Wohngemeinschaften für junge Geflüchtete

Katja Mentz

Die Fraktion GAL freut sich über den einstimmigen Beschluss im letzten Jugendhilfeausschuss, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete zukünftig in Jugend-Wohngemeinschaften unterkommen können, sobald sie volljährig werden. Bisher mussten die Jugendlichen in eine der großen Gemeinschaftsunterkünfte ziehen, wenn keine eigener Wohnraum gefunden wurde. Katja Mentz (GAL) hatte diese Praxis als einen gravierenden und für die Jugendlichen belastenden Rückschritt in der Integration kritisiert und im Jugendhilfeausschuss die Einrichtung von Jugend-Wohngemeinschaften beantragt, in denen die jungen Menschen nach Bedarf weiter unterstützt werden. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Initiative einstimmig beschlossen wurde und das Jugendamt in Kürze ein Konzept vorlegen wird.“, so Katja Mentz.

Zu den Hintergründen und dem Antragstext:
Im Jugendhilfeausschuss vom 6.4.2017 wurde u.a. über unbegleitete minderjährige Ausländerinnen (umA) im Übergang berichtet. Von aktuell 127 unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen in Jugendhilfe werden im Laufe dieses Jahres 69 geflüchtete Jugendliche volljährig.
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GAL beantragt: Aktionsplan Bienenschutz für Lübeck

Andrena Vaga (c) N.Voigt

Neben der Honigbiene wurden in Schleswig-Holstein 296 Wildbienenarten nachgewiesen. 70 Arten davon gelten als ausgestorben, 103 Arten gelten als gefährdet, denn es fehlt ihnen an Nahrungs- und Nistplätzen. Da von diesen teilweise spezialisierten Wildbienenarten auch die Bestäubung und das Fortbestehen bestimmter Pflanzenarten abhängig ist, beantragt die Bürgerschaftsfraktion GAL einen Aktionsplan Bienenschutz, der die Lebensräume und Lebensbedingungen für Bienen und andere bestäubende Insekten in Lübeck verbessert. Rund einhundert Interessierte folgten der Einladung der Fraktion GAL zur Veranstaltung „Wildbienen in Schleswig-Holstein“ mit dem Umweltreferenten und Biologen Norbert Voigt. Seine Ausführungen im Museum für Natur und Umwelt am vergangenen Donnerstag machten deutlich, wie eng das Artensterben allgemein mit der Gefährdung der Wildbienen verknüpft ist. Viele Wildbienenarten sind Spezialisten, das heißt, sie bestäuben nur bestimmte Blüten, während etliche Pflanzen nur von bestimmten Bestäuberinsekten aufgesucht werden. Sterben die Wildbienen, bedeutet dies gleichzeitig das Aussterben vieler anderer Arten in Flora und Fauna. Auch in der Nahrungskette von Vögeln spielen Insekten eine große Rolle, so dass europaweit ein dramatischer Rückgang der Artenvielfalt zu verzeichnen ist.

Das Bedürfnis innerhalb der Bevölkerung ist groß, sich aktiv für Artenvielfalt einzusetzen. Die Fraktion GAL setzt sich in dem Antrag dafür ein, dass ein weit gefächertes Informationsangebot Bürgerinnen und Bürger zukünftig ermuntert, sich für den Erhalt und die Förderung der Bienen zu engagieren. Die Hansestadt Lübeck soll verstärkt Grünflächen zu Buntflächen umwandeln. So können zum Beispiel Randstreifen an Wanderwegen zukünftig Blühstreifen werden. Über die gesamte Vegetationsperiode soll ein nektarreiches Blütenangebot für die etwa 170 unterschiedlichen Wildbienenarten in Lübeck geschaffen werden. Ganz wichtig ist dabei, nicht weit entfernt von Nahrungsquellen auch artengerechte Nistmöglichkeiten zu schaffen. Sehr viele Wildbienenarten brauchen sandigen Boden und Tothölzer als Brutstätte. Dabei legen sie ledliglich einen Kilometer auf der Suche nach Nahrung zurück, um ihre Brut zu versorgen.

Zahlreiche weitere Maßnahmen werden mit dem Antrag vorgeschlagen. In der Bürgerschaft erwartet die GAL breite Zustimmung. „Die Dringlichkeit des Themas ist inzwischen bei allen angekommen.“, so die GAL.

Hier können Sie den Bienenweidekatalog Baden-Württemberg mit Beispielen und Pflanzen herunterladen

Der Bürgerschaftsantrag der GAL im Wortlaut: (mehr …)

GAL warnt: Weltkulturerbe nicht aufs Spiel setzen

Aus der Vorlage der Stadtverwaltung

Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) stellt in der kommenden Bürgerschaftssitzung den Antrag, die Maße der geplanten Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben zu reduzieren. Das Gelände am Stadtgraben gehört einem privaten Investor. Im Jahr 2014 gab es bereits einen Bebauungsplan mit einer Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN). Dies reichte dem Investor jedoch nicht, so dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2017 mehrheitlich grünes Licht dafür gab, den Baukörper auf bis zu 29,40 m NHN zu erhöhen. Lediglich ein Fassadenwettbewerb wurde noch verlangt. Im Bauausschuss stimmte das GAL Mitglied Carl Howe gegen diese erneute Änderung im B-Plan. „In derart exponierter Lage, direkt gegenüber der Altstadt kann es nicht sein, dass ein Investor bestimmt, wo es lang geht. Den geplanten Baukörper empfinden wir als viel zu massiv. Entsprechende Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen uns darin. Auch befürchten wir den möglichen Verlust des Welterbestatus, wenn wir eine derartige Fehlplanung in geplanter Höhe durchgehen lassen.“, so Carl Howe. Aus diesem Grund wandte sich die Fraktion an den ICOMOS Monitoring-Welterbebeauftragten Dr. Reiner Zittlau und fragte nach, wie dieser den Beschluss im Bauausschuss bewerte. Die Antwort fiel eindeutig aus:

Dr. Zittlau rät dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Zwar sieht er die Sichtachsen von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin nicht gefährdet. Doch kritisiert er die Wucht des (geplanten) überdimensionierten Neubaukörpers, der „zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt“ werde. Er könne gut verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt entwickeln würde. „Die Pufferzone ist von der UNESCO gerade dafür vorgesehen worden, das Welterbe nicht durch überdimensionierte Neubaukörper von außen optisch erdrücken zu lassen.“, so der Welterbebeauftragte.

Die GAL rechnet damit, dass die Entscheidung über die erlaubte Bauhöhe nochmals im Bauausschuss diskutiert wird. „Hier muss die Bewertung hinsichtlich Welterbe Altstadt unbedingt Berücksichtigung finden“, fordert Carl Howe, „und die Höhen mindestens auf das alte Maß reduziert werden. Eine schöne Fassade allein nützt nichts, wenn das Gebäude insgesamt erdrückend wirkt.“

 

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