauf hinzuwirken.

„Ich bin fassungslos, dass Mitglieder des Umweltausschusses wiederholt gegen die Belange des Naturschutzes stimmen.“, so Katja Mentz. „Das Eintreten für Natur- und Umweltschutz sollte in diesem Ausschuss Vorrang haben vor der Verteidigung wirtschaftlicher Interessen einzelner Investoren. Der Ausschuss hätte ein Zeichen setzen können. Wir werden einen erneuten Anlauf in der Bürgerschaft machen.“

Vielleicht wird der Investor von selbst zur Einsicht kommen. Denn werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Wir fordern den Investor auf, ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausexperten anfertigen zu lassen – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ vor dem endgültigen Abriss passiert ist. Werden keine Fledermäuse gesichtet, besteht zumindest aus naturschutzrechtlicher Sicht kein Grund, den Abriss zu verhindern. Sollte es keine Untersuchung geben, werden wir die Abrissarbeiten genauestens beobachten.

 

Katja Mentz

GAL fordert: geplanten Abriss in der Yorckstraße stoppen!

Am kommenden Montag rollen Bagger in der Yorckstraße 23-25 an, um mit dem umstrittenen Abriss der alten Eishalle und der Garagen zu beginnen. Dies erfuhr die GAL-Fraktion von einem Anwohner. Wir fordern die Verwaltung auf, umgehend einzuschreiten.  

Die Gebäude wurden unseres Wissens bisher nicht von einem unabhängigen Gutachter auf Fledermausvorkommen untersucht. In dem gesamten Gebiet entlang der Wakenitz sind jedoch viele verschiedene Arten Fledermäuse zu beobachten.  In Dachböden und leerstehenden Gebäuden finden sie ihre Winterquartiere. So liegt es nahe, dass auch in dem leerstehenden Gebäude in der Yorckstraße Fledermäuse ihr Quartier haben und überwintern.

Werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Deshalb fordern wir den Investor auf, die Bagger abzubestellen und stattdessen ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausgutachter anfertigen zu lassen – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ auf unsere Initiative hin und mit Unterstützung des Umweltsenators passiert ist. 

„Den geplanten Querriegel, der dort parallel zur Wakenitz entstehen soll, wo jetzt mehrere Garagen in einer Senke stehen, lehnen wir als Fraktion rigoros ab. Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet und würde alten Baumbestand schädigen. Hier erwarten wir, dass die Untere Naturschutzbehörde von der Bauordnung fachlich einbezogen wird.“, so Carl Howe, Baupolitiker der GAL.

Auch muss vor Abriss geprüft werden, ob bei der ehemaligen Eishalle Denkmalschutz besteht. Da es Klagen von betroffenen Anwohner*innen gegen das massive Bauvorhaben gibt, würde mit einem frühzeitigen Abriss auch Einspruchsrecht ausgehebelt werden. 

„Wir verurteilen das Vorgehen des Investors aufs Schärfste. Der geplante Querriegel mit Wakenitzblick in Steinwurfentfernung lässt sich auch nicht mit bestehender Wohnungsnot begründen. Unseres Wissens leiden reiche Leute derzeit nicht unter Wohnungslosigkeit.“ , zeigt sich Katja Mentz empört.  

„Anstatt auf Konsens zu setzen, wie es Karsten Schröder von der Stadtplanung in den Medien versprochen hat, will sich der Investor offensichtlich im Eiltempo über die Proteste von Anwohner*innen und Politik hinweg setzen. Es wird Zeit, dass die Bauverwaltung ein geordnetes Bauplanungsverfahren einleitet.“, so die GAL.

Im Umweltausschuss am 20. Februar stellt die GAL folgenden Dringlichkeitsantrag: (mehr …)

GAL: Erweiterung des ÖPNV jetzt in die Wege leiten!

„Die Bundesregierung hat aus Anlass einer EU-Bußgeldankündigung die Diskussion über den Nulltarif für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in den Städten wieder aufgenommen. Sie wird letztlich nur eine handvoll Städte modellmäßig […]

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Katja Mentz 15. Februar 2018

GAL: Mit drei Frauen an der Spitze unserer Liste setzen wir ein Signal für die Kommunalwahlen im Mai!

Die Wähler*innengemeinschaft grün+alternativ+links (GAL) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am Samstag, dem 10. Februar 2018, ihre Direktkandidat*innen in den 25 Wahlkreisen zur Kommunalwahl 2018 aufgestellt. In großer Einvernehmlichkeit wurde anschließend in […]

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Katja Mentz 13. Februar 2018

12 Thesen zur Verkehrswende – Vortrag und Diskussion am 28.02.2018, Rathaus Lübeck

Vortrag & Diskussion zu den wichtigsten Herausforderungen der Verkehrswende, die mehr ist als eine Energiewende im Verkehr. Denn wir müssen unser Verkehrssystem und -verhalten ändern. Mehr noch als die Energiewende […]

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Rückblick auf die Bürgerschaftssitzung am 25. Januar und GAL Anträge

Die „Bürgerschaft tagte in Rekordzeit“ titelte HL-Live ihren Bericht über die Sitzung am 25. Januar 2018. Man könnte auch sagen „vertagte in Rekordzeit“, denn viele der Anträge wurden vor Eintritt in die Tagesordnung in […]

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