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Verkehrsberuhigung der Altstadt: Gesamtkonzept nötig

© Katja Mentz Pfaffenstraße

© Katja Mentz
Pfaffenstraße

Zur Diskussion über eine verkehrsberuhigte Innenstadt äußert sich Hans-Jürgen Schubert, Mitglied der Fraktion grün+alternativ+links (GAL):

„Es ist erfreulich, dass nach zwanzig Jahren Pause in der Diskussion um eine weitgehend verkehrsberuhigte „autofreie“ Altstadt keine Stimme aus Politik und Gesellschaft zu hören ist, die einer autogerechten Stadt das Wort reden möchte. Dennoch ist es nicht damit getan, wie bisher Änderungen des Verkehrsgeschehens auf der einen oder anderen Straße vorzuschlagen, um die Verkehre zu verlagern.

Ganz besonders muss der öffentliche Personen-Nahverkehr (ÖPNV), ein Kernstück jeder großräumigen Verkehrsberuhigung, mit seiner sozialen und umweltfreundlichen Rolle in die städtische Gestaltung einbezogen werden. Aus den bisherigen Versuchen und Umfragen in Lübeck und anderen Städten ist viel zu lernen und Sackgassen lassen sich vermeiden. Das Umsteigen von den „großen“ Bussen auf kleine Innenstadtbusse war wieder aufgegeben worden, weil jedes zusätzliche Umsteigen für die Fahrgäste einen Komfortverlust bedeutet. Umfragen in zahlreichen Städten bestätigen das. Die vielen Busse fahren durch die Innenstadt, weil die Fahrgäste dorthin wollen und nicht in die Kanalstraße. In einer Altstadt ohne motorisierten Individualverkehr ist ein verträgliches Miteinander von ÖPNV, Radfahrerinnen und Fußgängern möglich. Von der Ausnahmesituation eines entspannten Freizeit-Events am Wochenende sollte nicht auf die werktägliche Nutzung der Buslinien im Berufsverkehr geschlossen werden.

Der Bürgerschaftsantrag von SPD, GAL und GRÜNEN (VO/2016/03742, 5.18) stellt die richtigen Weichen für funktionierende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, weil er Funktion und Mobilität in der Altstadt mit dem Gesamtbedarf an städtischer Mobilität verbindet. Wir können dabei auf Ausarbeitungen von unseren Verwaltungsfachleuten mit Gutachtern zurückgreifen, die z.B. das zukunftsweisende Klimaszenario entworfen haben, das nur auf seine Realisierung in aktualisierter Form wartet. Die „schnellen Lösungen“, die sich shoppenden Spaziergängern auf den ersten Blick anzubieten scheinen, sind keine solide Grundlage für eine Verkehrsberuhigung, die den unterschiedlichen Interessenlagen und den sachlichen Anforderungen an die städtische Mobilität gerecht werden müssen.

 

TTIP und CETA müssen verhindert werden

Vor einem Jahr hat die Bürgerschaft in einem Beschluss »klare und faire Regeln« für die Handelsabkommen TTIP und CETA gefordert. Bernd Saxe, als Bürgermeister gleichzeitig der Vorsitzende des Städtetags Schleswig-Holstein, wurde damit beauftragt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass diese TTIP und CETA nicht zustimmt, wenn die im Beschluss genannten Anforderungen an die Abkommen nicht vollständig erfüllt sind.

Und sie sind es nicht. Im Gegenteil. Die TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA werden zwar im dichten Nebel gewollter Intransparenz geführt. Aber seit Greenpeace Teile der Verhandlungsunterlagen öffentlich gemacht hat, ist das Ausmaß der leeren Versprechungen einsehbar geworden: Verbraucherschutz-, Sozial-, Datenschutz- und Umweltschutzstandards gehören weiter zur Verhandlungsmasse und sind weiter genauso bedroht wie Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge. So dürfen TTIP und CETA nicht Wirklichkeit werden!

Die GAL fordert nun einen Bericht des Bürgermeisters, was er unternommen hat, um den Auftrag der Bürgerschaft zu erfüllen.

