GAL: Wichtiger Schritt Richtung Kinder- und Jugendbeirat
Die Fraktion LINKE & GAL freut sich, dass im Jugendhilfeausschuss Lübeck ein interfraktioneller Antrag erfolgreich auf den Weg gebracht wurde, um im Rahmen eines Arbeitskreises noch in diesem Jahr ein Konzept zu erstellen, wie die institutionalisierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Form eines Kinder- und Jugendbeirats verstärkt werden kann.
Dieser Antrag wurde von Ausschussmitgliedern der Fraktionen LINKE & GAL, FDP, Grünen und CDU gestellt, dem ein Verwaltungsbericht zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie die dazugehörige Stellungnahme des Stadtschüler*innenparlaments zugrunde lagen.
Arbeitskreis soll Konzept erarbeiten
An dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck werden künftig u.a. Mitglieder des Stadtschüler*innenparlaments, des Jugendrings und alle im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen teilnehmen.
Den Antragstext ergänzend sprach sich die LINKE & GAL für die Sicherstellung von Inklusion bei Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten aus, damit alle Kinder – unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht – an den Beteiligungsformaten partizipieren können.
Inklusion und mehr Personal sicherstellen
Während der Diskussion betonte Juleka Schulte-Ostermann, Erziehungswissenschaftlerin und GAL-Politikerin, die Bedeutung einer direkten Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen von Kommunalpolitik und Verwaltung. „Es ist unverzichtbar, dass in der Kommunalpolitik und Verwaltung nicht über, sondern mit den Kindern und Jugendlichen gesprochen wird“, so Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzte: „Beteiligungsformate sollten nicht von Erwachsenen für Kinder und Jugendliche gemacht werden, sondern von Kindern und Jugendlichen für Kinder und Jugendliche, unterstützt durch hauptamtliche organisatorische und pädagogische Strukturen, wie es das Stadtschüler*innenparlament zu Recht fordert.“
Die GAL-Politikerin unterstrich auch die Wichtigkeit einer umfassenden Kostenkalkulation für zusätzliches Personal zur Unterstützung des zukünftigen Kinder- und Jugendbeirates. „Ich habe mich dafür eingesetzt, dass neben den im Antragsentwurf bereits mitbedachten Kosten für stadtweite Wahlen auch die Kosten für zusätzliches Personal zur organisatorischen und pädagogischen Unterstützung der Arbeiten des Kinder- und Jugendbeirates mit aufgenommen und beantragt werden“, berichtet Juleka Schulte-Ostermann.
Gestaltungskraft durch Budget ermöglichen
Auch GAL-Politikerin Katja Mentz, die sich seit über 15 Jahren für das Recht auf demokratische Beteiligung und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Lübeck einsetzt, freut sich sehr über den ersten Zwischenerfolg. „Dieser ist nur möglich gewesen, weil die Mitglieder des Stadtschüler*innenparlaments sehr aktiv und lautstark ihre Forderungen zu Gehör bringen. Kommunalpolitik muss nun handeln“, so Katja Mentz. „Ohne dem Arbeitskreis vorgreifen zu wollen, setzen wir uns als Fraktion LINKE & GAL dafür ein, dass ein Kinder- und Jugendbeirat nicht allein beratende Funktion erhält, sondern mit einem eigenen Budget auch Gestaltungskraft entfalten kann.“
GAL beantragt 50 Euro Verpflegungskostenzuschuss für Betreuung an Grundschulen
Bisher gilt der Januar-Beschluss der Bürgerschaft, Verpflegungskosten je Kind mit 50 Euro pro Monat zu subventionieren, nur für Kitas, Kita-Horte und Kindertagespflege. Für Kinder, die in der betreuten Grundschule oder im offenen Ganztag betreut werden, gilt dies bisher nicht.
Das will die Wähler*innengemeinschaft GAL nun ändern und beantragt im kommenden Schulausschuss die Ausweitung des Bürgerschaftsbeschlusses und damit Gleichstellung der unterschiedlichen Betreuungsmodelle.
Juleka Schulte-Ostermann, Spitzenkandidatin und kinder- sowie jugendpolitische Sprecherin der GAL Lübeck erklärt:
„Die Lübecker Bürgerschaft hat Ende Januar 2023 richtungsweisend entschieden, dass Verpflegungskosten nicht nur in den städtischen Kitas und Kita-Horten subventioniert werden dürfen, sondern auch in den entsprechenden Betreuungsformen der freien Träger und in der Kindertagespflege. Pro Kind und Monat zahlt die Stadt Lübeck 50 Euro zur finanziellen Entlastung von Eltern. Der Beschluss gilt bis mindestens 2024. Die Verwaltung soll bis dahin ein neues Modell entwickeln. Das war ein großartiger Erfolg, den am Ende alle Fraktionen mitgetragen haben.
Jedoch wurden bei dem Beschluss die 4.800 Kinder vergessen, die in den Grundschulen betreut werden und dort ebenfalls Mittag essen. Im Ergebnis führt es jetzt dazu, dass der Ganztag an Schule für Eltern teurer ist, als die Schulkindbetreuung im Kita-Hort. Und das, obwohl im Hort der Betreuungsschlüssel besser und die Schließzeiten geringer sind.
Diese Ungleichbehandlung von Kindern und Familien in Abhängigkeit vom Betreuungsort muss ein Ende finden“, betont die Kommunalpolitikerin. „Wir wollen auch hier eine Gleichstellung erwirken und haben deshalb bereits einen Antrag im Ausschuss Schule und Sport gestellt, der die Verpflegung an den betreuten Grundschulen und im Ganztag an Schule mit umfasst. Für die erste Bürgerschaftssitzung werden wir den Antrag ebenfalls stellen“, kündigt Juleka Schulte-Ostermann den politischen Kurs der GAL nach der Kommunalwahl an.
GAL möchte Klarheit für Eltern und Betreuungseinrichtungen
„Es kommt immer mal wieder vor, dass Eltern für kurze Zeit zwei Betreuungsverträge parallel laufen haben“, berichtet Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie Spitzenkandidatin der GAL.
„Diese Zwangssituation kann zum Beispiel entstehen, wenn Eltern ihr Kind bisher von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen und ab August des Jahres oder auch unterjährig zu einem anderen Zeitpunkt einen Platz in einer Kita erhalten. Im Idealfall wird der Vertrag mit der Tagespflegeperson dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet und es greift nahtlos der neue in der Kita.
Was aber, wenn nicht sofort mit der Eingewöhnung in der Kita begonnen wird, weil die Kinder erst nach und nach in die Gruppe aufgenommen werden? Oder wenn die Eingewöhnungszeit am Anfang nur wenige Stunden umfasst, die Eltern jedoch berufsbedingt weiterhin mehr Betreuungsbedarf wie zuvor in der Kindertagespflege haben? In diesen Fällen sind Eltern häufig weiterhin parallel so lange auf die Betreuung durch die Kindertagespflegeperson angewiesen, bis das Kind in vollem zeitlichen Umfang in der Kita betreut wird. Eltern müssen in diesem Falle sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege ihren Elternbeitrag zahlen. Doch wer bekommt dann den städtischen Zuschuss zu den Betreuungskosten? Die Tagespflegeperson oder die Kita oder beide? Darüber wollen wir mit einer Anfrage in der Bürgerschaft Transparenz schaffen.“
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