GAL lehnt Kuhhandel mit TenneT ab:

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Höhenflug am Stadtgraben gestoppt

Aus der Vorlage der Stadtverwaltung

In der Bürgerschaftssitzung wurde mit knapper Mehrheit und Stimmen der GAL, SPD und Grünen der Antrag der GAL Fraktion beschlossen, die Höhe der geplanten Baukörper an der Fackenburger Allee auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Überzeugen konnte die GAL mit einem Schreiben des Welterbebeauftragten Dr. Reiner Zittlau an die Fraktion, in dem dieser davor warnt, ein derart massives Gebäude konkurrierend mit der Altstadt in die Pufferzone zu setzen. „Wir freuen uns, mit dem Beschluss unseres Antrags deutlich gemacht zu haben, dass Investoreninteresse auf Gewinnmaximierung keinen Vorrang vor dem Wert des Weltkulturerbes haben darf.“, so Carl Howe, Baupolitiker der GAL. Dem Gegenargument der CDU, man solle doch zunächst den Architektenwettbewerb abwarten, setzte Howe in der Bürgerschaftsdebatte entgegen, dass es sich dabei lediglich um einen Fassadenwettbewerb handeln würde. Beim Berliner Bauamt habe er bereits vor Jahren erlebt, wie Architekten mit schönen Bildern von Fassaden Bauten durchsetzen konnten, die in der späteren Umsetzung durch die Masse des Baukörpers als Fehlplanung angesehen wurden. Deshalb sei es der GAL wichtig, die erlaubte Bauhöhe von 29,4 m auf die ursprünglich vorgesehenen 22 m über Normalhöhennull zu reduzieren.

Hintergrund und der beschlossene Antrag (im Anhang): Das Gelände Fackenburger Allee/Stadtgraben (ehemaliges Autohaus) gehört einem privaten Investor. Im Jahr 2014 gab es bereits einen Bebauungsplan für Gebäude mit einer Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN). Dies reichte dem Investor jedoch nicht. So gab der Bauausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2017 mehrheitlich grünes Licht dafür, den Baukörper auf bis zu 29,40 m NHN zu erhöhen. Lediglich ein Fassadenwettbewerb wurde noch verlangt. Wir lehnen es ab, dass in derart exponierter Lage, direkt gegenüber der Altstadt ein Investor sich mit seiner Vorstellung von Gewinnmaximierung durchsetzen konnte. Wir befragten den ICOMOS Welterbebeauftragten Dr. Zittlau, wie er die Baupläne beurteilt. In seinem Antwortschreiben an die GAL rät dieser dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Zwar sieht er die Sichtachsen von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin nicht gefährdet. Doch kritisiert der Welterbebeauftragte die Wucht des geplanten überdimensionierten Neubaukörpers, der zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt werde. Er könne verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt rege.

Reduzierung des Bauvolumens des geplanten Neubaus Fackenburger Allee_Stadtgraben (mehr …)

GAL Anträge zur Bürgerschaftssitzung 29. Juni 2017

Bevor die Bürgerschaft sich in die Sommerpause verabschiedet, stellt unsere Fraktion grün+alternativ+links noch zahlreiche Anträge zu den Themen Abschiebestopp Afghanistan, Aktionsplan Bienenschutz, Reduzierung des Bauvolumens an der Fackenburger Allee/Stadtgraben, Stellenwiederbesetzung im Museum für Natur und Umwelt, Umweltauswirkungen des Baustoff-Aufbereitungs-Zentrum in Lübeck Kücknitz und Produkte aus Fairem Handel. Es wird außerdem einen interfraktionellen Antrag von SPD, GAL u. BfL zur Einrichtung eines Behindertenbeirats gem. § 47d der Gemeindeordnung sowie einen interfraktionellen Antrag zu den Stadtteilbüros geben.

Interessant sind auch die Antworten auf unsere Anfrage zum Umsetzungsstand Entwicklung eines „Zentrums für Umweltbildung“ – ein Beschluss aus dem Jahr 2012, am Ende der Anträge.

Bei mehrseitigen PDF kann am unteren Rand der Seite „umgeblättert“ werden.

Zu den meisten o.g. Themen hatten wir in den vergangenen Tagen bereits Pressemitteilungen veröffentlicht, die ebenfalls auf unserer Internetseite zu finden sind.

Alle GAL Anträge und Anfragen, teilweise Antworten auf unsere Anfragen sind hier nachzulesen: (mehr …)

Katja Mentz 28. Juni 2017

Erbpacht? Ja bitte!

