GAL lehnt Kuhhandel mit TenneT ab:

weiter lesen..

GAL unterstützt BürgerEnergie für Lübeck

Ort der PV-Anlage

Klimaschutz ist lebenswichtig. So haben Europäischer Rat und die Bundesrepublik Ziele vereinbart, um Treibhausgasemissionen zu mindern und den Ausbau erneuerbarer Energie zu steigern. Die Bundesregierung will den Ausstieg aus fossiler Energie bis 2050 erreichen.

Auch die Lübecker Bürgerschaft beschloss in 2010 mit dem Klimaschutzkonzept und dem Handlungsleitfaden für die Verwaltung der HL den Ausbau der erneuerbaren Energie vorrangig zu behandeln.

In 2013 gründete sich die BürgerEnergie Lübeck e.G. (BEL), um den privatisierten Anteil der Stadtwerke nach Lübeck zurückzuholen, als der dänische Investor diesen zum Verkauf anbot.

Die Genossenschaft strebt eine bezahlbare Energieversorgung an, die sich aus regenerativen und regionalen Quellen speist und bei deren Gestaltung Bürgerinnen und Bürger, Klein- und Mittelbetriebe mitreden können.

Auf dem Haldengelände der ehemaligen Metallhüttenwerke in Lübeck-Herrenwyk beabsichtigt die BEL den Bau und Betrieb einer Solaranlage mit einer Leistung von 750 kW. Nach ausgiebiger Eignungsprüfung der versiegelten 17.000 qm Konversionsfläche (Altlasten) spricht alles dafür. Im bestehenden F-Plan ist das Gelände als gewerbliche Baufläche vorgesehen, die von der KWL vermarktet wird.  Nur der B-Plan fehlt – dafür fand die Bauverwaltung bisher keine Zeit. Das ist extrem bedauerlich.“, so die GAL. „Andere Kommunen würden sich um Investoren für PV-Anlagen reißen. In Lübeck führt der Personalmangel in manchen Bereichen dazu, dass solche Vorhaben nicht voran kommen.“

Mit einem entsprechenden Bürgerschaftsantrag auf B-Plan Erstellung unterstützen wir ausdrücklich die Ziele der BEL, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voran zu bringen und setzen darauf, dass weitere Fraktionen sich anschließen werden.“, so Antje Jansen, GAL Fraktionsvorsitzende. (mehr …)

Armutskontrolle im Theater abschaffen!

Lübeck Card

Mit der Anerkennung der Lübeck Card das Recht auf diskriminierungsarme kulturelle Teilhabe auf das Theater ausweiten!
Lübecks Theater erkennt die Lübeck Card noch immer nicht als Berechtigungsnachweis für Preisermäßigungen an.

„Wir erwarten vom Aufsichtsrat des Theaters, dass er Schluss macht mit der jetzigen Praxis öffentlicher Armutskontrollen im Stadttheater. Traurig genug, dass erst wieder Betroffene durch ihren Protest einen Anstoß dafür liefern müssen, dass längst Beschlossenes endlich verwirklicht wird«, erklärt dazu Kristina Aberle, die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) in der Lübecker Bürgerschaft: „Die Lübeck Card weist die Berechtigung für den ermäßigten Eintritt nach. Die im Theater immer noch verlangte Vorlage von gültigen Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheiden dagegen ist diskriminierend und verletzt den Anspruch auf Privatsphäre und Datenschutz.“

„Die GAL-Fraktion kann überhaupt nicht verstehen, warum der Bürgerschaftsbeschluss zur Einführung der Lübeck Card von 2014 ausgerechnet beim unzweifelhaft städtischen Stadttheater immer noch nicht umgesetzt ist. Letztlich wollen wir das aber auch gar nicht verstehen – wir wollen eine umgehende Änderung dieses unhaltbaren Zustandes. Es macht schließlich Sinn, alle sozialpolitischen Ermäßigungsangebote in der Lübeck Card zusammenfassen – sowohl für einen diskriminierungsarmen Nachweis als auch für die ebenfalls wichtige Information der Berechtigten über die gebotenen Möglichkeiten. (mehr …)

Internationaler Frauentag bleibt aktuell

©Katja Mentz

Zum 106. Mal jährt sich der Internationale Frauentag. Damalige Forderung der sozialistischen Arbeiterinnenbewegung war das aktive und passive Wahlrecht für Frauen, das in Deutschland schließlich sieben Jahre später eingeführt wurde. Es sind jeweils Jahrzehnte vergangen ehe es gelang, weitere Forderungen durchzusetzen, wie die rechtliche Gleichstellung im Grundgesetz, Selbstbestimmung über den eigenen Körper (Reformierung des § 218), sexuelle Selbstbestimmung (Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe) oder die mit der Kampagne „Nein heißt Nein“ einhergehende Reform des Sexualstrafrechts.

