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Öffentliche Fraktionssitzung zum Thema Photovoltaikanlage auf dem Metallhüttengelände
Die GAL lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung am Montag, 6.3.2017, 18:30 Uhr, ins Kommissarenzimmer im Rathaus ein.
Zu Gast kommen Vertreter der BürgerEnergie Lübeck e.G., die Ihre Pläne vorstellen wollen, auf der Altdeponie Metallhüttengelände eine Solaranlage zu bauen und zu betreiben. Interessierte sind herzlich willkommen.
Ziele der BürgerEnergie Lübeck e.G. sind, dass Gewerbe, Handel und Bürger aus Lübeck und Umgebung in der Genossenschaft eine gemeinsame, nachhaltige und regionale Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien anstreben. Für Lübeck und Umgebung soll eine Energieversorgung aufgebaut werden, die sich aus regenerativen und regionalen Quellen speist, die bezahlbar bleibt und bei deren Gestaltung Bürgerinnen und Bürger sowie Klein- und Mittelbetriebe mitreden können.
So beabsichtigt die BürgerEnergie Lübeck u.a. den Bau und Betrieb einer Solaranlage auf der Altdeponie Metallhüttengelände, dem Haldengelände der ehemaligen Metallhüttenwerke in Lübeck-Herrenwyk.
Das Foto zeigt eine PV Anlage nahe Waren, Müritz.
Fraktion GAL fordert sofortigen Stopp der Abrissarbeiten – Fledermausschutz beachten!

(C) upload.wikimedia.org
In den Medien wurde berichtet, dass eine Abbruchfirma großflächig Dachpfannen vom „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“.
„Unsere Fraktion grün+alternativ+links (GAL) fordert den sofortigen Stopp weiterer Abrissarbeiten und Aufklärung im nächsten Umweltausschuss. Wir gehen momentan davon aus, dass mit der Dachabdeckung die Fledermäuse absichtlich aus den Gebäuden vertrieben werden sollen, um die Gebäude abreißen und das Grundstück vermarkten zu können.
Vor Beginn der Arbeiten hätte zunächst ein Gutachten angefertigt werden müssen, wenn die Annahme besteht, dass Fledermäuse in den seit Jahren leerstehenden Gebäuden leben. Dies wurde dem jetzigen Eigentümer Lidl mitgeteilt. Auf Nachfrage bei dem zuständigen Mitarbeiter des Lidl Unternehmens, ob ein entsprechendes „Fledermaus-Gutachten“ existiert, haben wir bisher keine Antwort erhalten.“
Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Neben dem BNatSchG schützt insbesondere die FFH-Richtlinie der Europäischen Union die 25 bedrohten Fledermausarten, die bei uns heimisch sind.
„Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar. Umweltsenator Hinsen muss dafür sorgen, dass Naturschutzgesetze eingehalten werden.“, fordert die Fraktion GAL. „Im Zweifel müsse das Dach vom Eigentümer wieder gedeckt werden, bis alle vorgeschriebenen Untersuchungen zu dem Aufkommen von Fledermäusen abgeschlossen sind.“ (mehr …)
Fledermausschutz beachten!

(C) creativecommons
In den Medien wurde berichtet, dass eine Abrissfirma von dem „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee großflächig Dachpfannen abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“. Unsere Fraktion fordert einen Bericht darüber, wie viele Fledermäuse in dem Gebäude überwintern und ob diese durch die begonnenen Abrissarbeiten beeinträchtigt werden. Sollte die Unversehrtheit der Fledermäuse bedroht sein, müssen die Arbeiten an dem Gebäude gestoppt werden, denn laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Neben dem BNatSchG schützt auch die FFH-Richtlinie der Europäischen Union die 25 bedrohten Fledermausarten, die bei uns heimisch sind.
Das Areal gehört dem Discounter Lidl, das Gebäude soll abgerissen werden. (mehr …)
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