Dr. Volker Koß (GAL)

Lübeck ist – keiner sagt es – die Stadt der Erbpacht! Mit 8500 Erbpachtverträgen für Wohnzwecke ist Lübeck die deutsche Stadt mit den meisten Erbpachtgrundstücken. Rund 750 Verträge laufen in den 2020er Jahren aus. Zeit, Bilanz zu ziehen. Einige ErbpächterInnen wollen ihr Grundstück kaufen, andere möchten es verkleinern, doch alle wollen auf ihrem Grundstück bleiben. Die Stadt will die Verträge für weitere 99 Jahre verlängern. Die Bilanz ist positiv. Doch die alten Verträge sind – zum Vorteil der ErbpächterInnen – nicht inflationsgesichert. Das wird geändert. Der Vorteil der Stadt liegt im Wertzuwachs der Grundstücke. Und der ist erheblich. Die Beschlüsse der Bürgerschaft zu den neuen Erbpachtverträgen erklären die Berechnung des neuen, aus Sicht der GAL zu hohen Erbpachtzinses nicht. Das ist unwürdig in einer Bürgergesellschaft. Ein wertgesicherter 4%iger Pachtzins ist viel höher als der übliche 4%ige Zins. Die GAL fordert einen durchsichtigen Zins, bei dem Lübeck nach 99 Jahren den selben Betrag kassiert – egal ob das Grundstück heute verkauft oder wertgesichert verpachtet wird. Kein Problem für eine erfahrene ModellrechnerIn. Lasst uns dann mit diesem fairen Pachtzins für die neuen alten ErbpächterInnen im Januar 2019 das hundertjährige Bestehen des Erbbaurechtsgesetzes feiern. In Lübeck, der Stadt der Erbpacht! Lübeck ist – keiner sagt es – die Stadt der Erbpacht! Mit 8500 Erbpachtverträgen für Wohnzwecke ist Lübeck die deutsche Stadt mit den meisten Erbpachtgrundstücken. Rund 750 Verträge laufen in den 2020er Jahren aus. Zeit, Bilanz zu ziehen. Einige ErbpächterInnen wollen ihr Grundstück kaufen, andere möchten es verkleinern, doch alle wollen auf ihrem Grundstück bleiben. Die Stadt will die Verträge für weitere 99 Jahre verlängern. Die Bilanz ist positiv. Doch die alten Verträge sind – zum Vorteil der ErbpächterInnen – nicht inflationsgesichert. Das wird geändert. Der Vorteil der Stadt liegt im Wertzuwachs der Grundstücke. Und der ist erheblich. Die Beschlüsse der Bürgerschaft zu den neuen Erbpachtverträgen erklären die Berechnung des neuen, aus Sicht der GAL zu hohen Erbpachtzinses nicht. Das ist unwürdig in einer Bürgergesellschaft. Ein wertgesicherter 4%iger Pachtzins ist viel höher als der übliche 4%ige Zins. Die GAL fordert einen durchsichtigen Zins, bei dem Lübeck nach 99 Jahren den selben Betrag kassiert – egal ob das Grundstück heute verkauft oder wertgesichert verpachtet wird. Kein Problem für eine erfahrene ModellrechnerIn. Lasst uns dann mit diesem fairen Pachtzins für die neuen alten ErbpächterInnen im Januar 2019 das hundertjährige Bestehen des Erbbaurechtsgesetzes feiern. In Lübeck, der Stadt der Erbpacht!

Katja Mentz 27. Juni 2017

Bauschuttanlage Travemünder Landstraße: Fehlentscheidung in allen Einzelheiten

Bauschuttanlage an der Travemünder Landstraße: „Fehlentscheidung in allen Einzelheiten“  Spätestens seit der Veröffentlichung des Gutachtens vom „Umweltnetzwerk Hamburg – Büro für Umweltfragen“ sind weitere Verzögerungen bei der Aufklärung der Vorgänge […]

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Öffentliche Toilette am Markt kommt

Wer regelmäßig in der Innenstadt ist, sieht den Neubau des Hotels am Markt rasant voran schreiten, das genehmigte Höhenmaß ist nahezu erreicht. Mit der Baustelle fiel an der Stelle eine […]

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Katja Mentz 20. Juni 2017

GAL beantragt: Aktionsplan Bienenschutz für Lübeck

Neben der Honigbiene wurden in Schleswig-Holstein 296 Wildbienenarten nachgewiesen. 70 Arten davon gelten als ausgestorben, 103 Arten gelten als gefährdet, denn es fehlt ihnen an Nahrungs- und Nistplätzen. Da von […]

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