GAL und Die Linke beantragen Energieagentur für Lübeck

Die Fraktion Linke & GAL beantragt in der Bürgerschaft am kommenden Donnerstag, die Einrichtung einer Energieagentur.

Damit sollen Beratungsangebote rund um das Thema Klimaschutz und Klimaneutralität gebündelt, und die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bestmöglich informiert, beteiligt und für die aktive Teilnahme mobilisiert werden. Ein Schwerpunkt der Aufgaben liegt bei dem Umstieg auf klimaneutrale Wärmeversorgung, denn der größte Anteil klimaschädlicher Emissionen in Lübeck entfällt mit rund 40 Prozent auf den Wärmesektor. Klar ist der Fraktion hierbei: Ohne das Engagement der Lübecker Bevölkerung und Lübecker Unternehmen ist das Ziel nicht zu erreichen. Deshalb müssen möglichst alle mitgenommen werden.

„Mit der nun vorliegenden kommunalen Wärme- und Kälteplanung haben wir einen ersten strategischen Ausblick darauf, welche Potenziale für nachhaltige Energie- und klimaneutrale Wärmeerzeugung in Lübeck vorhanden sind oder gehoben werden können, welche Stadtteile für die Erweiterung oder den Bau eines Fernwärmenetzes geeignet erscheinen und in welchen Quartieren die Lübecker:innen dezentrale Lösungen finden müssen“, erläutert Volker Koß (GAL), der für die Fraktion im Begleitgremium Kommunale Wärmeplanung sitzt.

Bis zum Sommer 2025 sollen die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH einen Zeitplan für Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorlegen und eine Priorisierung der Eignungsgebiete aufzeigen, heißt es in der 206 Seiten umfassenden Vorlage „Kommunale Wärmeplanung“, die am Donnerstag ebenfalls in der Bürgerschaft beschlossen werden soll.

„Bis Lübeck vollständige Klimaneutralität im Wärmesektor erreichen wird, ist es noch ein weiter Weg, denn 75 Prozent der Lübecker Haushalte heizen dezentral mit Erdgas. Wärmenetze liefern etwa 11 Prozent des Wärmebedarfs. Und der Anteil erneuerbarer Wärmequellen liegt in Lübeck im einstelligen Prozentbereich“, so Volker Koß.

„Hinzu kommt, dass Heizungen in Lübeck durchschnittlich 20 Jahre alt sind. Das bedeutet, dass viele Gebäudeeigentümer:innen, die nicht oder nicht zeitnah an ein Wärmenetz angeschlossen werden, bereits heute schon nach Alternativen suchen und dabei mit einem Dschungel an Beratungsangeboten und Fördermöglichkeiten konfrontiert sind. Das wirkt nicht motivierend und hält viele davon ab, sich auf den Weg zu machen. Durch die Gründung einer Energieagentur können Kompetenzen und Ressourcen gebündelt und Beratung aus einer Hand angeboten werden. Hierbei sollen Bürger:innen und Unternehmen bei der Antragstellung von Fördermitteln auch Unterstützung durch die Energieagentur erhalten. Für den Gewerbesektor gibt es derzeit etwa 390 Förderprogramme für Klimaschutz, für Bürger:innen sind es rund 200 Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene. Damit diese voll ausgeschöpft werden können, braucht es gute Beratung“, erklärt Katja Mentz, Umweltpolitikerin der GAL, den Antrag ihrer Fraktion. „Damit die Wärmewende in Lübeck zügig vorankommt, wollen wir außerdem die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften fördern und unterstützen“, so Katja Mentz. „Denn nachbarschaftliche Lösungen in Form von Nahwärme- oder Mininetzen können ökonomisch wie ökologisch mehr Sinn machen als hunderte einzeln verbauter Wärmepumpen.“

„Mit Blick auf das Ergebnis der Bundestagswahl hoffen wir sehr, dass das Klimaziel nicht aus den Augen gelassen wird und Förderprogramme für Klimaschutz erhalten bleiben“, so die Fraktion Linke & GAL. „In Zeiten, in denen viele Menschen unter zu hohen Lebenshaltungskosten leiden, braucht es finanzielle Förderung bei der Wärmewende. Denn nur klimaneutral bleiben Heizkosten bezahlbar und unser Planet erhalten.“

Infoveranstaltung 7. Januar: Nein zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Lübecker Flüchtlingsforum, Fraktion Die Linke & GAL und Humanistische Union Lübeck laden ein zur Informationsveranstaltung am Dienstag, den 7.1.2025, 19.00 Uhr, Diele, Mengstraße 41, Lübeck.

Eine Referentin der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird über die rechtliche Situation sprechen und die Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ wird über ihre Erfahrungen berichten.

Die Bundesregierung hat im April 2024 die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. In Schleswig-Holstein wird sie Anfang nächsten Jahres nach und nach eingeführt.

Die Bezahlkarte stellt eine massive Einschränkung in der Selbstbestimmung von geflüchteten Menschen dar und zielt auf Bevormundung, Kontrolle und Diskriminierung ab.

