Bartelsholz: Wessen Interessen vertritt die Bürgerschaft?

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13.610 gesammelte Unterschriften: GAL gratuliert zum erfolgreichen Radentscheid

„Wir freuen uns sehr, dass es der Initiative Radentscheid gelungen ist, 13.610 Unterschriften zu sammeln. Das war in den Herbst- und Wintermonaten, insbesondere unter Pandemie-Bedingungen keine leichte Aufgabe. Umso eindeutiger ist das Zeichen, das damit von so vielen Lübeckerinnen und Lübeckern gesetzt wird: Lübeck muss mehr Geld in gute, moderne Radwege investieren!“

Initiative Radentscheid auf dem Weg zur Übergabe der Unterschriften an Bürgermeister Jan Lindenau 2.2.2022, Foto: K.Mentz/GAL
FFF Demo 2020, Foto: K.Mentz/GAL

Antje Jansen, GAL-Bürgerschaftsmitglied, ist überzeugt, dass die politische Mehrheit in der Bürgerschaft nicht länger an dieser eindeutigen Willensbekundung der Bürgerinnen und Bürger Lübecks vorbei entscheiden kann. „Zwar wurden Investitionen für Radverkehr in den vergangenen Jahren gesteigert, doch immer noch kommen wir viel zu langsam voran. Das belegen die traurigen Zahlen der polizeilichen Unfallstatistik sowie Untersuchungen der städtischen Verwaltung.

Wir werden uns in der Bürgerschaft dafür einsetzen, dass den Forderungen der Initiative Radentscheid nachgekommen wird, damit eine Verbesserung der Radwege in den kommenden Jahren deutlich sichtbar und spürbar wird. Wir haben auch nicht die Befürchtung, dass hierdurch weniger Geld für soziale Projekte im Haushalt vorhanden sein wird. Denn an den zig Millionen Zuschüssen für den Lübecker Hafen ist zu sehen, dass Geld vorhanden ist, wenn die politische Mehrheit es will. Es ist eine Frage der Prioritätensetzung.

Übergabe im Rathaus Lübeck, Foto: K.Mentz/GAL

Abgesehen davon, sparen gute Radwege mittelfristig sehr viel Geld, wenn nämlich mehr Menschen aufs Rad umsteigen und auch Umweltfolgekosten in die Gesamtrechnung einfließen. Obendrein gibt es erhebliche Fördermittel, die aus einem investierten Euro schnell zehn Euro machen können. Wir danken den Aktiven der Initiative Radentscheid herzlich für diesen starken, basisdemokratischen Rückenwind und werden uns auf der politischen Ebene weiterhin für eine umweltverträglichere Verkehrspolitik mit guten Fahrradwegen in Lübeck einsetzen.“

Kita-Essen: GAL lehnt geplante Kostenerhöhungen ab

Foto: Katja Mentz

Die Fraktion Freie Wähler und GAL fordert die Hansestadt Lübeck dazu auf, die geplante Kostensteigerung für die Verpflegung in den städtischen Kitas zurückzuziehen und stattdessen zukünftig auch die Verpflegungskosten der freien und kirchlichen Träger zu bezuschussen.

„Eine angekündigte Steigerung der Verpflegungskosten von 52,25 € auf 106,40 € bedeutet für Eltern mit mehreren Kindern, für Alleinerziehende und Eltern mit geringen Einkommen eine besondere Härte, insbesondere da diese ursprünglich Verträge unter anderen  Voraussetzungen mit einer städtischen Kita eingegangen sind. Die Forderung nach Gleichbehandlung aller Träger darf nicht zur Folge haben, dass Verpflegungskosten um mehr als 100 Prozent angehoben werden“, so Juleka Schulte-Ostermann (GAL). „Auch die geplante Reduzierung der Betreuungszeit und Steigerung der Entgelte für die Betreuung lehnen wir vehement ab.“

„Wir haben das Dilemma schon länger kritisiert, dass bei der Verpflegung in Betreuungseinrichtungen sowohl finanziell als auch qualitativ erhebliche Unterschiede bestehen. Unterschiede von monatlich mehr als 50 Euro für Essen sind neben den reinen Betreuungskosten für sehr viele Eltern erheblich“, weiß Katja Mentz, Mutter von drei Kindern und Fraktionsmitglied der GAL im Ausschuss Schule und Sport. „Eine Anhebung der Essenskosten auf 106,40 € in den städtischen Einrichtungen würde nicht zu mehr Gerechtigkeit führen – nur zu mehr sozialen Härtefällen. Denn Unterschiede existieren weiterhin – sowohl in Bezug auf die Qualität als auch finanziell.

