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Howingsbrook: Natur- und Umweltschutz müssen beachtet werden!

GAL unterstützt Entscheidung der Bauverwaltung und Unteren Naturschutzbehörde

Luftbild Howingsbrook
Quelle: Travemünde Aktuell, Ortsratssitzung 2018

CDU und SPD haben gemeinsam mit weiteren Fraktionen vor vier Jahren die Aufstellung eines Bebauungsplans „Howingsbrook/Rödsaal“ beschlossen. Schon damals wurden die Bedenken der Bauverwaltung und des Bereichs Umwelt- und Naturschutz mehrheitlich von den Fraktionen ignoriert. Die GAL Wähler*innengemeinschaft hatte bereits in der Vergangenheit gegen die Baupläne in bestehenden Landschaftsschutzgebieten gestimmt und ebenfalls auf mögliche Probleme bei der Entwässerung hingewiesen. Deshalb begrüßt der baupolitische Sprecher der GAL, Carl Howe nun die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehöre, die am 20. Juni im Bauausschuss behandelt wird.

Carl Howe, GAL

„Schlimm genug, dass mit der neuen Teutendorfer Siedlung bereits Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet eingestuft wurden, aus dem Schutzstatus entlassen und versiegelt werden. Ein „weiter so“ darf es nicht geben“, so Carl Howe.

Der Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (UNV) macht in einer aktuellen Stellungnahme erneut deutlich, dass das Plangebiet Howingsbrook wertvolle Biotope und Arten enthält, die durch eine Bebauung zerstört würden. Bei Interessenskollision müssen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes mit den Zielen der Bebauungsplanung von der Unteren Naturschutzbehörde abgewogen werden. „Eine Teilentlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet kommt dann in Betracht, wenn den besonderen Schutzzwecken entgegenstehende, überwiegende sachliche Gründe die Zurückstellung der Naturschutzbelange rechtfertigen“, heißt es in der Stellungnahme.

„Dies ist hier jedoch nicht der Fall, wie der Fachbereich richtig darstellt“, unterstützt Carl Howe die Haltung der Verwaltung, die ihre Einschätzung wie folgt begründet: „Die untere Naturschutzbehörde steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, dass sie durch die Entlassung eines erheblichen Flächenanteils aus dem Landschaftsschutzgebiet Travemünder Winkel zur Realisierung der Teutendorfer Siedlung bereits ausreichend Fläche zur Wohnbebauung in Travemünde freigegeben hat. Diese Fläche ist mit der derzeitigen Planung noch nicht ausgeschöpft.“

„Richtig ist, dass wir dringend mehr bezahlbaren Wohnraum brauchen und auch in Travemünde jungen Familien die Möglichkeit geben wollen, den Stadtteil zu verjüngen. Mindestens genauso dringend ist jedoch, dass wir den jungen Familien und später ihren Enkeln eine lebenswerte Zukunft ermöglichen und nicht immer weiter Landschaften versiegeln und Natur zerstören. Anhand der vielen neu entstehenden Ferien- und Zweitwohnungen im Innengebiet von Travemünde zeigt sich, dass hier Flächen vorhanden sind bzw. waren, die ausschließlich für Wohnungsbau hätten genutzt werden können, anstatt Landschaftsschutzgebiete von Investoren überplanen zu lassen“, so der Baupolitiker der GAL.

Komplette Stellungnahme des UNV: https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011953

GAL: Endlich auch CO2 Werte der städtischen Kitas öffentlich

„Gut, dass unsere wiederholten Nachfragen dazu geführt haben, dass nun auch die CO2-Raumwerte der städtischen Kitas veröffentlicht werden“, freut sich Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL Wähler*innengemeinschaft. Seit gestern sind die Daten online einsehbar: https://co2-cockpit.smart-hl.city „Endlich können Eltern, Kita-Mitarbeitende und andere interessierte Menschen zumindest für die ersten städtischen Kitas die Durchschnittswerte der letzten 20 Minuten sowie der letzten sieben Tage in den Räumen ihrer Kita in anonymisierter Form einsehen.“ Als hochgradig besorgniserregend sieht die ehrenamtliche Kommunalpolitikerin jedoch die Ergebnisse ihrer Stichproben: „Meine Zufallsauswahl hat gezeigt, dass es in städtischen Kitas eine Vielzahl an Räumen gibt, die durchgehend Werte im gelben, zum Teil hohen gelben Bereichen haben. Besonders erschrocken bin ich darüber, dass es Räume gibt, deren Kachel regelmäßig, zum Teil täglich im roten Bereich weit über 2.000 ppm anzeigen.

