Linke und GAL:  Inklusion bleibt Lippenbekenntnis der Bürgerschaftsmehrheit

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Bürgerschaft zeigt menschlichen Schicksalen kalte Schulter

Die Fraktion LINKE & GAL beantragte auf Initiative der Lübecker Zivilbevölkerung in der Bürgerschaft am 31.08.2023, dass Bürgermeister Lindenau mit den schleswig-holsteinischen Städten im Städtebündnis „Sicherer Hafen“ eine gemeinsame Stellungnahme gegen die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) bei der Bundesregierung abgibt. Denn die GEAS-Reform verletzt die universell geltenden Menschenrechte. Die Bürgerschaft lehnte die Behandlung des Antrags mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, AfD und BfL ab und ließ ihn von der Tagesordnung nehmen.

Lübecker Stadtmütter und Autonomes Frauenhaus

Lübeck hatte sich 2018 dem Städtebündnis Sicherer Hafen angeschlossen und 2019 die Potsdamer Erklärung unterzeichnet. „Damit haben wir uns als Stadt unter anderem verpflichtet, uns mit den Schutzsuchenden zu solidarisieren und mehr geflüchtete Menschen in Lübeck aufzunehmen, als durch die Verteilung über den Königsteiner Schlüssel zu uns kommen. Auch haben wir uns verpflichtet, mit der Landes- und Bundespolitik Kontakt aufzunehmen, dass diese die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für uns als Kommune schaffen“, so Andreas Müller, Fraktionsvorsitzender der LINKE & GAL.

Übergabe des Offenen Briefes an Bürgermeister Lindenau und Stadtpräsident Schumann durch das Flüchtlingsforum

Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL Lübeck ergänzt: „Mit der geplanten GEAS-Reform wird es uns kaum möglich sein, Geflüchtete solidarisch aufzunehmen, denn die Mehrzahl der geflüchteten Menschen wird dann in Lagern an den europäischen Grenzen oder in Staaten außerhalb der EU interniert. Dies betrifft auch Familien mit Kindern. Wie diese Lager aussehen und unter welchen unwürdigen Bedingungen Menschen dort festgehalten werden, wissen wir aus Griechenland.“

Das Absetzen von der Tagesordnung wurde stellvertretend für alle ablehnenden Fraktionen von Thorsten Fürter, FDP begründet: Die Lübecker Bürgerschaft sei von nahezu allen Entscheidungen der EU, Bundes- oder Landesebene betroffen, ohne dass Lübeck eigene Entscheidungsmöglichkeiten hätte. Es sei daher vor Jahren eine Vereinbarung unter den Fraktionen getroffen worden, nur solche Themen in der Bürgerschaft zu behandeln, die auch von Lübeck entschieden werden könnten. Denn andernfalls würden die Sitzungen zu lange dauern und die Tagesordnung nicht abgearbeitet werden können.

„Das ist eine fadenscheinige Begründung, die nicht zutrifft und passend gemacht wird, weil aktive Verantwortungsübernahme gegenüber Menschen auf der Flucht verweigert wird. Anders lässt es sich nicht erklären, da die FDP selbst in der Bürgerschaft am 31.08.2023 den Antrag gestellt hat, die Ostsee nicht als Nationalpark auszuweisen und das, obwohl diese Entscheidung allein auf Landesebene und nicht in Lübeck getroffen werden kann,“ so Juleka Schulte-Ostermann. 

Andreas Müller weist darauf hin, dass auch das Engagement für den Erhalt des Marienkrankenhauses oder für den Standort der UNI Lübeck Beschlüsse der Bürgerschaft mit Resolutionscharakter waren, deren Entscheidung nicht durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden konnte. Es gibt also zahlreiche Beispiele, die der vorgebrachten Argumentation widersprechen.

„Kein Statement gegen die massenhafte Verletzung von Menschenrechten und eine weitere Verschärfung des Asylrechts geben zu wollen, bedeutet Zustimmung“, so Dalila Mecker von der Fraktion LINKE & GAL. „Wir sind entsetzt, dass eine kleine Geste der Solidarität und des Protests mehrheitlich von der Lübecker Bürgerschaft verweigert wurde.“

„Der offene Brief und die Aufforderung zu handeln, von 26 Lübecker Organisationen und Einzelpersonen, wie der Pröbstin Petra Kallies, dem ehemaligen Bürgermeister Michael Bouteiller und der Flüchtlingsbeauftragten des Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, Elisabeth Hartmann-Runge unterzeichnet, wird damit komplett ignoriert, ebenso wie das Schicksal schutzsuchender Menschen“, so die Fraktion LINKE & GAL.

Offener Brief unterzeichnet von 26 Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen:

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Katja Mentz 1. September 2023

GAL lehnt Gebührenerhöhung für Übergangswohnen ab

Nach gerade mal zweieinhalb Jahren legt die Verwaltung eine neue Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen, wie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in der Hansestadt Lübeck vor. Die  neue Benutzungs- und Gebührensatzung sieht beispielsweise Erhöhungen für Einzelpersonen von bisher 360 € auf 411 € (Grundbetrag 360 €, Heizkostenzuschlag 14 €, Stromkostenzuschlag 37 €) vor. Für eine vierköpfige Familie sollen zukünftig 941 € statt bisher 738 € fällig werden.

