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GAL: Anspruch auf digitales Endgerät wahrnehmen!

Die Wähler*innengemeinschaft GAL Lübeck wirbt dafür, dass Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern ihren Anspruch prüfen. „Es klafft ja immer noch eine große Versorgungslücke an einigen Schulen. Wer Bedarf hat, sollte zügig einen Antrag beim Jobcenter stellen“, so die GAL. Denn die Anschaffung weiterer mobiler Geräte über die Hansestadt Lübeck aus Mitteln des Digitalpakts ist noch nicht in Sicht.

Wer Anspruch auf Leistungen nach ALG II-, SGB XII oder AsylbLG hat, kann für den Distanzunterricht beim Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 Euro für ein digitales Endgerät und Zubehör beantragen, wenn die Schule kein Leihgerät zur Verfügung stellt.

Antragsformulare als Download

Ausführliche Informationen, Formulare für Antrag und Schulbescheinigung gibt es auf folgender Internetseite: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Musterantrag für ein digitales Endgerät bei Distanzunterricht Download siehe Link

„Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen sowie Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Zuschuss kann beim Jobcenter beantragt werden, wenn das digitale Endgerät für den Distanzunterricht benötigt und nicht anderweitig gestellt wird. Wichtig ist, dass eine offizielle Bescheinigung der Schule vorliegt, dass kein mobiles Gerät entliehen werden kann. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können“, so die GAL.

Nur 150 Anträge beim Jobcenter

Doch obwohl es seit Anfang Februar die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt, die Anschaffung von digitalen Geräten finanziell zu bezuschussen, sind beim Jobcenter Lübeck bis zum 24. Februar lediglich 150 Anträge gestellt worden.

„Gemäß einer Bedarfsabfrage an Lübecker Schulen im vergangenen August müssen vermutlich immer noch rund 3.000 Kinder und Jugendliche den Distanzunterricht ohne geeignetes digitales Gerät stemmen“, zeigt sich Katja Mentz, stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss, verwundert über die niedrige Zahl von Anträgen beim Jobcenter.

5.807-2.703=?

Insgesamt hatten 5.807 Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen Bedarf für ein digitales Endgerät angemeldet. Die Hansestadt Lübeck konnte bisher 2.703 Geräte aus Mitteln des Digitalpakts beschaffen und an Schulen übergeben, um damit den Distanzunterricht zu unterstützen.

„Über den Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter sollte über Medien und Schulen noch besser informiert werden. Damit es schnell geht könnten Antragsformulare, wo nicht bereits geschehen, über die Schulen ausgegeben und als Download auf den Internetseiten der Schulen bereitgestellt werden.“

Bedarf erneut abfragen

Darüber hinaus fordert GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen Transparenz über die Nennung von Problemen und die zügige  Beseitigung bürokratischer Hemmnisse bei der Verteilung der vorhandenen Geräte an Schulen. „Wer aus Geldmangel keinen Computer oder Internetanschluss hat, dem fehlt mitunter auch das Geld für eine Haftpflichtversicherung*. Das darf kein Grund sein, einer Schülerin oder einem Schüler das benötigte Notebook zu verwehren.“ (*Nachträgliche Anmerkung: Lt. einer aktuellen Presseinformation des Lübecker Bürgermeisters trägt die Hansestadt Lübeck die Haftung für verliehene Geräte. Dem Schulamt seien keine Kinder oder Jugendlichen bekannt, die Bedarf an einem digitalen Endgerät haben.)

Digitales Klassenzimmer 2020

Außerdem fordert die GAL, die 444 mobilen Endgeräten, die lt. Verwaltungsschreiben ungenutzt sind, unverzüglich an bedürftige Schülerinnen und Schüler auszuteilen.

Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, fordert eine erneute Abfrage an Schulen vor den Osterferien. „Nur so erfahren wir, ob die angeschafften Geräte der Schulen, Geräte aus Privatspenden und die neue Förderung über das Jobcenter den Bedarf decken. Wenn weiter Kinder ohne digitale Endgeräte im Distanzunterricht sitzen, müssen umgehend über neue Landes- oder auch Haushaltsmittel der Stadt Lübeck weitere Geräte angeschafft werden. Schüler:innen haben ein Recht auf Bildung und dürfen aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht noch mehr benachteiligt werden als sie es ohnehin schon sind.“

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GAL: Die Jugendlichen haben zu Recht die Faxen dicke

Skaterplatz Kanalstraße

Anlässlich der von Unbekannten durchgeführten Aktion am 01.03.2021, das Verbotsschild am Skaterplatz, Kanalstraße Lübeck durch ein Erlaubnisschild auszutauschen, stellt die Wähler*innengemeinschaft GAL fest: Die Jugendlichen haben zu Recht keine Lust mehr, in der Pandemie stets übergangen zu werden. Die Welt der Erwachsenen und Wirtschaft öffnet, die Welt der Jugendlichen bekommt weiterhin ein Gitter mit dickem Schloss vorgehängt. Dass die Stadt Lübeck nun gleich mit einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung reagiert, bewertet die GAL als unnötig kriminalisierende Überreaktion auf berechtigten Protest von Jugendlichen in der Pandemie.

