Fraktion LINKE & GAL fordert Verbesserungen der Verkehrssituation in Ivendorf

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An einen Tisch – sofort! Bürgerbegehren „Lübecks Winterlinden an der Untertrave leben lassen!“

Das Aktionsbündnis kann jedes Argument, das die Stadt gegen den Erhalt der Winterlinden an der Untertrave angeführt hat, entkräften.

  • Das „Baumgutachten“, das den Winterlinden nur noch wenige Lebensjahre prophezeit, wird in Fachkreisen als „wertlos“ bezeichnet. Der Gutachter hat die Bäume lediglich in unbelaubtem Zustand in Augenschein genommen und nicht etwa den Wurzelraum untersucht. Winterlinden sind sehr robust und anpassungsfähig, weshalb sie die vergangenen 50 Jahre gut überstanden haben und mit etwas Pflege auch die nächsten Jahrzehnte überleben können.
  • Die Barrierefreiheit kann auf 12 Meter breiter Flaniermeile defintiv gewährleistet werden. Es ist technisch möglich, eine qualitativ hochwertige Oberfläche herzustellen, auf der Blinde sich orientieren, Rollstühle, Geh- oder Kinderwagen problemlos fortbewegt werden können, und dabei gleichzeitig die Bestandsbäume zu integrieren.
  • Würde der Geldgeber in Kiel sich selbst von diesen Argumenten überzeugen, spräche nichts gegen eine Änderung des Förderantrags zum Erhalt der Winterlinden. Die Kriterien, inklusive Nachhaltigkeit, Erhalt und Schutz der Umwelt, wären erfüllt.

Deshalb sollten Stadtspitze, Vertreter des Aktionsbündnisses und Land gemeinsam mit Fachleuten einen Kompromiss erarbeiten – und zwar sofort!

Da war doch ein Beschluss zur Nördlichen Wallhalbinsel

©Katja Mentz

©Katja Mentz

Es war einmal ein Beschluss der Bürgerschaft … schon falsch. Also: Es gibt einen gültigen Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 26. Februar 2016. Damit wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Projektgruppe Initiative Hafenschuppen (PIH) einen Vertrag über die Anhandgabe von städtischen Liegenschaften für die Entwicklung und Erschließung der Nördlichen Wallhalbinsel zu erarbeiten und abzuschließen. Klingt alles sehr förmlich, meint aber schlicht die Bebauung der Nördlichen Wallhalbinsel unter Erhalt der fünf historischen Kaischuppen, die dort noch stehen. Die Absicht der Bürgerschaft war klar: Sie wollte mit ihrem Beschluss die Verwirklichung des sehr schlüssigen Konzepts inklusive Finanzierbarkeit der PIH ermöglichen. Die Verwaltungsspitze meint, den Bürgerschaftsbeschluss so interpretieren zu können, dass jeweils die Flächen an den Spitzen der Halbinsel nicht anhand gegeben werden. Wohl wissend, dass damit das gesamte PIH Konzept sowohl inhaltlich wie finanziell nicht greift. Für die GAL steht außer Frage: Der Beschluss berechtigt die Verwaltung nicht, unverzichtbare Flächen aus dem PIH-Konzept nachträglich herausverhandeln zu wollen. Wir werden uns mit einem Antrag dafür einsetzen, dass die Bürgerschaft ihren Beschluss vom 26. Februar so schnell und nachdrücklich wie möglich bekräftigt.

Katja Mentz 19. Oktober 2016

Zermürbung der Herreninselbewohner*innen endlich beenden

gal-fraktion-img_0003-geschnDie GAL-Fraktion fragte im Hauptausschuss nach, wann das externe Gutachten zur Prüfung der Eignung der Siedlung Herreninsel für die dauerhafte Wohnnutzung kommt. Dieses Gutachten wurde bereits im Januar 2015 durch die Bürgerschaft beschlossen und sollte längst vorliegen.

Nun kam heraus, das Gutachten wurde noch gar nicht in Auftrag gegeben und der Bürgermeister wolle zunächst die Hafenentwicklungsplanung abwarten.

„Dieses bewusste Verschleppen einer Klärung der Wohnsituation ist nicht hinnehmbar.“, stellt Antje Jansen sich damit klar auf die Seite der Herreninselbewohner. Auch ein Mietvertragsentwurf, der im September im Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung stand, wurde von der Verwaltung wieder zurückgezogen.

Das externe Gutachten hätte längst alle Unsicherheiten seitens der Stadt klären können. Diese befürchtet, dass die seit Jahrzehnten bestehende Wohnnutzung auf der Herreninsel dem  Hafenbetrieb am Seelandkai entgegen stehen könnte, selbst wenn die BewohnerInnen in einer Verzichtserklärung entstehende Immissionen durch den Hafenbetrieb in Kauf nähmen.

Jedoch existiert ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4BN 3.02 – VGH 3S 1628/00), in dessen Urteilsbegründung ausgeführt ist, dass private Verzichtserklärungen dann bedeutsam und somit rechtskräftig sind, wenn sie (mehr …)

Weder hier noch anderswo

Die Ankunft und Aufnahme von Flüchtlingen in Lübeck hat breite Solidarität ausgelöst. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich spontan engagiert und Hilfe organisiert. Aber neben diesem wunderbaren Stück lebendiger Willkommenskultur […]

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Katja Mentz 10. Oktober 2016

Alle Zeichen auf Grün

Dem Aktionsbündnis LÜBECKS LINDEN LEBEN LASSEN gelingt, woran viele nicht glaubten. Innerhalb von drei Wochen werden die nötigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Winterlinden an der Untertrave zusammen sein. Dies ist […]

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