Frauen kämpfen vereint seit Jahrzehnten darum, was selbstverständlich sein sollte: um Gleichberechtigung, um Selbstbestimmung und um Unversehrtheit.

In Europa erlebten wir kürzlich Versuche, die körperliche Selbstbestimmung von Frauen und ihr Recht auf Unversehrtheit massiv abzubauen. So sollte in Polen das Recht, eine Schwangerschaft zu unterbrechen, zurückgenommen werden. Und die türkische Regierung wollte Vergewaltigungen durch anschließende Heirat des Opfers legitimieren. Nur durch massive Proteste in den jeweiligen Ländern gelang es, dies zu verhindern.

Mit einem Women’s March in den USA zeigten Frauen dem neu gewählten Präsidenten Trump die rote Karte gegen seine frauenverachtende Haltung, seine sexistischen und rassistischen Sprüche.

Geschlechtsspezifische Gewalt und Verstöße gegen die Menschenrechte sind weiter an der Tagesordnung – weltweit. Jede dritte Frau wird Opfer häuslicher Gewalt, 200 Millionen Frauen und Mädchen sind von Genitalverstümmelung betroffen, Zwangsheirat, Kinderehen, Frauenhandel und Zwangsprostitution gibt es auch in Deutschland.

Dagegen mögen Forderungen nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, Verhinderung von Armut bei Alleinerziehung, folglich Armut im Alter, Aufbrechen von Doppelbelastungen bei Kindererziehung und gleichzeitiger Erwerbstätigkeit harmlos erscheinen, sind jedoch genauso Indiz dafür, dass wir die patriarchal geprägte Gesellschaft auch in Deutschland noch lange nicht überwunden haben und Frauenbewegung nicht zur Ruhe kommt.

Somit gibt der 8. März zwar Grund zum Feiern. Doch bleibt der Internationale Frauentag weiterhin in erster Linie das Datum, an dem wir uns weltweit mit allen Frauen, die von Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, solidarisieren, die Einhaltung von Menschenrechten einfordern und bisher Errungenes verteidigen.

Die Fraktion GAL wird sich am ersten Lübecker Women’s March am 11. März beteiligen und ruft Frauen sowie Männer dazu auf, mitzumachen.

 

Öffentliche Fraktionssitzung zum Thema Photovoltaikanlage auf dem Metallhüttengelände

Die GAL lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung am Montag, 6.3.2017, 18:30 Uhr, ins Kommissarenzimmer im Rathaus ein. Zu Gast kommen Vertreter der BürgerEnergie Lübeck e.G., die Ihre Pläne vorstellen wollen, auf der Altdeponie  […]

weiter lesen..

Frauke Petry und die AfD schleunigst vor die Tür setzen!

Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) in der Lübecker Bürgerschaft unterstützt den Widerstand gegen den angekündigten Wahlkampfauftritt der AfD-Parteivorsitzenden Frauke Petry in den Lübecker Media Docks am Donnerstag, den 2. März und ruft zur […]

weiter lesen..
Katja Mentz 28. Februar 2017

Fraktion GAL fordert sofortigen Stopp der Abrissarbeiten – Fledermausschutz beachten!

In den Medien wurde berichtet, dass eine Abbruchfirma großflächig Dachpfannen vom „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee  abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“. […]

weiter lesen..
Katja Mentz 15. Februar 2017

Fledermausschutz beachten!

In den Medien wurde berichtet, dass eine Abrissfirma von dem „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee großflächig Dachpfannen abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“. Unsere Fraktion fordert […]

weiter lesen..
Katja Mentz 10. Februar 2017

Die Machbarkeitsstudie löst die Bahnsteigkarte für einen abgefahrenen Zug!

Die Bewerbung Lübecks als europäische Kulturhauptstadt 2025 ist unrealistisch. Bereits im vergangenen November hat die GAL-Fraktion deshalb dagegen gestimmt, 25.000 Euro für eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie auszugeben. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass Hamburg […]

weiter lesen..
Katja Mentz 8. Februar 2017

Mitarbeiter*innen der Priwallfähren nicht benachteiligen!

Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) ist besorgt über die Personalpolitik in der Stadtverkehr GmbH. Sie erweckt den Eindruck, als sollten die Haushaltskürzungen, die von der Bürgerschaft beschlossen  wurden und die bereits […]

weiter lesen..
Katja Mentz 5. Februar 2017