Jugendliche Lübecks erleben seit einem Jahr, dass sie keine Priorität in der Pandemie haben. Mittlerweile öffnen Friseure, der Tagestourismus darf sich in Travemünde wieder tummeln, Nagelstudios die Nägel schick machen, Garten-Center die Hobbygärtner*innen erfreuen, die Öffnung des Einzelhandels, der Museen, Galerien und Gedenkstätten, Massagepraxen, Sonnen- und Tattoostudios und Fahrschulen ab dem 08.03.2021 steht unmittelbar bevor. Und die Jugendlichen? Sie werden – wie seit Monaten schon – weiter zu Hause sitzen. Betretungsverbot der Schulen auf immer noch unbestimmte Zeit ab 7. Klasse, weiterhin keine reguläre Öffnung von Jugendtreffs, gesperrter Skaterplatz und das bei Inzidenz von mittlerweile unter 35 in Lübeck. 

GAL Vorstand: Juleka Schulte-Ostermann, Lucie Messerschmidt und Hermann Eickhoff

„Den Jugendlichen ist bewusst: Dank der Öffnung der „Erwachsenenwelt“ wird der Virus voraussichtlich wieder um sich greifen, die Inzidenz erneut steigen und somit sitzen die Jugendlichen ohne jede Perspektive in angeordneter Isolation auf unbestimmte Zeit zu Hause fest“ so Lucie Messerschmidt, Vorstandsmitglied der GAL . Ihr Vorstandskollege Hermann Eickhoff fährt fort: „Die Jugendlichen haben zu Recht die Faxen dicke. Mit Kreativität haben – so unsere Vermutung – Jugendliche nun darauf reagiert und  das Verbotsschild am Skaterplatz kurzerhand in ein Erlaubnisschild geändert.“

Juleka Schulte-Ostermann, Erziehungswissenschaftlerin, Diplom-Kriminologin, ebenfalls Vorstand sowie kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, ergänzt: „Dass die Stadt Lübeck auf diese Aktion direkt mit einer Strafanzeige reagiert, ist doch etwas überzogen und kriminalisiert die protestierenden Jugendlichen völlig unnötig. Abweichendes Verhalten von Jugendlichen ist normal – warum sollte das in einer Pandemie anders sein? Die Aktion der Jugendlichen war – wenn es denn Jugendliche waren – zudem mit Blick darauf, dass ihr Lockdown im Vergleich zu dem der Erwachsenen und der Wirtschaft so viel perspektivloser und länger andauert, nun wirklich harmlos.“ 

Der Wunsch des Vorstands-Trios ist, dass die Stadt die Aktion der vermutlich jugendlichen Unbekannten als das versteht, was es sicherlich auch war: Protest und Hilferuf zugleich, endlich wahrgenommen zu werden: „Vielleicht verstehen die entscheidungstreffenden Stellen in Verwaltung und Politik jetzt endlich, dass es nicht angehen kann, dass Lockerungen für Erwachsene und Wirtschaft überall möglich gemacht werden, bei den Jugendlichen aber nichts passiert. Entweder, der Virus lässt Lockerungen zu, dann haben diese als allererstes bei den Kindern und Jugendlichen zu erfolgen, wie es vollmundig von den entscheidenden politischen Stellen stets versprochen wurde. Oder aber der Virus erlaubt keine Öffnung. Dann müssen aber auch alle zu Hause bleiben. Nicht nur Jugendliche und Kinder.“

Digitale Endgeräte vergammeln in Schulen

Alltag beim Distanzunterricht, Bild (C): GAL

„Das ist ein waschechter Skandal!“ Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL ist entsetzt über die Information, dass rund die Hälfte der 2.700 Laptops und Tablets, die von Schulen für bedürftige Kinder und Jugendliche angemeldet und über den DigitalPakt Schule finanziert wurden, ungenutzt und teilweise noch verpackt in einigen Schulen lagern sollen. „Warum wurden die Geräte nicht unverzüglich an die bedürftigen Schüler*innen übergeben? Immer noch sind hunderte Lübecker Schüler*innen ohne ausreichende digitale Ausstattung im Distanzunterricht. Die Geräte müssen sofort umverteilt werden“, so die Forderung der GAL.

Die Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler & GAL hatte erneut einen Antrag zur Bürgerschaft eingebracht, dass alle bedürftigen Schüler*innen ein Laptop oder Tablet zur Verfügung gestellt bekommen müssen – notfalls aus dem städtischen Haushalt finanziert, solange der Bund nicht zahlt.

Die Tatsache, dass noch über tausend Geräte in Schulen lagern sollen, ändert die Lage.
Auch wurde nun auf Bundesebene endlich darüber entschieden, rückwirkend zum 1. Januar 2021 einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind.

Gezahlt werden bis zu 350€ pro Schüler*in für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör, wenn diese nicht von der Schule gestellt werden. „Dass jedoch einige Schulen massenhaft digitale Geräte im Schrank horten statt sie längst an bedürftige Schüler*innen verteilt zu haben, ist eine Riesensauerei. Wir befinden uns bereits seit zwei Monaten im Distanzunterricht. Hierüber fordern wir rückwirkend Aufklärung und behalten weiter im Auge, ob alle Schüler*innen mit digitalem Endgerät ausgestattet sind. Denn auch, wenn die Schulen bald wieder öffnen, bleibt bei Wechselunterricht ein digitales Gerät unverzichtbar.“

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Katja Mentz 14. Januar 2021

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