Der höchste von mir eingesehene stündliche Durchschnittswert lag in einer der städtischen Kitas bei 5531ppm! Solche Werte müssten in der Praxis dazu führen, dass die Kitaleitungen umgehend informiert und der Raum so lange nicht genutzt wird, bis die Ursache erkannt und langfristig behoben wurde. Doch das scheint nach wie vor nicht zu passieren. Wir haben ein Steuerungssystem für Luftwerte geschaffen, das jedoch bei Übersteigen der Grenzwerte nicht Alarm schlägt. Für die Schulen haben wir gleiches feststellen müssen. Damit ist der ganze Aufwand sinnlos. Denn auf die Erkenntnisse müssen Taten folgen“, so Juleka Schulte-Ostermann, deren ausdauerndem Engagement es zu verdanken ist, dass mehr Transparenz und Steuerungsmöglichkeit in das CO2 Messsystem der Kitas und Schulen Lübecks gekommen ist. „Wir werden das Thema weiter in den zuständigen Gremien diskutieren und fordern, dass die Daten aller städtischen Kitas veröffentlicht werden und vor allem auch umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um die Messdaten zeitnah auszuwerten und auf einen akzeptablen, nicht gesundheitsgefährdenden zu Pegel bringen. Am Ende wird es vermutlich als kurzfristige Schutzmaßnahme für den Herbst doch auf die Anschaffung weiterer mobiler Luftfilter hinauslaufen, mittelfristig werden Raumnutzungskonzepte verändert und langfristig sicherlich in einigen Kita-Räumen die sehr kostenintensiven Luftaustauschanlagen eingebaut werden müssen. Denn zu hohe CO2-Werte sind auch losgelöst von der Corona-Pandemie eine Gesundheitsgefahr für alle betreuten Kinder und Kita-Mitarbeitenden und verstoßen gegen gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für uns als GAL ist es nicht akzeptabel, dass aus Kostengründen die Gesundheit von Kindern und Kita-Mitarbeitenden wissentlich gefährdet wird.“

Katja Mentz 16. Juni 2022

GAL fordert mehr Transparenz und Weitsicht bei Kita-Gebühren und Verpflegungskosten

Einen Tag vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erhielten die Kommunalpolitiker*innen von der Verwaltung einen Bericht, in dem dargelegt wird, warum aus Sicht der Verwaltung die Bezuschussung der Verpflegungskosten in Einrichtungen Freier oder kirchlicher Träger eine unzulässige freiwillige Leistung sei. In den städtischen Kitas wurden dagegen seit vielen Jahren die Verpflegungskosten um zuletzt rund 50 Prozent aus dem städtischen Haushalt bezuschusst. Um alle Träger – also auch die städtischen Einrichtungen gleich zu behandeln, sollen die Verpflegungskosten für Kinder in städtischen Kitas nun zum 1. August 2022 von 52,25 Euro auf 106,40 Euro pro Monat angehoben werden. Elternvertretungen fordern dagegen dazu auf, von einer Erhöhung abzusehen und stattdessen auch den Verpflegungskosten bei den anderen Trägern zu bezuschussen.

Dazu schreibt die Verwaltung, dass eine erhöhte Landesförderung keinerlei Spielräume für eine Entlastung von Eltern bei den Verpflegungsbeiträgen ermögliche, da dies für die Hansestadt Lübeck als Konsolidierungskommune eine freiwillige Leistung darstellen würde.