V.i.S.d.P. Antje Jansen

Katja Mentz 19. Mai 2016

Rehabilitierung homosexueller Opfer des § 175

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie am 17. Mai fordert die Lübecker GAL-Fraktion die unverzügliche Rehabilitierung und Entschädigung  aller Opfer des §175 StGB.

Hierzu erklärt Rolf Klinkel, Mitglied der Bürgerschaft und der GAL-Fraktion: „Der Paragraph 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. 1935 verschärften die Nazis die staatliche Schwulenjagd. So wurden Über 100.000 Männer polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Naziparagraf 175 verurteilt. Etwa 10.000  wurden in Konzentrationslager verschleppt. Mehr als die Hälfe überlebten diese Qualen nicht.

Das Ende der Naziherrschaft  bedeute aber nicht das Ende der Schwulenverfolgung in Deutschland.  Bis 1969 blieb das verschärfte Naziunrecht in Kraft und wurde erst 1994 endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Perversität des ›Rechtstaates‹ der frühen Bundesrepublik ging dann sogar so weit, dass nach dem Krieg manche aus den KZ befreite homosexuelle Männer wieder in Haft gerieten, wo sie ihre Reststrafe verbüßen mussten

Zwischen 1945 und 1969 führte die Strafverfolgungspraxis mit den weiterhin geltenden Nazirepressionen allein in der Bundesrepublik bis zu 50.000 Verurteilungen. Für die Betroffenen bedeutet dies durch die Haft erlittene Schädigungen an Freiheit, Leib und Seele und schwerwiegende soziale Belastungen, die vom Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung über die Ausgrenzung in weiten Teilen der Gesellschaft bis hin zum Verlust der bürgerlichen Existenz reichen.

2002 erklärte der Bundestag die Verurteilungen gemäß des §175 aus der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig und rehabilitierte die homosexuellen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war und der Paragraph bis 1994 existierte, wurden die nach 1945 aufgrund des §175 StGB Verurteilten bisher nie rehabilitiert und nicht entschädigt.

Der §175 StGB war ein schweren Eingriff in den vom Grundgesetz geschützten unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung, war eindeutig mit höherrangigem Recht unvereinbar und von Anfang an verfassungswidrig. Die Aufhebung des Paragrafen ist nicht nur rechtlich möglich und geboten, sondern auch das am besten geeignete Mittel, um die Rehabilitierung der Opfer zu erreichen, stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Gutachten fest und sieht daher einen staatlichen Rehabilitierungsauftrag. Siehe: www.antidiskriminierungsstelle.de

Mit der Strafverfolgung Homosexueller wurden Menschen im Namen des Volkes Unrecht angetan. Der Rechtsstaat muss die Kraft haben, dieser Erkenntnis auch Wiedergutmachung folgen zu lassen  sonst verliert er seine Glaubwürdigkeit,

Es ist ein Skandal dass im demokratischen Deutschland heute noch Männer als Vorbestrafte leben müssen, nur weil sie schwul sind.“

 

Katja Mentz 16. Mai 2016

Gemeinsam gegen Homophobie

Homophobie bezeichnet  eine soziale gegen Lesben und Schwule und ihre Lebensweise gerichtete Aversion bzw. Feindseligkeit. Sie ist  ein ernst zu nehmendes Problem, und schränkt die grundgesetzlich garantiert freie Entfaltung der […]

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Katja Mentz 14. Mai 2016

Ein neuer Bahnhaltepunkt Genin

Im Lübecker Süden stehen an der Baltischen Allee und der Kronsforder Allee Flächen für Gewerbeansiedlungen bereit. „Ich halte es für notwendig, ernsthaft zu prüfen, ob nicht nach der Ansiedlung von […]

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Katja Mentz 11. Mai 2016

Bahnhaltepunkt für Genin

An der Baltischen Allee und der Kronsforder Allee stehen Flächen für Gewerbeansiedlungen bereit. Die Erschließung neuer Flächen durch Verkehrswege darf sich nicht allein auf eine Erschließung für den Kfz-Verkehr beschränken. […]

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