Einzelfahrschein für SchülerInnen und Rabattierung der Monatskarten
Nr. VO/2016/04380 Einzelfahrschein für Schüler
- Die Bürgerschaft empfiehlt dem Aufsichtsrat Stadtverkehr, die Altersbegrenzung für Einzelfahrkarten für Kinder bis 18 Jahre anzuheben und diese als „Schüler“-Karte zu bezeichnen.
- Die Bürgerschaft empfiehlt dem Aufsichtsrat Stadtverkehr, eine Rabattierung für den Kauf einer zweiten, dritten und weiteren Monatskarten für SchülerInnen einzuführen.