Kurzfristige Vorlage ist eine Zumutung

„Zunächst mal, ist es eine Zumutung und nicht in Ordnung, dass die Verwaltung dieses Papier den überwiegend ehrenamtlichen Ausschussmitgliedern erst einen Tag vor der Sitzung zur Verfügung stellt. In dem Bericht werden Aussagen getroffen, die konträr zu Aussagen der ehemaligen Landesregierung stehen. Wie sollen wir Kommunalpolitiker*innen in der Kürze der Zeit überprüfen können, was richtig ist“, empört sich Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. „Die gesamte Vorlage zur Erhöhung der Kita-Gebühren und Verpflegungskosten muss auf jeden Fall nochmals vertagt werden, damit dem Ausschuss Gelegenheit gegeben wird, in der nächsten Sitzung auch mit zuständigen Landesvertretungen über die Sachlage zu diskutieren. Es fehlen nach wie vor Klarheit und Transparenz über zusätzliche Förderung durch das Land seit der Kita-Gesetz-Reform und durch die Beitragsdeckelung erhöhte Kosten für die Stadt Lübeck.

Auswertung und Bilanzen liegen nicht vor

So heißt es in dem Bericht: „Es werden daher aus Sicht der Städte in puncto Vorher-Nachher-Bilanz eigene Berechnungen angestellt, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen sind, womöglich aber zu Nachverhandlungsbegehren führen werden. Die Auswertung der Überleitungsbilanzen durch das Land liegt ebenfalls noch nicht vor. Eine auf das Jahr 2021 bezogene erste Einschätzung ergibt aber, dass eine Entlastung der Hansestadt Lübeck nicht eingetreten ist. Die durch das KitaG verursachten Mehrausgaben (u.a. für Standarderhöhungen, gedeckelte Elternbeiträge) in Höhe von rund 8,5 Mio. EUR wurden durch die vorgesehene Erstattung des Landes nicht abgedeckt. Die Hansestadt Lübeck hat im Zuge der Änderungen des KitaG eine Einmalzahlung in Höhe von 0,93 Mio. EUR vom Land erhalten. Im Gegensatz zu den abgesenkten Elternbeiträgen hat damit aber keine dauerhafte Entlastung der Hansestadt Lübeck durch das Land stattgefunden.“

Nach einem Jahr immer noch keine genauen Zahlen

„Es ist schon erstaunlich, dass selbst nach einem Jahr noch keine genauen Zahlen vorliegen, die Kosten für Eltern jedoch bereits erhöht werden sollen. Das geht gar nicht“, so Antje Jansen, GAL-Mitglied in der Bürgerschaft. „Wir lehnen eine Erhöhung der Kita-Gebühren und die Verdoppelung der Verpflegungskosten ab.“

„Stattdessen fordern wir die Landesregierung auf, verbindliche Standards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen im Kita-Gesetz festzulegen und die Kosten anteilig zu übernehmen. Essen ist heute mehr als reine Nahrungsaufnahme. Gesellschaftlich gesehen ist es eine soziale Aufgabe, alle Kinder mit gutem Essen zu versorgen und gleichzeitig auch Bildungsauftrag, Kinder frühzeitig und ganzheitlich an dieses wichtige Thema heranzuführen. Das beginnt bei selbst gepflanzten Kartoffeln und Gemüsebeeten in Kitas und reicht bis zur Thematisierung, dass Kinder in Westafrika in der Kakao Ernte für unsere Schokolade arbeiten müssen, und wie wir das ändern können“, so Katja Mentz, die sich für nachhaltige Ernährung in Kitas und Schulen einsetzt.

Eltern ent- und nicht weiter belasten!

„Es kann nicht sein, dass Eltern die Leidtragenden sind. Wir fordern Politik in Stadt und Land dazu auf, eine zukunftsweisende Lösung zu finden, um Eltern zu ent- und nicht weiter zu belasten. In jedem Fall brauchen wir endlich auch mehr Transparenz über die Finanzierung der Kitas“, so Juleka Schulte-Ostermann abschließend.

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