Katja Mentz

Wir haben bereits vor Monaten einen Antrag gestellt, nachhaltige Kriterien für Essen in Kitas und Schulen einzuführen, um auf diese Weise stadtweit die Qualität des Essens anzugleichen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass dies nicht zu hohen Kostensteigerungen führen muss, wenn gleichzeitig der Ernährungsplan umgestellt wird. Im Zuge einer Angleichung zwischen den verschiedenen Trägern muss es um eine finanzielle Entlastung von Eltern und um Qualitätskriterien gehen.“

Hier sehen die beiden Kommunalpolitikerinnen vor allem auch das Land in der Pflicht. „Im Zuge der Kita-Reform hat die Landesregierung bewusst versagt und gezielt versäumt, klare Kriterien für die Verpflegung zu formulieren und diese auch finanziell zu fördern. Stattdessen heißt es im Gesetz nur lapidar „Kosten für angemessene Verpflegung“, in denen anteilig jedoch nicht nur Essen und Getränke enthalten sind, sondern auch Energiekosten, Geräte und Personal. Seit der Kita-Reform haben bereits etliche Einrichtungen freier und kirchlicher Träger die Kosten für Verpflegung angehoben, allerdings nicht in dem ungeheuerlich hohem Maße, wie es die Stadt Lübeck nun plant.

„Wir fordern die Stadt auf, die Vorlagen zu allen Kostensteigerungen umgehend zurückzuziehen und stattdessen gemeinsam mit Elternvertretungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen an das Land heranzutreten, damit Kriterien für angemessene „Verpflegungskosten“ und Qualitätsstandards klar benannt und in die Finanzierung mit aufgenommen werden. In Bezug auf die Qualität fordern wir dazu auf, das Essen in allen Einrichtungen innerhalb von fünf Jahren stufenweise auf 100% Bio, möglichst regional und fair (bei z.b. Produkten wie Bananen, Orangen, Kakao etc.) umzustellen. Damit fördert das Land dann nicht nur Kinder sondern auch die enkeltaugliche Landwirtschaft, die Umwelt und den Klimaschutz“, so Katja Mentz und Juleka Schulte-Ostermann abschließend. 

Unser Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich der Stadt- und Kreiselternvertretung Lübeck, die sich im Ehrenamt mit außerordentlich hohem Sachverstand und Engagement gegen die geplanten Kostensteigerungen in den städtischen Kitas ausspricht und genau wie wir fordern, dass alle Kitas gleich gute Bedingungen erhalten und nicht gleich schlechte, wie es die Verwaltung und SPD Lübeck derzeit planen.

Afrikanisches Kulturerbe ist zurückzuführen!

Die Fraktion FREIE WÄHLER und GAL sehen die Argumentation gegen die Restitution* afrikanischer Kulturgüter kritisch. Es ist nicht erst seit gestern bekannt, dass die Lübecker Museen Provenienzforschung (Herkunftsforschung) betreiben. Umso erstaunlicher ist, dass bestimmte Gruppen über die Vorlage der Verwaltung überrascht sind. Die Arbeit von Dr. Frühsorge wurde in mehreren Veranstaltungen kommuniziert. Zuletzt gab es im Dezember 2021 eine Onlineveranstaltung zum Thema. Die Teilnahme der Kulturausschussmitglieder war sehr dürftig.

„Da ist die Rede von Weltkulturgut, ich nenne es Afrikanisches Kulturgut“, so Hermann Eickhoff, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL. “Von Weltkultur zu sprechen erhebt den Anspruch weiter über Kulturgüter aus zweifelhafter Herkunft verfügen zu können. Diese Zweifel bestehen laut Bericht des Sammlungsleiters zu recht.“

Die Sammlung der Völkerkunde wurde 1934 von der Gemeinnützigen Gesellschaft an die Hansestadt Lübeck übergeben. Seither ist die Sammlung stetig erweitert worden und wurde erst kürzlich durch 2600 Exponate des Sammlers Bernd Muhlack aus Kiel bedacht. Das beweist, dass der Museumsverwaltung großes Vertrauen entgegen gebracht wird und die Artefakte in kompetenter Obhut sind. Daher kann sich niemand auf den Vertrag von 1934 berufen, wenn es um Entnahme und Rückgabe von Gegenständen geht, deren Erwerb mit berechtigten Zweifeln behaftet sind. 

„In der Diskussion wird der Eindruck erweckt, als könnten afrikanische Gesellschaften nicht mit ihren Kulturgütern umgehen und es wird behauptet, Rückgaben würden auf dem Schwarzmarkt oder in Auktionshäusern landen. Dies sind infame Unterstellungen, die einem kulturellen und wissenschaftlichen Austausch nicht dienlich sind. Daher: Rückgabe nicht verzögern und den Dialog suchen. Kein eurozentrisches, postkoloniales Verhalten!“ so Hermann Eickhoff abschließend.

* „Restitution: Restitution von Vermögen, Rückerstattung oder Abgeltung geraubter, enteigneter und zwangsverkaufter Kulturgüter Restitution (Kunst), im Speziellen die Rückgabe von 1933-1945 durch die Nationalsozialisten geraubten Gemälden an die Erben der Enteigneten (…).“ Quelle: wikipedia.org

Katja Mentz 26. Januar 2022

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