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Rehabilitierung homosexueller Opfer des § 175

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie am 17. Mai fordert die Lübecker GAL-Fraktion die unverzügliche Rehabilitierung und Entschädigung  aller Opfer des §175 StGB.

Hierzu erklärt Rolf Klinkel, Mitglied der Bürgerschaft und der GAL-Fraktion: „Der Paragraph 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. 1935 verschärften die Nazis die staatliche Schwulenjagd. So wurden Über 100.000 Männer polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Naziparagraf 175 verurteilt. Etwa 10.000  wurden in Konzentrationslager verschleppt. Mehr als die Hälfe überlebten diese Qualen nicht.

Das Ende der Naziherrschaft  bedeute aber nicht das Ende der Schwulenverfolgung in Deutschland.  Bis 1969 blieb das verschärfte Naziunrecht in Kraft und wurde erst 1994 endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Perversität des ›Rechtstaates‹ der frühen Bundesrepublik ging dann sogar so weit, dass nach dem Krieg manche aus den KZ befreite homosexuelle Männer wieder in Haft gerieten, wo sie ihre Reststrafe verbüßen mussten

Zwischen 1945 und 1969 führte die Strafverfolgungspraxis mit den weiterhin geltenden Nazirepressionen allein in der Bundesrepublik bis zu 50.000 Verurteilungen. Für die Betroffenen bedeutet dies durch die Haft erlittene Schädigungen an Freiheit, Leib und Seele und schwerwiegende soziale Belastungen, die vom Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung über die Ausgrenzung in weiten Teilen der Gesellschaft bis hin zum Verlust der bürgerlichen Existenz reichen.

2002 erklärte der Bundestag die Verurteilungen gemäß des §175 aus der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig und rehabilitierte die homosexuellen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war und der Paragraph bis 1994 existierte, wurden die nach 1945 aufgrund des §175 StGB Verurteilten bisher nie rehabilitiert und nicht entschädigt.

Der §175 StGB war ein schweren Eingriff in den vom Grundgesetz geschützten unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung, war eindeutig mit höherrangigem Recht unvereinbar und von Anfang an verfassungswidrig. Die Aufhebung des Paragrafen ist nicht nur rechtlich möglich und geboten, sondern auch das am besten geeignete Mittel, um die Rehabilitierung der Opfer zu erreichen, stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Gutachten fest und sieht daher einen staatlichen Rehabilitierungsauftrag. Siehe: www.antidiskriminierungsstelle.de

Mit der Strafverfolgung Homosexueller wurden Menschen im Namen des Volkes Unrecht angetan. Der Rechtsstaat muss die Kraft haben, dieser Erkenntnis auch Wiedergutmachung folgen zu lassen  sonst verliert er seine Glaubwürdigkeit,

Es ist ein Skandal dass im demokratischen Deutschland heute noch Männer als Vorbestrafte leben müssen, nur weil sie schwul sind.“

 

Katja Mentz 16. Mai 2016

Gemeinsam gegen Homophobie

Homophobie bezeichnet  eine soziale gegen Lesben und Schwule und ihre Lebensweise gerichtete Aversion bzw. Feindseligkeit. Sie ist  ein ernst zu nehmendes Problem, und schränkt die grundgesetzlich garantiert freie Entfaltung der Persönlichkeit vieler BürgerInnen empfindlich ein. Noch heute gibt es weder eine vollständige Gleichstellung von Schwulen und Lesben noch eine vollständige gesellschaftliche Akzeptanz.

Stattdessen erlebt Deutschland eine rückwärtsgewandte Diskussion über den Umgang mit der Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen. Mit homophoben, sexistischen und rechtspopulistischen Parolen sollen all jene Menschen ausgrenzt werden, die nicht der heterosexuellen Norm entsprechen. Um einem drohenden Rollback entgegenzuwirken, ist unser aller Engagement gefragt.

Zum Internationalen Tage gegen Homophobie, am 17. Mai, ruft der Lübecker CSD e.V. zur Kundgebung mit anschließender Luftballonaktion um 18:00 Uhr vor dem Rathaus auf. Zusammen mit Lübecks Lesben, Schwule, deren Freunde, Familie und Kollegen zeigt auch die Lübecker GAL  Homophobie die Rote Karte. Die Karten sollen die Botschaft für Toleranz und Vielfalt bei der anschließenden Aktion an 175 Ballons über die Grenzen Lübecks tragen.

Danach beginnt um 18:30 Uhr im Audienzsaal des Rathauses ein Regenbogenempfang, zu dem alle Bürgerschaftsfraktionen einladen. Damit bedanken sich die StadtpolitikerInnen bei allen, die sich für die Gleichstellung homosexueller Menschen einsetzen. Die Bürgerschaft setzt hier ein gemeinsames deutliches Zeichen gegen Homophobie, Diskriminierungen und Hetze gegen Minderheiten.

Katja Mentz 14. Mai 2016

Ein neuer Bahnhaltepunkt Genin

Tim Stüttgen

Tim Stüttgen

Im Lübecker Süden stehen an der Baltischen Allee und der Kronsforder Allee Flächen für Gewerbeansiedlungen bereit. „Ich halte es für notwendig, ernsthaft zu prüfen, ob nicht nach der Ansiedlung von Industrie und Gewerbe auf mehreren Dutzend Hektar Fläche der Bau eines neuen Bahnhaltepunktes in Genin erforderlich sein wird“, sagt Tim Stüttgen, Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion GAL. „Um die Arbeitsstelle zu erreichen, sind zu Stoßzeiten ständig überfüllte Busse ebenso wenig eine Lösung wie ein quasi unausgesprochener Zwang zum Halten und zur Nutzung eines Pkw, der dann unsere Straßen weiter verstopft.“

„Alle Gleise, die den Hauptbahnhof in südlicher Richtung verlassen, führen in irgendeiner Form an den besagten Flächen in Lübecks Süden vorbei, weshalb ein neuer Haltepunkt hier naheliegend ist. Er könnte beispielsweise zwischen Niederbüssauer Weg und Kapitelsdörfer Kirchweg oder zwischen Rigastraße und der Straße Hinter den Kirschkaten entstehen“, so Tim Stüttgen. „Er wäre nicht nur für die Mitarbeiter von Betrieben, die sich künftig hier ansiedeln, von Vorteil, sondern wäre sicher auch ein attraktives Angebot für Mitarbeiter, die schon länger in einer Firma in diesem Teil des Lübecker Südens arbeiten.“

„Die Erschließung neuer Flächen durch Verkehrswege wie hier die Erschließung zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben darf sich nicht allein auf eine Erschließung für den Kfz-Verkehr beschränken“, so Tim Stüttgen. „Vielmehr ist neben einer guter Erschließung für den Fahrradverkehr insbesondere auf eine gute Erschließung durch den ÖPNV zu achten. Wenn schon die Waren über die Straße transportiert werden, sollte wenigstens den aus Lübeck und den umliegenden Kreisen stammenden Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, bequem und stressfrei ihre Arbeitswege zurückzulegen.“

 

Katja Mentz 11. Mai 2016

Bahnhaltepunkt für Genin

An der Baltischen Allee und der Kronsforder Allee stehen Flächen für Gewerbeansiedlungen bereit. Die Erschließung neuer Flächen durch Verkehrswege darf sich nicht allein auf eine Erschließung für den Kfz-Verkehr beschränken. […]

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