GAL beantragt Gleichbehandlung beim Zugang zur Ferienbetreuung an Schulen
In einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Jugendhilfe sowie Schule und Sport vor einigen Monaten wurde deutlich, dass Kinder mit Behinderung, die in der Ganztagsbetreuung ihrer Schule angemeldet sind – anders als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne Behinderung – nicht automatisch an der Ferienbetreuung in ihrer Schule teilnehmen können. Eltern von Kindern mit Behinderung müssen zunächst einen Antrag stellen und eine Einkommens- und Vermögensprüfung über sich ergehen lassen.
Warum ist das so? Während die Ganztagsbetreuung an Schulen in der Schulzeit als Teil der Bildung anerkannt ist, wird die Ferienbetreuung von der Verwaltung als reine Betreuungszeit, als sogenannte ’soziale Teilhabe‘ gewertet. Für Kinder mit Behinderung muss dafür ein extra Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Verdienen die Eltern zu viel Geld oder sind vermögend, müssen sie die Leistung selbst finanzieren oder darauf verzichten. Für Kinder ohne Behinderung gilt dies nicht.

Die Fraktion Linke & GAL erkannte hierin eine eindeutige unzulässige Diskriminierung von Kindern mit Behinderung, wenn ein Handlungs- und Ermessensspielraum besteht, dies anders zu regeln. Deshalb bat Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Mitglied der Bürgerschaft und des Jugendhilfeausschusses, mit einer offiziellen Anfrage um Klärung, „ob diese Vorgehensweise tatsächlich auf verbindlichen landes- oder bundesrechtlichen Vorgaben beruht oder ob der Kommune ein bislang ungenutzter Handlungs- und Ermessensspielraum zusteht“.
Parallel bat die Fraktion die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt.
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