Insbesondere die Einschränkung des Bargeldzugangs ist mit menschenrechtlichen Standards und dem Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar. Verfassungsrechtlich ist es höchst fragwürdig und die gesellschaftliche Teilhabe wird erschwert oder gar verhindert! Mit der Etablierung der Bezahlkarte wird populistischen und rechten Forderungen zu Lasten geflüchteter Menschen nachgegeben.

Die massive Einschränkung zum Bargeldzugang zeigt, dass Geflüchteten nicht zugetraut wird, verantwortlich mit Geld umzugehen. Angeblich soll so verhindert werden, dass Geldleistungen an Schleppernetzwerke oder an Familienangehörige im Ausland fließen. Beweise, dass Geflüchtete diese Zahlungen tätigen, gibt es jedoch keine.

Wie Menschen mit der Bezahlkarte Anwaltskosten oder den Schulausflug ihres Kindes zahlen, auf dem Flohmarkt oder in Sozialkaufhäusern einkaufen gehen können, bleibt ungeklärt.

Technisch bietet die Karte die Möglichkeit, Einblick in die Guthaben- und Bezahlaktivitäten der Schutzsuchenden zu bekommen, die Karte zu sperren sowie bestimmte Postleitzahlengebiete auszuschließen. Dies stellt eine inakzeptable und diskriminierende Kontrolle dar und ist datenschutzrechtlich fragwürdig.

Ist es möglich – wie in anderen Bundesländern z.B. NRW – die Bezahlkarte in Lübeck nicht einzuführen?Welche Einschränkungen kommen durch die Bezahlkarte auf Geflüchtete in Schleswig-Holstein zu?
Welche Alternativen sind im Interesse der Geflüchteten?
Wie können wir die Geflüchteten unterstützen?

Eine Referentin der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird über die rechtliche Situation sprechen und die Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ wird über ihre Erfahrungen berichten.

GAL: Wichtiger Schritt Richtung Kinder- und Jugendbeirat

Die Fraktion LINKE & GAL freut sich, dass im Jugendhilfeausschuss Lübeck ein interfraktioneller Antrag erfolgreich auf den Weg gebracht wurde, um im Rahmen eines Arbeitskreises noch in diesem Jahr ein Konzept zu erstellen, wie die institutionalisierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Form eines Kinder- und Jugendbeirats verstärkt werden kann.

Dieser Antrag wurde von Ausschussmitgliedern der Fraktionen LINKE & GAL, FDP, Grünen und CDU gestellt, dem ein Verwaltungsbericht zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie die dazugehörige Stellungnahme des Stadtschüler*innenparlaments zugrunde lagen.

Arbeitskreis soll Konzept erarbeiten

An dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck werden künftig u.a. Mitglieder des Stadtschüler*innenparlaments, des Jugendrings und alle im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen teilnehmen. 

Den Antragstext ergänzend sprach sich die LINKE & GAL für die Sicherstellung von Inklusion bei Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten aus, damit alle Kinder – unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht – an den Beteiligungsformaten partizipieren können.

Inklusion und mehr Personal sicherstellen

Während der Diskussion betonte Juleka Schulte-Ostermann, Erziehungswissenschaftlerin und GAL-Politikerin, die Bedeutung einer direkten Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen von Kommunalpolitik und Verwaltung. „Es ist unverzichtbar, dass in der Kommunalpolitik und Verwaltung nicht über, sondern mit den Kindern und Jugendlichen gesprochen wird“, so Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzte: „Beteiligungsformate sollten nicht von Erwachsenen für Kinder und Jugendliche gemacht werden, sondern von Kindern und Jugendlichen für Kinder und Jugendliche, unterstützt durch hauptamtliche organisatorische und pädagogische Strukturen, wie es das Stadtschüler*innenparlament zu Recht fordert.“ 

Die GAL-Politikerin unterstrich auch die Wichtigkeit einer umfassenden Kostenkalkulation für zusätzliches Personal zur Unterstützung des zukünftigen Kinder- und Jugendbeirates. „Ich habe mich dafür eingesetzt, dass neben den im Antragsentwurf bereits mitbedachten Kosten für stadtweite Wahlen auch die Kosten für zusätzliches Personal zur organisatorischen und pädagogischen Unterstützung der Arbeiten des Kinder- und Jugendbeirates mit aufgenommen und beantragt werden“, berichtet Juleka Schulte-Ostermann.

Gestaltungskraft durch Budget ermöglichen

Auch GAL-Politikerin Katja Mentz, die sich seit über 15 Jahren für das Recht auf demokratische Beteiligung und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Lübeck einsetzt, freut sich sehr über den ersten Zwischenerfolg. „Dieser ist nur möglich gewesen, weil die Mitglieder des Stadtschüler*innenparlaments sehr aktiv und lautstark ihre Forderungen zu Gehör bringen. Kommunalpolitik muss nun handeln“, so Katja Mentz. „Ohne dem Arbeitskreis vorgreifen zu wollen, setzen wir uns als Fraktion LINKE & GAL dafür ein, dass ein Kinder- und Jugendbeirat nicht allein beratende Funktion erhält, sondern mit einem eigenen Budget auch Gestaltungskraft entfalten kann.“

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