Begründet wird dies unter anderem mit der seit 2022 stark erhöhten Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine, gestiegenen Energiekosten und einer Erhöhung der Mietobergrenzen. Eine Anpassung der Benutzungsgebühr für die Nutzung der Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck sei „notwendig“, heißt es in der Begründung.

„Hierbei wird jedoch nicht erwähnt, dass die Hansestadt bei der Erhebung dieser Gebühren freie Hand hat und durchaus auf eine Erhöhung verzichten kann. Für Bewohner*innen, die aufgrund von Einkommen durch Arbeit die Gebühren selbst tragen müssen, bedeutet eine Erhöhung eine Vergrößerung der Armut. Denn Lebensmittelpreise und Kosten für den persönlichen Bedarf sind ebenfalls erheblich gestiegen, ohne dass die Einkommen der Inflation angepasst wären. Das heißt, bei erhöhten Gebühren für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad bliebe den Betroffenen erheblich weniger Geld für die sonstigen Lebenshaltungskosten. Dies stellt eine besondere Härte dar und wird von uns abgelehnt“, so Katja Mentz, GAL.

„Es ist unredlich, für Übergangswohnheime eine Gebühr in Höhe regulärer Mieten zu erheben, zumal Menschen aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum teilweise über Jahre in einer beengten Gemeinschaftsunterkunft leben müssen. Im Sozialausschuss war ich jedoch der einzige, der gegen die Erhöhung argumentiert hat“, so Andreas Müller, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion LINKE & GAL.

„Die Mietobergrenzen für Wohnungen auf das Leben im Mehrbettzimmer anzuwenden, ist nicht nachzuvollziehen. Deshalb schlossen sich bereits 2020 die Fraktionen CDU und SPD einem Antrag der GAL und Freien Wähler an, eine bereits beschlossene Gebührenerhöhung aus oben genannten Gründen rückgängig zu machen. Wir appellieren an alle Fraktionen, auch dieses Mal von einer Vergrößerung der Armut für Menschen in Übergangswohneinrichtungen Abstand zu nehmen und die Vorlage abzulehnen“, so die Fraktion LINKE & GAL, die einen entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft stellt.

Antrag im Wortlaut:

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GAL & Linke: Städtebündnis „Sicherer Hafen“ zu GEAS

Fraktion Linke & GAL
Die Fraktion Linke & GAL beantragt zur kommenden Bürgerschaft im August 2023, dass die Hansestadt Lübeck, Mitglied im Städtebündnis "Sicherer Hafen", sich gemeinsam mit anderen schleswig-holsteinischen "Sicheren Hafen-" Städten für eine Ablehnung der geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) einsetzt. 

Dalila Mecker (Bürgschaftsmitglied Linke), erklärt:
"Mit unserem Fraktionsantrag bitten wir den Bürgermeister, um eine gemeinsame Stellungnahme gegen GEAS zusammen mit den anderen Kommunen "Sicherer Hafen." Denn diese Reform verletzt die universell geltenden Menschenrechten massiv." 

Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied GAL ergänzt:
"Die Bundesregierung hat am 08. Juni 2023 der Reform des GEAS zugestimmt. Diese Reform steht im Widerspruch zu den Grundgedanken und Werten des Städtebündnisses "Sicherer Hafen" und somit auch der Lübecker Bürgerschaft, die sich bereits am 27. September 2018 zum "Sicheren Hafen" erklärt hat. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, eine gemeinsame Initiative der "Sicherer Hafen"-Städte zu starten, um die Ablehnung der GEAS-Reform deutlich zum Ausdruck zu bringen."

Die GEAS-Reform und der damit einhergehende massive Abbau von Menschenrechten werden immer wieder mit der Überlastung der Kommunen begründet. "Als weltoffene, tolerante Hansestadt Lübeck sehen wir es als unsere demokratische Pflicht an, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Bürgermeister der Bundesregierung klarzumachen, dass die angespannte Situation in den Kommunen kein Vorwand sein darf, um ein solch menschenrechtswidriges Vorhaben umzusetzen", so Andreas Müller (Bürgschaftsmitglied Linke, Fraktionsvorsitzender Linke & GAL).

Die drei Bürgerschaftsmitglieder betonen abschließend: 

"Die Hansestadt Lübeck hat sich bereits 2018 zum "Sicheren Hafen" erklärt und ist Mitglied im Bündnis "Städte Sicherer Häfen". Mit dieser Entscheidung haben wir deutlich gemacht, dass wir solidarisch mit den Forderungen der Seebrücke und den Menschen auf der Flucht sind. Als Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden wir uns weiterhin für die humanen und menschenrechtskonformen Werte und Ziele der Hansestadt Lübeck im Sinne des "Sicherer Hafens" einsetzen, somit gemeinsam für eine menschenrechtskonforme Asylpolitik engagieren und uns gegen die GEAS-Reform aussprechen."

Der Antrag im Wortlaut:
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Katja Mentz 27. August 2023

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Katja Mentz 17. Mai 2023